Französisches Parlament legalisiert Sterbehilfe in Frankreich; Bischöfe kritisieren Einrichtungsfreiheit unklar

“Was auf dem Spiel steht, ist unser Verhältnis zum Leben”:Frankreich legalisiert die Sterbehilfe. Ein Gespräch mit Bischof Matthieu Rougé

“Was auf dem Spiel steht, ist unser Verhältnis zum Leben” : Frankreich legalisiert die Sterbehilfe. Ein Gespräch mit Bischof Matthieu Rougé

Nach einem langen parlamentarischen Prozess ist am 15. Juli 2026 in Frankreich die Sterbehilfe gesetzlich verankert worden. Die französischen Bischöfe haben umgehend protestiert. Im Gespräch mit COMMUNIO-Schriftleiter Jan-Heiner Tück erläutert Bischof Matthieu Rougé, Beauftragter der französischen Bischofskonferenz für Fragen der Bioethik, des Lebensschutzes und des Lebensendes, die Hintergründe und legt die prekären Folgen des Gesetzes offen.

Jan-Heiner Tück: Soeben hat das Französische Nationalparlament im vierten Anlauf Sterbehilfe und den assistierten Suizid legalisiert . Die Französische Bischofskonferenz hat die Entscheidung in einer Öffentlichen Erklärung umgehend kritisiert und von einem “Bruch mit einer langen Tradition der Fürsorge” gesprochen. Warum? Was sind die Hintergründe?

Bischof Matthieu Rougé: Die Abstimmung vom 15. Juli 2026, die noch im Rahmen von Beschwerdeverfahren auf Verfassungs- und auf europäischer Ebene überprüft werden wird, ist innerhalb eines langen Prozesses zu verorten, insbesondere seit der Verabschiedung des Léonetti-Gesetzes im Jahr 2005. Dieses hat in unserem Land [im Rahmen lebensverlängernder Maßnahmen] der Ablehnung “unvernünftiger Hartnäckigkeit” Priorität eingeräumt, sowie dem Ausbau der Palliativmedizin, womit ein sogenannter “französischer Weg” ermöglicht wurde, der damals in mehreren anderen Ländern Schule gemacht hat. Seit zwanzig Jahren ist dieses gesetzliche Gleichgewicht oft in Frage gestellt worden, aber es blieb stets bewahrt. Was nun auf dem Spiel steht, ist – im Gegensatz zu dem, was manche laizistische Befürworter der Sterbehilfe gesagt haben – nicht in erster Linie der ihrer Meinung nach unangemessene Fortbestand einer christlichen Ethik in unserer hochgradig säkularisierten Gesellschaft, sondern viel unmittelbarer unsere gemeinsame Entscheidung für eine Gesellschaft der Brüderlichkeit. Unter den Befürwortern der Sterbehilfe ( mort provoquée ) gibt es Personen, die aufrichtig erschüttert sind von Situationen großen Leids und vom möglichen Verbleiben nicht behandelbarer Schmerzen, trotz der Fortschritte im Bereich der Schmerzmittel und der Palliativmedizin. Es geht deshalb in dieser Debatte nicht darum, hart vorzugehen, sondern sie verlangt viel Demut und Feingefühl. Falls das verabschiedete Gesetz durch den Verfassungsrat und die europäische Rechtsprechung bestätigt wird, wird es aber genau dieses Staatsmodell unserer Republik schwächen, das auf Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit in ihrer unverzichtbaren Wechselbeziehung gegründet ist.

Tück: Kollidiert die Legalisierung der Sterbehilfe nicht mit der Gewissensfreiheit von Berufsgruppen wie Apothekern oder Pflegerinnen, die nun gezwungen werden können, Medikamente mit tödlicher Wirkung zu verabreichen?

Bischof Rougé: Das Gesetz, das verabschiedet wurde, räumt den Ärzten das Recht auf Gewissensverweigerung ein, nicht jedoch den übrigen im Gesundheitswesen Beschäftigten. Auch wenn sich nicht der ganze Berufszweig zum Sachverhalt geäußert hat, so sind doch einige Apotheker sehr besorgt angesichts der Vorstellung, die Beförderung tödlicher Präparate von den Zentralapotheken zu Patienten bzw. Fachkräften, die mit der Durchführung der Sterbehilfe betraut werden, übernehmen zu müssen. Aus diesem Grund und aus anderen Gründen, wie beispielsweise der Verpflichtung zur Abgabe der Abtreibungspille, geben manche christliche Apotheker heute ihre Apotheken auf und wählen eine andere Tätigkeit. Ich wundere mich darüber, dass man diesen Punkt nicht stärker hervorgehoben hat: Es gibt eine Art soziale Diskriminierung bei der Gewissensverweigerung, die für das obere Ende der Leiter reserviert, aber den Apothekern und Pflegekräften verwehrt wird, so als wären sie bloß Untergebene.

