Stadt Erbach – Ortsteil Ersingen veröffentlicht Entwurf des Bebauungsplans Wetterkreuz II mit örtlichen Bauvorschriften im Plangebiet Wetterkreuz II, südlich von Ersingen; Öffentliche Beteiligung 03.08.–18.09.2026

Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Erbach – Ortsteil Ersingen Veröffentlichung im Internet und Auslegung des Bebauungsplanentwurfs “Wetterkreuz II“ mit örtlichen Bauvorschriften.

Der Gemeinderat der Stadt Erbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2026 die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Wetterkreuz II“ gebilligt und die Veröffentlichung des Planentwurfs zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Wetterkreuz II“ zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB beschlossen.

Plangebiet Das Plangebiet befindet sich im Süden der gewachsenen Siedlungsstruktur des Ortsteils Ersingen der Stadt Erbach. Es grenzt im Norden über die Alemannenstraße an das Bauge- biet „Wetterkreuz I“ an. Im Osten grenzen das Sport- und Freizeitgelände sowie die Ersinger Seen an. Im Süden und Westen befinden sich im Anschluss landwirtschaftliche Flächen. Innerhalb des Geltungsbereiches liegen die Parzellen mit den Flurstücksnummern 1277, 1326, 1328/1, 1328/3, 1329, 1330 sowie Teile der Flurstücke 1323, 1324, 1325, 1333, 1342. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 3,09 ha. Die Abgrenzung des Gel- tungsbereichs ist in der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen.

Plandarstellung Geltungsbereich Bebauungsplan “Wetterkreuz II“ mit örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Er- singen, Stand 18.06.2026/ 21.07.2026 (aktueller Beschluss), ohne Maßstab

Hiermit wird die Veröffentlichung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Wetterkreuz II“ bekannt gemacht. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf der Bebauungsplanunterlagen wird für die Öffentlichkeit nun zur Einsicht in der Zeit vom

Montag, den 03.08.2026 bis Freitag, den 18.09.2026

je einschließlich, unter der folgenden Adresse auf der Homepage der Stadt Erbach einge- stellt:

https://www.erbach-donau.de/bauen--wirtschaft/bauleitplanung/aktuelle-planauslage

Eingesehen werden können die ortsübliche Bekanntmachung sowie die Entwurfsunterla- gen des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung, Textteil mit planungsrechtli- chen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der beigefügten Begründung und dem Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung in der Fassung vom 18.06.2026/ 21.07.2026 (aktueller Beschluss).

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, Untersuchungen und Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Infor- mationen sind verfügbar: • Umweltbericht Für den Bebauungsplan „Wetterkreuz II“ ist gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht als selbständiger Bestandteil der Begründung zu erstellen. Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter Mensch/Gesundheit, Tiere und Plfanzen/Biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholung sowie Kultur und Sachgüter sind im Umweltbericht dargelegt und sind diesem zu entnehmen. Mit dem Umweltbericht werden folgende Schutzgüter betrachtet: Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung Immissionen aus Verkehr, Landwirtschaft und Gewerbe/Industrie

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt Pflanzen und Biotopstrukturen, Vegetation, Schutzgebiete, Natura 2000 Potenziell vorkommende Tierarten: Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien

Schutzgut Boden und Fläche Bodenfunktionen, Flurbilanz, Flächenverbrauch

Schutzgut Wasser Grundwasser, Starkregenrisiko, Hochwassergefahren

Schutzgut Klima und Luft Kaltluftbildung und -abfluss, Mikro- und Lokalklima, Lufthygiene

Schutzgut Landschaft und Erholung Landschaftsbild, Erholungswert

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaft

• Schalltechnische Untersuchung:

Untersuchung der Lärmeinwirkungen des Sport- und Freizeitgeländes auf das ge- plante Wohngebiet Wetterkreuz II in Erbach-Ersingen. Untersuchung der Lärmein- wirkungen der bestehenden Sportanlage an der Dellmensinger Straße auf das ge- plante Wohngebiet Wetterkreuz II (ISIS vom Juni 2022) sowie schalltechnische Untersuchung bezüglich des Festplatzes auf die geplante Wohn- bebauung. (ISIS vom 16.09.2025) • Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung sowie hydrogeologische Unter- suchungen. (Schirmer vom 20.03.2020) • Begutachtung und Beprobung von Bodenaushub aus dem Geltungsbereich des ge- planten Wohngebietes. (Schirmer vom 20.03.2020) • Artenschutzuntersuchung zur Beurteilung, ob durch das Vorhaben artenschutz- rechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden können. (Schreiber vom 16.12.2025) • Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung. Es gingen Stellungnahmen zu den Themen Natur- und Artenschutz, Archäologische Funde, Baugrund, Landwirtschaft, Verkehr, Immissionsschutz, Abwasser, Trink- wasserversorgung, Hochwasser, Starkregen und Bodenschutz ein.

Zudem legt die Stadt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die ortsübliche Bekanntmachung sowie oben aufgeführten Unterlagen bei der Bauverwaltung der Stadt Erbach, Erlenbachstraße 20, 89155 Erbach, Erdgeschoss im Rathaus Zimmer 0.3 während der üblichen Dienststun- den öffentlich aus.

Während der Frist der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung können Stellungnah- men abgegeben werden und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Pla- nung. Anregungen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf ande- rem Weg abgegeben werden können.

Adresse: bauverwaltung@erbach-donau.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu einge- henden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) be- raten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der be- troffenen Personen ausdrücklich oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermer- ken.

Erbach, 28.07.2026 Achim Gaus, Bürgermeister Unterzeichnet von: Stadtverwaltung Erbach Datum: 29.07.2026