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title: "Verkehrsbehörde der Stadt Konstanz sperrt Hafenareal, Bahnübergang Hafenstraße, Seestraße in Konstanz; Dauer bis 9. Aug. 05:00 Uhr"
sdDatePublished: "2026-07-29T10:07:00Z"
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Verkehrsbehörde der Stadt Konstanz sperrt Hafenareal, Bahnübergang Hafenstraße, Seestraße in Konstanz; Dauer bis 9. Aug. 05:00 Uhr

Verkehrsrechtliche Anordnung anlässlich des Seenachtfests 2026

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs während des Seenachtfests 2026
in Konstanz am Samstag, dem 08.08.2026, wird gemäß §§ 44 und 45 der
Straßenverkehrsordnung in der derzeitigen Fassung Folgendes bestimmt:

§ 1

Der Bahnübergang in der Hafenstraße und das gesamte Hafenareal sind von Freitag, dem
07.08.2026, 14:00 Uhr, bis Sonntag, dem 09.08.2026, 05:00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr
gesperrt. Am Freitag, dem 07.08.2026, ist der Anliegerverkehr von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr
gestattet. Der Bahnübergang am Fischmarkt sowie der Stadtgarten sind von Samstag, dem
08.08.2026, 06:00 Uhr, bis Sonntag, dem 09.08.2026, 05:00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr
gesperrt. Ebenfalls gesperrt sind die Seestraße, die Joseph-Picard-Straße (ehemals
Conrad-Gröber-Straße) und die Glärnischstraße – jeweils auf dem Teilstück zwischen der
Zumsteinstraße und der Seestraße – sowie die Hebelstraße auf dem Teilstück zwischen der
Mozartstraße und der Seestraße. Die Sperrung gilt jeweils von Freitag, den 07.08.2026,
12:00 Uhr, bis Sonntag, den 09.08.2026, 05:00 Uhr. Der Radfahrverkehr ist in der Seestraße
am Samstag, dem 08.08.2026 bis ca. 15:00 Uhr gestattet.

Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung des Bürgeramtes und Taxis können die
vorgenannten Bereiche bis Samstag, den 08.08.2026, 12:30 Uhr und soweit es die
Verkehrslage vor Ort erlaubt benutzen.

Im Stadtgarten sowie im gesamten Hafenareal bis zum Grenzübergang Klein-Venedig wird
ab Samstag, den 08.08.2026, 12:30 Uhr, bis Sonntag, den 09.08.2026, 05:00 Uhr jeglicher
Fahrverkehr untersagt.

§ 2

Am Samstag, dem 08.08.2026, 21:00 Uhr bis Sonntag, dem 09.08.2026, 02:00 Uhr (Ende
der Verkehrsruhe) werden die Konzilstraße ab Einmündung Rheinsteig sowie der
Bahnhofplatz für den Fahrzeugverkehr teilweise bis ganz gesperrt. Der Verkehr wird über
den Rheinsteig und Laube umgeleitet. Ausgenommen hiervon sind der Linienverkehr und
Taxis, soweit und solange dies aus Verkehrssicherheitsgründen verträglich ist, längstens
jedoch bis zum Beginn der Verkehrsruhe.

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Über Ausnahmen und gegebenenfalls abschnittsweise Sperrungen sowie deren Dauer
entscheidet die Polizei aufgrund der Verkehrssituation vor Ort.

§ 3

Am Samstag, den 08.08.2026, ab 12:30 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung wird die
Benutzung der folgenden Bereiche für den öffentlichen Fußgängerverkehr insoweit
eingeschränkt, als eine Benutzung nur Berechtigten mit einer gültigen Eintrittsplakette für
das Seenachtfest gestattet ist:

a) Susosteig, ab dem Zugang zum Inselhotel bis zum Stadtgarten,

b) Stadtgarten, Hafenareal, Hafenstraße, Klein-Venedig,

c) und im Bereich Seestraße am Samstag, den 08.08.2026, ab 15:00 Uhr: Seestraße,
jeweils südliches Teilstück Glärnischstraße, Säntisstraße, Luziengang, Kamorstraße,
Alpenstraße und Hebelstraße sowie Seeuferweg zwischen Hebelstraße und östlichem
Ende Mozartstraße.

Personen auf Inline-Skates ist der Zugang zu diesen Bereichen nicht gestattet.

§ 4

Der Gehweg auf der Ostseite der Alten Rheinbrücke ist am Samstag, den 08.08.2026, ab
ca. 20:30 Uhr bis nach Ende des Feuerwerks gesperrt. Gleichzeitig wird der Radweg auf
der Westseite der Alten Rheinbrücke für Radfahrer gesperrt und nur für Fußgänger
freigegeben.

§ 5

Am Samstag, dem 08.08.2026, wird das Befahren der Geh- und Radwegbrücke durch
Radfahrer nach Weisung der Polizei jedoch frühestens ab ca. 22:00 Uhr bis zum Ende der
Veranstaltung untersagt sein.

§ 6

Ab Freitag, den 07.08.2026, 14:00 Uhr bis Sonntag, den 09.08.2026, 08:00 Uhr ist das
Parken im gesamten Hafenareal bis zum Grenzübergang Klein-Venedig sowie in der
Seestraße verboten.

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§ 7

An folgenden Stellen ist das Parken von Donnerstag, den 06.08.2026, 07:00 Uhr, bis
Montag, den 10.08.2026, 20:00 Uhr, verboten:

a) in der Glärnischstraße auf dem Teilstück zwischen Zumsteinstraße und Seestraße.

