Klosters absolutes Feuerverbot in der Gemeinde Klosters
Klosters - Absolutes Feuerverbot in der Gemeinde Klosters
Absolutes Feuerverbot in der Gemeinde Klosters
Vom absoluten Feuerverbot betroffen sind:
Feuer aller Art im Wald, in Waldesnähe, an Bachläufen und sämtlichen offenen Flächen, auch über der Baumgrenze
sämtliche Grillstellen auf dem Gemeindegebiet Klosters
Zünden jeglicher Art von Feuerwerk, bengalischen Hölzern, Vulkane, etc.
Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung finden Sie auf der Webseite des Amts für Wald und Naturgefahren Graubünden ( www.wald.gr.ch Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ) und auf dieser Waldbrandkarte Graubündens Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. .
Wir danken für Ihr Verständnis.
Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung finden Sie auf der Webseite des Amts für Wald und Naturgefahren Graubünden (
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