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title: "Andre Vetter, öffentliche Zustellung von Grundsteuerbescheid 01.01.2022 und Grundsteuermessbetragsbescheid 01.01.2025, Finanzamt Hoyerswerda; Frist: zwei Wochen nach Veröffentlichung."
sdDatePublished: "2026-07-29T11:51:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/213_Hoyerswerda/3213_OEZ_2026-19.pdf"
topics:
  - name: "economy, business and finance"
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  - name: "economy"
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  - name: "government policy"
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locations:
  - "Ottendorf-Okrilla"
  - "Hoyerswerda"
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Andre Vetter, öffentliche Zustellung von Grundsteuerbescheid 01.01.2022 und Grundsteuermessbetragsbescheid 01.01.2025, Finanzamt Hoyerswerda; Frist: zwei Wochen nach Veröffentlichung.

Microsoft Word - 3213_OEZ_2026-19.docx

Finanzamt Hoyerswerda

Datum

27. Juli 2026
Geschäftszeichen

3213 / ÖZ / 2026 / 19

Öffentliche Zustellung

Name, Vorname
Vetter, Andre
letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz
Kirchstr 12, 01458 Ottendorf-Okrilla

Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter
oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über
den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.

Der vorgenannten Person ist zuzustellen:
(genaue Bezeichnung des Verwaltungsaktes mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)

Grundsteuerbescheid auf den 01.01.2022 und
Grundsteuermessbetragsbescheid auf den 01.01.2025

Der Verwaltungsakt wird deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und
kann innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der
Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Ver-
treter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03571 460 1882
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des
Finanzamtes zu entnehmen.

Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen
in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechts-
verluste entstehen.