Verkehrsbehörde der Stadt Konstanz sperrt Hafenareal, Bahnübergang Hafenstraße, Seestraße in Konstanz; Dauer bis 9. Aug. 05:00 Uhr

Verkehrsrechtliche Anordnung anlässlich des Seenachtfests 2026

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs während des Seenachtfests 2026 in Konstanz am Samstag, dem 08.08.2026, wird gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung in der derzeitigen Fassung Folgendes bestimmt:

§ 1

Der Bahnübergang in der Hafenstraße und das gesamte Hafenareal sind von Freitag, dem 07.08.2026, 14:00 Uhr, bis Sonntag, dem 09.08.2026, 05:00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Am Freitag, dem 07.08.2026, ist der Anliegerverkehr von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr gestattet. Der Bahnübergang am Fischmarkt sowie der Stadtgarten sind von Samstag, dem 08.08.2026, 06:00 Uhr, bis Sonntag, dem 09.08.2026, 05:00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Ebenfalls gesperrt sind die Seestraße, die Joseph-Picard-Straße (ehemals Conrad-Gröber-Straße) und die Glärnischstraße – jeweils auf dem Teilstück zwischen der Zumsteinstraße und der Seestraße – sowie die Hebelstraße auf dem Teilstück zwischen der Mozartstraße und der Seestraße. Die Sperrung gilt jeweils von Freitag, den 07.08.2026, 12:00 Uhr, bis Sonntag, den 09.08.2026, 05:00 Uhr. Der Radfahrverkehr ist in der Seestraße am Samstag, dem 08.08.2026 bis ca. 15:00 Uhr gestattet.

Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung des Bürgeramtes und Taxis können die vorgenannten Bereiche bis Samstag, den 08.08.2026, 12:30 Uhr und soweit es die Verkehrslage vor Ort erlaubt benutzen.

Im Stadtgarten sowie im gesamten Hafenareal bis zum Grenzübergang Klein-Venedig wird ab Samstag, den 08.08.2026, 12:30 Uhr, bis Sonntag, den 09.08.2026, 05:00 Uhr jeglicher Fahrverkehr untersagt.

§ 2

Am Samstag, dem 08.08.2026, 21:00 Uhr bis Sonntag, dem 09.08.2026, 02:00 Uhr (Ende der Verkehrsruhe) werden die Konzilstraße ab Einmündung Rheinsteig sowie der Bahnhofplatz für den Fahrzeugverkehr teilweise bis ganz gesperrt. Der Verkehr wird über den Rheinsteig und Laube umgeleitet. Ausgenommen hiervon sind der Linienverkehr und Taxis, soweit und solange dies aus Verkehrssicherheitsgründen verträglich ist, längstens jedoch bis zum Beginn der Verkehrsruhe.

  • 2 - Über Ausnahmen und gegebenenfalls abschnittsweise Sperrungen sowie deren Dauer entscheidet die Polizei aufgrund der Verkehrssituation vor Ort.

§ 3

Am Samstag, den 08.08.2026, ab 12:30 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung wird die Benutzung der folgenden Bereiche für den öffentlichen Fußgängerverkehr insoweit eingeschränkt, als eine Benutzung nur Berechtigten mit einer gültigen Eintrittsplakette für das Seenachtfest gestattet ist:

a) Susosteig, ab dem Zugang zum Inselhotel bis zum Stadtgarten,

b) Stadtgarten, Hafenareal, Hafenstraße, Klein-Venedig,

c) und im Bereich Seestraße am Samstag, den 08.08.2026, ab 15:00 Uhr: Seestraße, jeweils südliches Teilstück Glärnischstraße, Säntisstraße, Luziengang, Kamorstraße, Alpenstraße und Hebelstraße sowie Seeuferweg zwischen Hebelstraße und östlichem Ende Mozartstraße.

Personen auf Inline-Skates ist der Zugang zu diesen Bereichen nicht gestattet.

§ 4

Der Gehweg auf der Ostseite der Alten Rheinbrücke ist am Samstag, den 08.08.2026, ab ca. 20:30 Uhr bis nach Ende des Feuerwerks gesperrt. Gleichzeitig wird der Radweg auf der Westseite der Alten Rheinbrücke für Radfahrer gesperrt und nur für Fußgänger freigegeben.

§ 5

Am Samstag, dem 08.08.2026, wird das Befahren der Geh- und Radwegbrücke durch Radfahrer nach Weisung der Polizei jedoch frühestens ab ca. 22:00 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung untersagt sein.

§ 6

Ab Freitag, den 07.08.2026, 14:00 Uhr bis Sonntag, den 09.08.2026, 08:00 Uhr ist das Parken im gesamten Hafenareal bis zum Grenzübergang Klein-Venedig sowie in der Seestraße verboten.

  • 3 -

§ 7

An folgenden Stellen ist das Parken von Donnerstag, den 06.08.2026, 07:00 Uhr, bis Montag, den 10.08.2026, 20:00 Uhr, verboten:

a) in der Glärnischstraße auf dem Teilstück zwischen Zumsteinstraße und Seestraße.

