Luzerner Eltern und Erziehungsberechtigte beantragen Betreuungsgutscheine im Kanton Luzern; Kein Anspruch über 120'000 Franken

Gemeinde Grosswangen : Einführung einheitlicher Betreuungsgutscheine im Kanton Luzern

Einführung einheitlicher Betreuungsgutscheine im Kanton Luzern

Luzerner Eltern und Erziehungsberechtigte können für ihre Kinder ab dem 3. August 2026 über den Onlineschalter my.lu.ch Betreuungsgutscheine beantragen. Das Sozialamt Grosswangen wird die eintreffenden Anträge prüfen und bearbeiten.

Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung ( KiBeG ) in Kraft. Damit werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt. Eltern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind, können ab 3. August 2026 Betreuungsgutscheine über den Onlineschalter my.lu.ch beantragen. Anspruch auf Betreuungsgutscheine bis Haushaltseinkommen von 120'000 Franken Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine. Antrag über Onlineschalter stellen Eltern reichen ihr Gesuch neu über den kantonalen Onlineschalter my.lu.ch ein. Dazu müssen Personalien, Steuerdaten und Beschäftigungsgrad der erziehungsberechtigten Person oder Personen sowie die Personalien und der Betreuungsumfang des Kindes angegeben werden. Vollständige und korrekte Angaben tragen dazu bei, dass das Sozialamt das Gesuch effizient bearbeiten und den Anspruch rasch prüfen kann. Sozialamt prüft und stellt Gutschein aus Das Sozialamt prüft nach der Einreichung des Gesuchs die Angaben und ermittelt das massgebende Einkommen der Eltern. Gestützt auf diese Angaben berechnet das Sozialamt den Anspruch und die Höhe der Betreuungsgutscheine. Anschliessend werden die Eltern über den Entscheid informiert. Bei Fragen können sich Eltern an das Sozialamt Grosswangen wenden. Weiterführende Informationen zum neuen System und zur Einreichung eines Gesuchs stellt die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) auf ihrer Website zur Verfügung.

Website Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG)