Ende 2025 70.540 Menschen in Nordrhein-Westfalen beziehen Regelleistungen nach dem AsylbLG; niedrigster Stand seit 2013
NRW: Zahl der Menschen mit Bezug von Asylbewerberleistungen auf niedrigstem Stand seit 2013 | Landesbetrieb IT.NRW
NRW: Zahl der Menschen mit Bezug von Asylbewerberleistungen auf niedrigstem Stand seit 2013
Ende 2025 erhielten 70.540 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - 20 % weniger als ein Jahr zuvor
Zahl der Leistungsberechtigten in den Landesaufnahmeeinrichtungen sank 2025 um 46 %
Häufigste Herkunftsländer waren Syrien, Türkei und der Irak
Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2025 haben 70.540 Menschen in Nordrhein-Westfalen Asylbewerberleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs, sogenannte Regelleistungen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war das der niedrigste Stand seit 2013 (damals 57.366 Personen). Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Leistungsbeziehenden um 18.015 Personen bzw. rund ein Fünftel gesunken.
46 % weniger Leistungsberechtigte in den Landesaufnahmeeinrichtungen
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG werden in der Regel nach ihrer Ankunft in NRW zunächst in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht und erhalten dort Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Diese Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs werden unter anderem als Sachleistungen erbracht. Ende 2025 lebten 11.975 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, das waren 46 % weniger als ein Jahr zuvor.
Wer nicht mehr verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, wird nach einem Verteilschlüssel den nordrhein-westfälischen Kommunen zugewiesen. Die Zahl der kommunal zugewiesenen Leistungsbeziehenden lag Ende 2025 bei 58.565 Personen und damit um 12 % niedriger als ein Jahr zuvor. Von ihnen erhielten 63 %, also 36.740 Personen, ebenfalls Grundleistungen nach § 3 AsylbLG . Die übrigen 21.825 hatten Anspruch auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG und erhielten Leistungen, die der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entsprechen. Dieser Anspruch besteht in der Regel nach 36 Monaten Aufenthalt.
Syrien, Türkei und Irak sind die häufigsten Herkunftsländer
Die fünf häufigsten Herkunftsländer der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG waren Ende 2025: Syrien, Türkei, Irak, Afghanistan und der Iran . Mit 53 % kam etwas mehr als die Hälfte aller Personen mit Leistungsbezug Ende 2025 aus diesen Ländern.
Gut ein Drittel der Leistungsbeziehenden war minderjährig
Mit 34 % war gut ein Drittel der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG minderjährig. Im jungen Erwachsenenalter von 18 bis 24 Jahren befanden sich 14 %. Rund die Hälfte (50 %) war 25 bis 64 Jahre alt und 2 % hatten das 65ste Lebensjahr überschritten. Mit 59 % waren Ende 2025 knapp drei Fünftel der Personen mit Leistungsbezug männlich.
Menschen, die Regelleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden in der Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen erfasst. Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen. Dazu zählen in erster Linie Asylbewerberinnen und -bewerber deren Asylverfahren noch läuft, geduldete sowie vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Leistungsberechtigte erhalten zunächst zur Deckung des notwendigen Bedarfs Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. In der Regel besteht nach 36 Monaten Anspruch auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG, die der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entsprechen.
Aufgrund einer Meldeproblematik kam es in den Berichtsjahren 2015, 2017 und 2018 zu einer Untererfassung und im Berichtsjahr 2016 zu einer Übererfassung der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG in Landesaufnahmeeinrichtungen.
Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung.
Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen . Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)
Ergebnisse zur Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen für die Kreise und kreisfreien Städte finden Sie in der Landesdatenbank NRW .
Weitere Ergebnisse zu den Empfängerinnen und Empfängern von Regelleistungen finden Sie in der Landesdatenbank NRW .
- Düsseldorf, den 29. Juli 2026
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