Ferner ist an folgenden Stellen das Parken von Donnerstag, den 06.08.2026, 07:00 Uhr, bis Sonntag, den 09.08.2026, 04:00 Uhr, verboten:

b) im jeweils südlichen Teilstück zwischen Grüngang und Seestraße der folgenden Straßen: Luziengang, Kamorstraße, Alpenstraße und Hebelstraße (Teilstück zwischen Mozartstraße und Seestraße).

Darüber hinaus ist das Parken an den nachfolgenden Stellen zu den genannten Zeiten untersagt:

c) von Freitag, dem 07.08.2026, 12:00 Uhr, bis Montag, dem 10.08.2026, 20:00 Uhr, in der Seestraße auf dem Teilstück zwischen Joseph-Picard-Straße (ehemals Conrad- Gröber-Straße) und Glärnischstraße sowie in der Joseph-Picard-Straße (ehemals Conrad-Gröber-Straße) auf dem Teilstück zwischen Zumsteinstraße und Seestraße.

d) von Samstag, dem 08.08.2026, 08:00 Uhr, bis Sonntag, dem 09.08.2026, 04:00 Uhr, im südlichen Teilstück zwischen Grüngang und Seestraße der Säntisstraße.

e) von Mittwoch, dem 05.08.2026, 07:00 Uhr, bis Montag, dem 10.08.2026, 20:00 Uhr, in der Konzilstraße auf der Ostseite hinter der Bushaltestelle, Höhe Anwesen Nr. 5.

f) von Samstag, dem 08.08.2026, 10:00 Uhr, bis Veranstaltungsende in der Zollernstraße, Höhe Anwesen 1 (ein Stellplatz).

g) von Samstag, dem 08.08.2026, 10:00 Uhr, bis Veranstaltungsende auf der Be- und Entladefläche für Lieferdienste auf dem Fischmarkt, auf den Längsstellplätzen auf der Südseite (entlang des Parkhauses) und auf der Nordseite in der Dammgasse sowie auf den vier Kiss-and-Ride-Parkplätzen vor der Ladenzeile am Bahnhof. Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge.

h) von Samstag, dem 08.08.2026, 08:00 Uhr, bis Sonntag, dem 09.08.2026, 04:00 Uhr, ist das Parken in der Max-Stromeyer-Straße auf Höhe des Anwesens Nr. 59 (stadteinwärts) und in der Unteren Laube auf Höhe des Münsterkindergartens (stadtauswärts) untersagt.

  • 4 - i) von Samstag, dem 08.08.2026, 12:00 Uhr, bis Sonntag, dem 09.08.2026, 04:00 Uhr, ist das Parken auf dem Mittelstreifen der Unteren Laube auf Höhe der AOK (stadtauswärts) untersagt.

§ 8

Auf dem Döbeleparkplatz (ausgenommen dem westlichen Bewohnerparkbereich / östlich der Schützenstraße) wird das Parken ab Samstag, den 08.08.2026, 08:00 Uhr bis Sonntag, dem 09.08.2026, 04:00 Uhr untersagt. Ausgenommen hiervon sind Reisebusse.

Die auf dem Döbeleparkplatz südwestlich befindlichen Senkrechtstellplätze (nordöstlich der Grenzbachstraße) werden ab Samstag, den 08.08.2026, 04:00 Uhr bis zum Veranstaltungsende als Behindertenparkplätze ausgewiesen.

Die Stellplätze für Wohnmobile auf dem östlichen Teil des Döbeleparkplatzes werden für den vorgenannten Zeitraum aufgehoben und als Parkplätze für Reisebusse ausgewiesen. Für Wohnmobile stehen Stellplätze beim Parkhaus „Europabrücke“ zur Verfügung.

§ 9

Verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

§ 10

Als Parkmöglichkeit für die Festbesucher steht die nördliche Seite des Flugplatzes, der P&R Parkplatz „Europabrücke“ sowie sämtliche Straßen des Stadtgebietes, soweit keine Verkehrsbeschränkungen (Halt- oder Parkverbote) für diese Straßen angeordnet sind, zur Verfügung.

Für Reisebusse stehen Stellplätze auf dem Döbeleparkplatz sowie auf dem Fernbusbahnhof „Europabrücke“ zur Verfügung.

§ 11

Bei der Zufahrt zum P+R Flugplatz an der Riedstraße – Teilstück zwischen der Byk-Gulden- Straße und der Reichenaustraße – wird die Geschwindigkeit gemäß vorliegendem Verkehrszeichenplan auf 20 km/h beschränkt.

  • 5 - § 12

Auf der Konzilstraße – Höhe Hofhalde – wird die Geschwindigkeit gemäß vorliegendem Verkehrszeichenplan auf 20 km/h beschränkt.

§ 13

Die Beschilderung und Absperrung hat anhand den vorliegenden Verkehrslenkungs- bzw. Beschilderungsplänen zu erfolgen.

§ 14

Die Polizei entscheidet über Maßnahmen vor Ort gemäß der Verkehrslage. Deren Weisungen sind jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet.

Ahndungen von Zuwiderhandlungen aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

Konstanz, den 28.07.2026 Az.: 3272-6

STADT KONSTANZ Bürgeramt

  • Verkehrs- und Bußgeldwesen -

Stadt Konstanz Uli Burchardt, Oberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Konstanz am 29.07.2026