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title: "AWO Bielefeld beantragt Eigenverwaltungsinsolvenz beim Amtsgericht Bielefeld; Löhne Juli–Sept 2026 gesichert."
sdDatePublished: "2026-07-29T15:08:00Z"
source: "https://www.goerg.de/de/aktuelles/veroeffentlichungen/29-07-2026/goerg-begleitet-eigenverwaltungsverfahren-awo-bielefeld"
topics:
  - name: "employment"
    identifier: "medtop:20000509"
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    identifier: "medtop:20000121"
locations:
  - "Bielefeld"
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AWO Bielefeld beantragt Eigenverwaltungsinsolvenz beim Amtsgericht Bielefeld; Löhne Juli–Sept 2026 gesichert.

GÖRG begleitet Eigenverwaltungsverfahren AWO-Bielefeld | GÖRG

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Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bielefeld e.V. (AWO Bielefeld) hat beim Amtsgericht Bielefeld die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Amtsgericht mit Beschluss vom 27. Juli 2026 Dr. Mike Westkamp, Partner bei GÖRG. Der Kreisverband wird im Eigenverwaltungsverfahren von Rechtsanwalt Daniel Meintz (DM Rechtsanwaltskanzlei) als Generalbevollmächtigtem begleitet. Alle Einrichtungen, Dienstleistungen und sozialen Angebote der AWO Bielefeld werden während des Verfahrens uneingeschränkt fortgeführt.

Auch für die hundertprozentige Tochtergesellschaft AWO Bielefeld Soziale Dienstleistungen gGmbH wurde die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Ziel ist es, den Kreisverband wirtschaftlich neu aufzustellen und damit die langfristige Fortführung seiner sozialen Angebote zu sichern.

AWO-Bielefeld gehört mit rund 800 Mitarbeitenden zu den größten Anbietern sozialer Dienstleistungen in der Region. Zum Angebot zählen unter anderem Kindertagesstätten, der Offene Ganztag an 25 Bielefelder Grundschulen, Senioren- und Stadtteilzentren sowie vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kinder, Familien und ältere Menschen. Auslöser des Insolvenzverfahrens sind insbesondere gestiegene Personal- und Sachkosten sowie verzögerte Refinanzierungen durch Kostenträger. Im Rahmen der Eigenverwaltung sollen die wirtschaftlichen Strukturen überprüft und an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.

„Die Eigenverwaltung schafft die Voraussetzungen, den Kreisverband wirtschaftlich nachhaltig zu stabilisieren. Ziel ist es, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten und die wichtigen sozialen Angebote für die Menschen in und um Bielefeld langfristig zu sichern“, sagt Dr. Westkamp.

Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind über das Insolvenzgeld für die Monate Juli bis September 2026 gesichert.

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Insolvenzverwalter GbR Dr. Mike Westkamp (Sachwalter, Partner, Insolvenzrecht, Köln)