Ferner ist an folgenden Stellen das Parken von Donnerstag, den 06.08.2026, 07:00 Uhr, bis
Sonntag, den 09.08.2026, 04:00 Uhr, verboten:

b) im jeweils südlichen Teilstück zwischen Grüngang und Seestraße der folgenden
Straßen: Luziengang, Kamorstraße, Alpenstraße und Hebelstraße (Teilstück zwischen
Mozartstraße und Seestraße).

Darüber hinaus ist das Parken an den nachfolgenden Stellen zu den genannten Zeiten
untersagt:

c) von Freitag, dem 07.08.2026, 12:00 Uhr, bis Montag, dem 10.08.2026, 20:00 Uhr, in der
Seestraße auf dem Teilstück zwischen Joseph-Picard-Straße (ehemals Conrad-
Gröber-Straße) und Glärnischstraße sowie in der Joseph-Picard-Straße (ehemals
Conrad-Gröber-Straße) auf dem Teilstück zwischen Zumsteinstraße und Seestraße.

d) von Samstag, dem 08.08.2026, 08:00 Uhr, bis Sonntag, dem 09.08.2026, 04:00 Uhr,
im südlichen Teilstück zwischen Grüngang und Seestraße der Säntisstraße.

e) von Mittwoch, dem 05.08.2026, 07:00 Uhr, bis Montag, dem 10.08.2026, 20:00 Uhr, in
der Konzilstraße auf der Ostseite hinter der Bushaltestelle, Höhe Anwesen Nr. 5.

f)
von Samstag, dem 08.08.2026, 10:00 Uhr, bis Veranstaltungsende in der Zollernstraße,
Höhe Anwesen 1 (ein Stellplatz).

g) von Samstag, dem 08.08.2026, 10:00 Uhr, bis Veranstaltungsende auf der Be- und
Entladefläche für Lieferdienste auf dem Fischmarkt, auf den Längsstellplätzen auf der
Südseite (entlang des Parkhauses) und auf der Nordseite in der Dammgasse sowie auf
den vier Kiss-and-Ride-Parkplätzen vor der Ladenzeile am Bahnhof. Ausgenommen
sind Einsatzfahrzeuge.

h) von Samstag, dem 08.08.2026, 08:00 Uhr, bis Sonntag, dem 09.08.2026, 04:00 Uhr,
ist das Parken in der Max-Stromeyer-Straße auf Höhe des Anwesens Nr. 59
(stadteinwärts) und in der Unteren Laube auf Höhe des Münsterkindergartens
(stadtauswärts) untersagt.

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i)
von Samstag, dem 08.08.2026, 12:00 Uhr, bis Sonntag, dem 09.08.2026, 04:00 Uhr, ist
das Parken auf dem Mittelstreifen der Unteren Laube auf Höhe der AOK
(stadtauswärts) untersagt.

§ 8

Auf dem Döbeleparkplatz (ausgenommen dem westlichen Bewohnerparkbereich / östlich
der Schützenstraße) wird das Parken ab Samstag, den 08.08.2026, 08:00 Uhr bis Sonntag,
dem 09.08.2026, 04:00 Uhr untersagt. Ausgenommen hiervon sind Reisebusse.

Die auf dem Döbeleparkplatz südwestlich befindlichen Senkrechtstellplätze (nordöstlich
der Grenzbachstraße) werden ab Samstag, den 08.08.2026, 04:00 Uhr bis zum
Veranstaltungsende als Behindertenparkplätze ausgewiesen.

Die Stellplätze für Wohnmobile auf dem östlichen Teil des Döbeleparkplatzes werden für
den vorgenannten Zeitraum aufgehoben und als Parkplätze für Reisebusse ausgewiesen.
Für Wohnmobile stehen Stellplätze beim Parkhaus „Europabrücke“ zur Verfügung.

§ 9

Verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

§ 10

Als Parkmöglichkeit für die Festbesucher steht die nördliche Seite des Flugplatzes, der P&R
Parkplatz „Europabrücke“ sowie sämtliche Straßen des Stadtgebietes, soweit keine
Verkehrsbeschränkungen (Halt- oder Parkverbote) für diese Straßen angeordnet sind, zur
Verfügung.

Für Reisebusse stehen Stellplätze auf dem Döbeleparkplatz sowie auf dem Fernbusbahnhof
„Europabrücke“ zur Verfügung.

§ 11

Bei der Zufahrt zum P+R Flugplatz an der Riedstraße – Teilstück zwischen der Byk-Gulden-
Straße und der Reichenaustraße – wird die Geschwindigkeit gemäß vorliegendem
Verkehrszeichenplan auf 20 km/h beschränkt.

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§ 12

Auf der Konzilstraße – Höhe Hofhalde – wird die Geschwindigkeit gemäß vorliegendem
Verkehrszeichenplan auf 20 km/h beschränkt.

§ 13

Die Beschilderung und Absperrung hat anhand den vorliegenden Verkehrslenkungs- bzw.
Beschilderungsplänen zu erfolgen.

§ 14

Die Polizei entscheidet über Maßnahmen vor Ort gemäß der Verkehrslage. Deren
Weisungen sind jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten mit
Geldbußen geahndet.

Ahndungen von Zuwiderhandlungen aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen bleiben
hiervon unberührt.

Konstanz, den 28.07.2026
Az.: 3272-6

STADT KONSTANZ
Bürgeramt
- Verkehrs- und Bußgeldwesen -

Stadt Konstanz
Uli Burchardt, Oberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Konstanz am 29.07.2026