Tück: Was bedeutet das neue Gesetz für katholische Krankenhäuser?

Bischof Rougé: Nach derzeitiger Rechtslage sind katholische Gesundheitseinrichtungen (d. h. Krankenhäuser, Hospize, Heime für pflegebedürftige ältere oder schwerbehinderte Menschen), die von Ordensgemeinschaften getragen werden oder deren Ethik-Charta Sterbehilfe ablehnt, verpflichtet, sie in ihren Einrichtungen zuzulassen, wenn Patienten nach ihr verlangen. Gemeinsam mit anderen Akteuren haben wir unablässig gefordert, dass ein “Einrichtungsvorbehalt” eingefügt wird, um die Freiheit dieser Einrichtungen und jener Personen zu wahren, die ihre Dienste in Anspruch nehmen. Die Regierung hat uns diesbezüglich Zusicherungen gemacht, die leider nicht eingehalten wurden. Dies ist einer der Streitpunkte der vor uns liegenden Beschwerdeverfahren. Mehrere Ordensgemeinschaften, wie die Kleinen Schwestern der Armen, sind sehr besorgt und erwägen sogar, ihre Häuser zu schließen und Frankreich zu verlassen, sollte das Gesetz nicht modifiziert werden. Wir haben alle im Hinterkopf, was Samaritanus Bonus , die Erklärung des Dikasteriums für die Glaubenslehre vom 14. Juli 2020 (welch Datum für die Franzosen!) empfohlen hat und was durch Papst Franziskus gutgeheißen wurde: “Katholische Krankeneinrichtungen sind aufgerufen, treue Zeugen der unverzichtbaren ethischen Pflicht zur Achtung der grundlegenden menschlichen und christlichen Werte zu sein, welche die Identität dieser Einrichtungen ausmachen, und zwar durch die Enthaltung von offensichtlich moralisch unerlaubten Verhaltensweisen”.

Tück: Was bedeutet die Legalisierung der Sterbehilfe für den Zusammenhalt in der Gesellschaft? Wird bei Alten und Schwerkranken nicht ein Druck erzeugt, von der Sterbehilfe Gebrauch zu machen, um anderen die Last der Pflege zu erleichtern?

Bischof Rougé: Das ist eines unserer wichtigsten Anliegen und einer der Warnrufe, die wir zusammen mit vielen Akteuren auf diesem Gebiet erhoben haben. Natürlich besteht der Kern unserer Ablehnung der Euthanasie und des assistierten Suizides darin, dass eine todbringende Handlung mit [medizinischer] Behandlung gleichgesetzt wird und dass sogar das Töten selbst erlaubt wird. Wie Papst Leo XIV. in Magnifica Humanitas schreibt: “Das erste der Menschenrechte ist das Recht auf Leben, von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende, ohne dass es unmöglich ist, irgendein anderes Recht auszuüben. Wenn dieses grundlegende Recht verweigert wird, wie es bei der Abtreibung, bei der Tötung Unschuldiger und bei der Euthanasie geschieht, stehen wir vor Entscheidungen, die die Kirche als schwerwiegend unerlaubt beurteilt.” Neben einem Rückzug des Staates aus der Palliativpflege aufgrund der Kosten für die Allgemeinheit, ist eine der möglichen Konsequenzen des verabschiedeten Gesetzes eine Art sozialer Druck auf vulnerable Menschen, damit sie aufhören, ihre Angehörigen und die Gesellschaft zu “belasten”. Sehr nachdrücklich hat das Étienne Guillet, Bischof von Saint-Denis, im unmittelbaren nördlichen Umland von Paris zum Ausdruck gebracht: “Mein Appell kommt aus dem ärmsten Département des französischen Festlands. Es steht doch fest, dass es die Armen sein werden, die als erste um Sterbehilfe bitten, denn sie wollen ihren Kindern und Enkeln, die selbst in prekären Verhältnissen leben, nicht zur Last fallen. Geräuschlos und diskret werden die Armen darum bitten zu gehen und sie werden die ersten Opfer sein.”

Einspruch von Intellektuellen blieb ungehört

Tück: Es gibt Einsprüche auch von prominenten Intellektuellen: “Wenn ein Land – eine Gesellschaft, eine Zivilisation – die Euthanasie legalisiert, verliert sie in meinen Augen jedes Recht auf Respekt. Es wird dann nicht nur legitim, sondern wünschenswert, sie zu zerstören, damit etwas anderes an ihre Stelle treten kann.” Wie würden Sie diese überspitzte Äußerung des Schriftstellers Michel Houellebecq einordnen?

