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title: "Karl Alexander Löwe öffentliche Zustellung der Verwaltungsakte Finanzamt Grimma; Abholung innerhalb von zwei Wochen"
sdDatePublished: "2026-07-29T13:06:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/238_Grimma/3238_OEZ_2026-043.pdf"
topics:
  - name: "economy, business and finance"
    identifier: "medtop:04000000"
  - name: "economy"
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  - name: "government"
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locations:
  - "Borna"
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Karl Alexander Löwe öffentliche Zustellung der Verwaltungsakte Finanzamt Grimma; Abholung innerhalb von zwei Wochen

3238_OEZ_2026-043

Finanzamt Grimma
Datum
3238/ÖZ/2026/43
29.07.2026
Geschäftszeichen
Öffentliche Zustellung
Name, Vorname
Löwe, Karl Alexander
letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz
Domplatz 4, 04808 Wurzen
Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen
Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und
Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.
Der vorgenannten Person sind mehrere Verwaltungsakte zuzustellen:
(genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)
Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2021 vom 24.07.2026
Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2022 vom 24.07.2026
Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den
 31.12.2022 2022 vom 24.07.2026
Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den
 31.12.2021 2021 vom 24.07.2026
Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich
zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes
angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder
durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03437 - 940 3893
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite
des Finanzamtes zu entnehmen.
Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes
anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf
dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen.
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