Freiburgs Gemeinderat beschließt Neufassung der städtischen Hauptsatzung in Freiburg; OB künftig Waldumwandlungen zustimmen
Sitzung vom 28. Juli 2026: Aktuelles aus dem Gemeinderat - www.freiburg.de - Rathaus und Politik/Presse/News
Sitzung vom 28. Juli 2026
Vor der Sommerpause standen im Gemeinderat am Dienstag noch einmal wichtige Zukunftsthemen auf der Tagesordnung – darunter die Prognosen zum städtischen Haushalt, die Kita-Bedarfsplanung und die Entwicklung des Ganter-Areals. Zuvor gedachte der Rat dem vor kurzem verstorbenen Alt-Stadtrat Henning Wellbrock, der von 1975 bis1989 sowie zwischen 1999 und 2004 anfangs für die FDP, später für die SPD im Gemeinderat war.
Alle Tagesordnungspunkte gibt es zum Nachlesen im Rats- und Bürgerinformationssystem .
1 | Würdigung der ehemaligen Stadträtin Viviane Sigg
Zu Beginn der Sitzung würdigten Oberbürgermeister Martin Horn und der Gemeinderat Stadträtin Viviane Sigg, die das Gremium aus beruflichen Gründen verlässt. Sigg wurde im März in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt und kann ihre Tätigkeit als Stadträtin nicht mehr wahrnehmen. Dem Gemeinderat gehörte sie seit 2024 an.
2 | Antrag: Hitzeschutz im Hochbau prüfen
Die Fraktionen Freie Wähler, SPD+Junges Freiburg, Eine Stadt Für Alle, CDU und Freiburg Lebenswert beantragen, dass die Stadt Bauprojekte und Sanierungen künftig stärker auf Hitzeschutzstandards überprüft. Im Vorfeld soll die Verwaltung unter anderem klären, welche Raumtemperaturen in den Sommermonaten zu erwarten sind, ob das Gebäude begrünt werden kann und ob eine Klimatisierung technisch und wirtschaftlich möglich ist. Hintergrund sind die immer häufigeren und extremeren Hitzeperioden. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu, die Verwaltung wird das Thema aufbereiten und in die Gremien einbringen.
3 | Neufassung der städtischen Hauptsatzung
Die Verwaltung hat vorgeschlagen vor, die Wertgrenzen in der städtischen Hauptsatzung anzupassen. Diese legen fest, bis zu welchen Geldbeträgen bestimmte Entscheidungen von den beschließenden Ausschüssen getroffen werden können, um den Gemeinderat zu entlasten.
Grund für die Änderung ist unter anderem der gestiegene Verbraucherpreisindex. Künftig soll der Gemeinderat über Grundstücksgeschäfte entscheiden, die einen Umfang von mindestens 2 Millionen Euro haben. Das entspricht einer Erhöhung von 33,33 Prozent im Vergleich zur letzten Anpassung im Jahr 2008. Zudem sollen nur noch Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung im Bau-, Umlegungs- und Stadtentwicklungsausschuss beschlossen werden. Außerdem soll dieser Ausschuss offiziell für die Auslobung städtebaulicher Planungen zuständig sein - in der Praxis wurde das in der Vergangenheit bereits so gehandhabt.
Die Vorlage sieht außerdem vor, dass der Oberbürgermeister in Zukunft Waldumwandlungen und Aufforstungen zustimmen soll - in Vertretung für die Stadt, die Wald- und Grundstückseigentümerin ist. Zuvor war das Aufgabe des Gemeinderats. Mit der Änderungen sollen Verfahren effizienter werden, insbesondere wenn es um Kleinstflächen geht. Der Gemeinderat stimmte dem einstimmig zu.
4 | Unterrichtung des Gemeinderates über die Finanzprüfung der Stadt
Die Gemeindeprüfanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat die Finanzen der Stadt und ihrer Eigenbetriebe im Zeitraum 2018-2023 umfassend überprüft. Die GPA bewertet die Finanzlage in dieser Zeit als insgesamt sehr gut. Den Prüfbericht und die detaillierten Anmerkungen der Verwaltung wurden dem Gemeinderat zur Information übergeben.
5 | Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2026
Das städtische Amt für Kinder, Jugend und Familie (AKI) legt dem Gemeinderat den aktuellen Stand der Versorgung mit Betreuungsplätzen vor. Zum Stichtag 1. März 2026 lagen die Versorgungsquoten bei den 1- bis 3-Jährigen und den Kindern zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt leicht über den Zielquoten, die Versorgung bei den unter-3-Jährigen gesamt leicht darunter.
Die Versorgungslage in Freiburg ist je nach Gegend sehr unterschiedlich: Während manche Stadtteile rechnerisch überversorgt sind, zeigen andere, insbesondere sozial herausgeforderte Stadtteile und die Ortschaften, deutliche Unterversorgungen. Ein Ausbau der verfügbaren Plätze in solchen Gebieten empfiehlt das AKI weiterhin, um Ungleichheiten, beispielsweise im Spracherwerb, frühzeitig entgegenzusteuern. Dieser vorgesehene Ausbau kostet im nächsten Jahr 3,7 Millionen Euro und 2028 5,4 Millionen Euro - Geld, das in die mittelfristige Finanzplanung und den Entwurf für den Doppelhaushalt aufgenommen wird. Die tatsächliche Nettobelastung für den städtischen Haushalt ist aber noch unklar, weil noch nicht alle Fördermittel des Landes bekannt sind.
Auf Basis der Rückmeldung von Eltern und Trägern sowie den erwarteten Bedarfen macht das AKI auch Vorschläge für die Planung des kommenden Jahres. Ohne den neuen Stadtteil Dietenbach werden demnach für die erwarteten rund 7.500 Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt weniger Plätze gebraucht. Die Anzahl der unter-3-Jährigen wird voraussichtlich leicht auf rund 6.300 Kinder steigen.
Der Kindertagesstättenbedarfsplanung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
6 | Neufassung der Kita-Bedarfsplanung
Wegen des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr, neuen Sozialgesetzen und der Planung für den neuen Stadtteil Dietenbach schlägt die Verwaltung vor, die Grundsätze der Bedarfsplanung zu überarbeiten. Neu ist unter anderem die Erhöhung der Schließtage von 27 auf 29 Tage. Außerdem werden die Kriterien der Bedarfsplanung um Sozialraumorientierung und Inklusion ergänzt. Auch diesem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
7 | Jahresabschluss des Eigenbetrieb Theater Freiburg
Der Eigenbetrieb Theater hat dem Gemeinderat seinen Jahresabschluss vorgelegt. Demnach ist die Bilanzsumme um rund eine Million Euro und die Eigenkapitalquote von 11,32 Prozent auf 13,05 Prozent gestiegen. Das Theater verfügt damit über ein größeres Gesamtvermögen als im Vorjahr und ein größerer Teil davon ist durch Eigenkapital finanziert. Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis und entlastet einstimmig die Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2024
8 | Neufassung der Richtlinien zur Chorförderung
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, die Förderung für Freiburger Chöre ab dem 1. Januar 2027 neu zu ordnen. Ziel ist, dass auch nachrückende Chöre eine Chance auf eine angemessene Basisförderung haben.
Bisher können Konzertchöre und (semi-)professionelle Chöre eine institutionelle Förderung über den Doppelhaushalt sowie Basis- und
oder Projektförderung durch das Kulturamt erhalten. Hauptbestandteil der Neuordnung ist, dass die institutionell geförderten Chöre künftig in die Basisförderung wechseln. Gewährt wird diese für vier Jahre, damit die Chöre Planungssicherheit haben. Eine Jury aus sechs Fachleuten und vier Mitgliedern des Gemeinderats unter dem Vorsitz des Kulturamts beschließen über die Basisförderung.
Mit der Projektförderung sollen weiterhin herausragende Konzerte der Freiburger Chöre unterstützt werden. Sie steht den Chören unabhängig von der Basisförderung offen. Damit die größeren Chöre nicht für jedes größere Konzert einen Antrag auf Projektförderung stellen, soll aber zudem die Basisförderung erhöht werden,
9 | Richtlinien zur institutionellen Förderung von Kultureinrichtungen
Die Stadt will die Kulturförderung zum 1. Januar 2027 neu ordnen und die Kriterien der Vergabe öffentlich machen. Dadurch soll die Förderung besser steuerbar und transparenter werden.
Zu den Kriterien gehört unter anderem, dass Antragstellende ein Programm von besonderem öffentlichen Interesse führen, einen nachvollziehbaren Finanzplan vorlegen und künstlerischen Nachwuchs fördern.
Das bisherige Zuschusserfahren sollen neue Berichtspflichten ergänzen: Ab einem Fördervolumen von 200.000 Euro führen Kulturamt und geförderte Einrichtung Zielvereinbarungsgespräche. Neuanträge wertet das Kulturamt nach dem ersten Förderzeitraum aus und berichtet dem Gemeinderat dazu.
Dem stimmte der Gemeinderat mehrheitlich zu.
10 | Dokumentationszentrum Nationalsozialismus: Evaluierung und Eintrittspreis
Ab dem 1. Januar 2027 muss man erstmals zahlen, wenn man das Dokumentationszentrum Nationalsozialismus (DZNS) besucht. Das hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.