Bischof Rougé: Zahlreiche intellektuelle und moralische Autoritäten unseres Landes haben sich gegen die Sterbehilfe ausgesprochen, ohne dass dies leider nur den geringsten Einfluss auf den Präsidenten der Republik und seine Mitarbeiter hatte. Ich denke zum Beispiel an Emmanuel Hirsch, einen großen Spezialisten im Bereich biomedizinischer Ethik, an Marie de Hennezel, eine Vertraute von François Mitterrand und erste Wegbereiterin der Palliativmedizin in Frankreich, an Jean-Marc Sauvé, einen großen Juristen und ehemaligen Vizepräsidenten des Staatsrates (Conseil d’État), an Didier Sicard, den ehemaligen Präsidenten des Nationalen Ethikrates, an Luc Ferry, einen berühmten agnostischen Philosophen oder auch an Claire Fourcade, die Präsidentin der Französischen Gesellschaft für Palliativbegleitung. Das Thema Euthanasie taucht häufig in den Werken dieses zugleich dunklen, provokanten und visionären Schriftstellers Michel Houellebecq auf. Die Seiten, die Houellebecq der Sterbehilfe des Vaters des Erzählers in La carte et le territoire (dt. Karte und Gebiet) widmet – der Roman, für den er den Prix Goncourt bekam, den wichtigsten der französischen Literaturpreise –, sind von solch einer Kraft, dass sie manche Politiker dazu bewogen haben, ihre Position zu diesem Thema zu ändern. In Anéantir (dt. Vernichten), seinem jüngsten großen Roman, beleuchtet Michel Houellebecq auf sehr anschauliche Weise das widersprüchliche Zusammentreffen der Versuchung der Sterbehilfe und therapeutischer Verbissenheit in der Gegenwart – eine Versinnbildlichung, die das Elend des postmodernen Menschen in seinem Verhältnis zum Leben besonders deutlich macht. Es erinnert an Robert Hugh Bensons Der Herr der Welt , aber auch an 1984 von George Orwell, so groß ist die Rolle, die die Verschleierung der Worte in dieser Debatte gespielt hat. Das Gesetz schreibt beispielsweise vor, dass der durch Sterbehilfe herbeigeführte Tod als “natürlicher Tod” zu bezeichnen ist! Wie Boualem Sansal in La Légende schreibt: “Benennen ist ein aufrührerischer Akt. Benennen heißt, die Erzählung aufzubrechen. Benennen bedeutet, anfangen zu sehen. Zu handeln. Zu leben.”

Tück: Als weltweit erstes Land hat Frankreich bereits 2024 die “garantierte Freiheit” zum Schwangerschaftsabbruch in seine Verfassung aufgenommen , um das Recht dauerhaft vor politischen Eingriffen zu schützen. Das “Recht auf den eigenen Körper” wird als feministische Errungenschaft gefeiert. Länder, die mit einer demographischen Krise konfrontiert sind, stellen Abtreibungen auf Kosten der Sozialversicherungssysteme frei – sehen Sie darin einen Widerspruch?

Bischof Rougé: Bereits seit mehreren Jahren wird das Recht auf Abtreibung, das ursprünglich als Ausnahme-Antwort auf eine Situation extremer Not dargestellt wurde, von einem bedeutenden Teil der Gesetzgeber und der öffentlichen Meinung als Grundrecht schlechthin betrachtet, an dem alle anderen bioethischen Regelungen gemessen werden müssen. Die Verankerung in der Verfassung von 2024, gegen die sich nur wenige Parlamentarier zu wehren wagten, nimmt in gewissem Sinne diese verhängnisvolle Entwicklung zur Kenntnis. Damit die Debatte über das Lebensende nicht verfälscht wird, war es wichtig, dieser ständigen reductio ad abortionem nicht nachzugeben. Allerdings ist es leider wahrscheinlich, wie es viele Beispiele im Ausland zeigen, dass sich sowohl für die Euthanasie wie auch für die Abtreibung die ursprünglichen angeblich restriktiven Bedingungen im Laufe der Zeit unaufhaltsam ausweiten. Was im Grunde auf dem Spiel steht, ist unser Verhältnis zum Leben: Für viele unsere Zeitgenossen – sie scheuen sich nicht, es zu sagen – ist es weder heilig noch wirklich wünschenswert. Man sollte sich deshalb nicht darüber wundern, dass es zu sinnlosen Morden durch Jugendliche kommt: Wenn das Leben keinen Wert hat, weshalb sollte man es dann achten? Man kann auf die Geburtenkrise nicht nur mit sozialen oder steuerlichen Maßnahmen antworten, denn es handelt sich um eine Krise der Gründe zu leben und das Leben weiterzugeben.

Erosion des Prinzips de