Nina Scheer kritisiert Netzpaket und EEG-Novelle in Deutschland; Gefährdet zehntausende Arbeitsplätze
Nina Scheer zu Netzpaket und EEG-Novelle: Koalitionsvertrag muss gelten. Ermöglichung statt Begrenzung. Einigungszwang ist kein adäquater Weg der Zusammenarbeit
- Juli 2026, 15:37 Uhr
am 29. Juli 2026, 15:37 Uhr
Nina Scheer zu Netzpaket und EEG-Novelle: Koalitionsvertrag muss gelten. Ermöglichung statt Begrenzung. Einigungszwang ist kein adäquater Weg der Zusammenarbeit
Zu den Kabinettsbeschlüssen über das Netzpaket und die EEG-Novelle erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Energiepolitische Sprecherin ihrer Fraktion:
„Der Gesetzentwurf zum Netzpaket hat mit Regelungen zur Systemdienlichen Anschlussleistung einen wertvollen Hebel zum Umstieg auf Erneuerbare Energien bei gleichzeitiger Reduzierung von Netzausbaukosten aufgegriffen. Dafür hatten wir uns auch SPDseitig, gleichlautend mit zahlreichen Stimmen aus der Wissenschaft und Praxis, eingesetzt.
Dennoch widersprechen beide Entwürfe nach wie vor wesentlichen Aussagen des Koalitionsvertrages und konterkarieren die erklärten gemeinsamen Ziele.
Wenn auch abgeschwächt, ist weiterhin ein gebietsbezogener Redispatchvorbehalt enthalten, der zu massiven Planungs- und Investitionsunsicherheiten führen wird. Es hat nichts mit Kosteneffizienz zu tun, wenn der günstigsten Form der Energiegewinnung die Investitionsgrundlage entzogen wird und zugleich Anreize zur Speicherung und Sektorkopplung geschwächt statt gestärkt werden.
Die Anhebung des Redispatch-Volumens als Auslösekriterium von drei auf fünf Prozent, die Verkürzung des Anwendungszeitraums von zehn auf sechs Jahre bzw. 7,5 Jahre (gegenüber der letzten Version wurde eine variable Verlängerung von 1,5 Jahren und damit eine Verschlechterung für die Erneuerbaren im Vergleich zur Vorversion aufgenommen), technologiespezifische statt pauschale Gebietsausweisungen und die Begrenzung der entschädigungsfreien Abregelung auf zehn bis zwanzig bzw. 18 % Prozent in Windvorranggebieten anstelle eines vollständigen Entfalls der Entschädigung, könnten zwar als ein Plus an Ermöglichung gesehen werden. Der Eindruck täuscht allerdings. Denn auch mit den geänderten Eckwerten bleibt es bei einem Beschränkungsinstrument anstelle der benötigten und vereinbarten Ermöglichung.
Auch der unqualifizierte Anspruch auf ein unverzügliches Angebot eines vertraglichen Netzanschlusses ist keine Lösung, denn er lässt entlang der Vertragsausgestaltung allein die Netzbetreiber über die Realisierung neuer Anlagen entscheiden, womit die Investitionsunsicherheit bestehen bleibt.
Mit dem Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, alle Potenziale der Erneuerbaren Energien nutzen zu wollen, Nutzen statt Abregeln zu stärken, die Netze effizienter auslasten zu wollen, die Ausbauziele einzuhalten und nicht zu gefährden, die Prosumer zu Akteuren der Energiewende zu machen, Planungssicherheit zu schaffen, Kosteneffizienz zu heben und Resilienz zu stärken. Wir wollen erreichen, dass sich die Erneuerbaren perspektivisch vollständig am Markt refinanzieren können. Diese Voraussetzung gilt es durch entsprechende Flexibilitätsanreize und den weiteren Umstieg auf die Erneuerbaren zu generieren. Netzanschlussverweigerung, Direktvermarktungspflichten und die Beseitigung der Einspeisevergütung, die vielerorts nach wie vor den entscheidenden Anreiz setzt, erfüllen dies nicht, sondern hemmen dringend benötigte Investitionen. Dies gefährdet zehntausende Arbeitsplätze und verhindert europäischen Wertschöpfung sowie dringend benötigte Resilienzsteigerung nach Maßgabe von Energiesicherheit. Eine faktische Abschaffung wesentlicher Säulen des EEGs ist weder vereinbart noch verantwortbar. Schließlich steht es für ein weltweit kopiertes Instrument zum erfolgreichen Hochlauf der Erneuerbaren und damit maßgebliches Wertschöpfungs-, Ressourcen- wie Klimaschutzinstrument — made in Germany.
Als Energiepolitische Sprecherin meiner Fraktion stehe ich in der Verantwortung, eine fachlich unmissverständliche Einordnung vorzunehmen, um mit Blick auf ein bevorstehendes Parlamentarisches Verfahren zu zielführenden Lösungen zu gelangen. Angesichts massiv steigender fossiler Energiepreise, sich weltweit verschärfender Ressourcenengpässe sowie sich spürbar verschärfender Klimawandelanforderungen, wäre es unverantwortlich, energiewendeorientierte Wertschöpfung nun auszubremsen, statt sie — wie vereinbart, zu stärken. In diesem Sinne bedarf es grundlegender Änderungen an den voliegenden Entwürfen.
In Erarbeitung der Gesetzentwürfe wurde trotz vielfach erhobener fachkundig wie begründeter Einwände, zuletzt aus der Verbändeanhörung, nicht eingegangen. Angesichts monatelang kursierender Entwürfe ist es ferner nicht verständlich, weshalb einer Verbändeanhörung gerade einmal drei Werktage eingeräumt werden und letztlich auf keine der aufgeworfenen zentralen Hemmnisse eingegangen wurde. Praxisorientierte Erarbeitungsschritte und auch die Ressortabstimmung bleiben damit ungenutzt. Solche Abläufe riskieren das Vertrauen der Öffentlichkeit in konstruktive wie fachkundige sowie willkürfreie Gesetzgebung.
Fakt ist zugleich: Durch das Auslaufen des heute geltenden EEGs zu Ende 2026 ist eine Einigung auf eine Anschlussregelung für 2027 unausweichlich. Die EU verlangt von uns die Einführung eines Gewinnabschöpfungsmechanismus bei Förderungen von Erneuerbaren Energien. Dies gilt es unbestritten zu erfüllen.
Fast jede Formulierung, die mehr Förderung für Erneuerbare vorsieht als keine Förderung, kann von uns als Koalitionspartner letztlich nicht abgelehnt werden, da wir es als SPD nicht verantworten wollen und können, Anreize zum Ausbau der Erneuerbaren zu unterlassen. Dieser Umstand ist allen bekannt und dient nun offenbar in Anbetracht des Verfahrenshergangs als Instrument, eine Einigung jenseits der Koalitionsvertrages zu erzwingen. Ein solcher „Verabschiedungszwang“ ist in Stil wie in der Sache abzulehnen.
Indem das Netzpaket und das EEG miteinander eng verzweigt wurden — so enthält auch das Netzpaket relevante EEG-Änderungen, erstreckt sich der benannte Verabschiedungszwang auch auf das Netzpaket. Dies spricht für eine Entflechtung der Vorhaben.
Im Parlamentarischen Verfahren und hier vorzunehmender Änderungen sehe ich einer konstruktiven Zusammenarbeit entlang unserer verständigten Ziele entgegen.”