Andre Vetter, öffentliche Zustellung von Grundsteuerbescheid 01.01.2022 und Grundsteuermessbetragsbescheid 01.01.2025, Finanzamt Hoyerswerda; Frist: zwei Wochen nach Veröffentlichung.
Microsoft Word - 3213_OEZ_2026-19.docx
Finanzamt Hoyerswerda
Datum
- Juli 2026 Geschäftszeichen
3213 / ÖZ / 2026 / 19
Öffentliche Zustellung
Name, Vorname Vetter, Andre letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Kirchstr 12, 01458 Ottendorf-Okrilla
Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.
Der vorgenannten Person ist zuzustellen: (genaue Bezeichnung des Verwaltungsaktes mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)
Grundsteuerbescheid auf den 01.01.2022 und Grundsteuermessbetragsbescheid auf den 01.01.2025
Der Verwaltungsakt wird deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und kann innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Ver- treter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03571 460 1882 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen.
Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechts- verluste entstehen.