Künftig kostet der Eintritt regulär 5 Euro, ermäßigt 3 Euro. Der Zugang zum Gedenkraum bleibt kostenfrei. Das DZNS geht davon aus, dass die Gesamteinnahmen durch den Eintrittspreis bei 104.000 Euro jährlich liegen werden.
Seit die Stadt das Museum am 20. März 2025 eröffnete, war der Eintritt kostenfrei, um möglichst vielen Menschen den Zugang zur Ausstellung zu ermöglichen. Zum Stichtag 31. Mai 2026 machten davon fast 59.000 Personen Gebrauch - das sind etwa 4.200 Besucherinnen im Monat. 6.655 Menschen nahmen an einer der 476 Führungen teil, darunter 2.127 Schülerinnen. Über die Spendenbox im Foyer kamen rund 15.000 Euro für den Förderverein des DZNS zusammen.
Weiterhin kostenfrei ist der Eintritt wie in allen Freiburger Museen für unter 27-Jährige,
Der gemeinsame Antrag von Eine Stadt Für Alle, SPD+Junges Freiburg, CDU, FR4U, FDP-BFF und Freiburg Lebenswert, an insgesamt acht Mahn- und Gedenktagen im Jahr freien Eintriit zu gewähren, fand im Gremium eine Mehrheit.
11 | Kunst im öffentlichen Raum im neuen Stadtteil Dietenbach (abgesetzt)
In den Quartieren des neuen Stadtteils Dietenbach soll neue Kunst im öffentlichen Raum (KiöR) entstehen, um den Quartierscharakter zu stärken. Da es noch Abstimmungsbedarf gibt, wurde der Tagesordnungspunkt für die Sitzung abgesetzt, das Thema wird nun zurück in den zuständigen Fachausschuss verwiesen und dort erneut vorberaten.
Die Fraktionen und Fraktionsgemeinschaften GRÜNE, FR4U, Eine Stadt für alle und Kultur
Inklusion haben beantragt, dass die Verwaltung ein städtisches Kulturraumkonzept erarbeitet. Es soll darauf abzielen, Kunst- und Kulturschaffenden besser mit geeigneten Räumen zu versorgen. Aufgrund der schwierigeren Haushaltslage und knapper personeller Ressourcen schlägt die Verwaltung vor, den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu prüfen, wenn entsprechende Ressourcen vorhanden sind. Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag mehrheitlich. Die Verwaltung folgte einem interfraktionellen Antrag und sagte zu, noch vor den Haushaltsberatungen Ende des Jahres die Frage zu klären, welcher finanzielle und zeitliche Aufwand für eine Konzepterarbeitung entstünde und ob eine externe Vergabe möglich wäre.
13 | Jahresabschlüsse 2025 der städtischen Mehrheitsbeteiligungen
Die städtischen Mehrheitsbeteiligungen haben ihren Jahresabschluss sowie die Ergebnisse ihrer Hauptversammlungen dem Gemeinderat vorgelegt. Einstimmig hat der Gemeinderat die Vertretungen der Stadt beauftragt, den Beschlussanträgen zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2025, der Ergebnisverwendungen, der Lageberichte 2025 und der Entlastung der Geschäftsführungen und Vorstände zuzustimmen.
14 | Entlastung der Aufsichtsrät*innen der städtischen Mehrheitsbeteiligungen
Einstimmig hat der Gemeinderat die Vertretungen der Stadt beauftragt, die Aufsichtsrät*innen der städtischen Mehrheitsbeteiligungen in den jeweiligen Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen für das Jahr 2025 zu entlasten.
15 | 1. Finanzbericht 2026
Die Verwaltung hat den Gemeinderat über die Finanzentwicklung und Prognose zum Haushaltsjahr 2026 informiert. Für diesen Zeitraum geht die Stadtkämmerei von einem Minus von 10,43 Millionen Euro in der Stadtkasse aus. Das ist sind 44,51 Millionen Euro weniger Einnahmen als zuvor angenommen.
Mit solchen Aussichten ist Freiburg nicht allein: Auf Basis der Berechnungen des Arbeitskreises Steuerschätzung müssen die Städte und Gemeinden in ganz Baden-Württemberg mit 5,4 Milliarden Euro weniger Einnahmen rechnen. Das liegt zum Großteil daran, dass weniger Gewerbesteuer fällig wird. Um die Kommunen funktions- und zahlungsfähig zu halten, hat das Land bereits Finanzhilfe geleistet. Die vom Bund angekündigten Hilfen schätzt die Verwaltung als wenig wirkungsvoll ein - für Baye