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title: "Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt erteilte Genehmigung zum Neubau einer Freiflächensolaranlage in Doberschau-Gaußig; Widerspruch innerhalb eines Monats möglich"
sdDatePublished: "2026-07-29T13:20:00Z"
source: "https://www.landkreis-bautzen.de/download/landrat/Elektronisches_Amtsblatt_302026_vom_29.07.2026.pdf"
topics:
  - name: "energy industry"
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  - name: "construction and property"
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locations:
  - "Doberschau-Gaußig"
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Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt erteilte Genehmigung zum Neubau einer Freiflächensolaranlage in Doberschau-Gaußig; Widerspruch innerhalb eines Monats möglich

Elektronisches Amtblatt 30/2026

Impressum
Herausgeber: Landratsamt Bautzen
Redaktion: Landratsamt Bautzen, Büro Landrat, Amtsblattredaktion
Verantwortlich für Inhalte der amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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Elektronisches Amtsblatt 30/2026
vom 29.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung
nach § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsische Bauordnung
Neubau einer Freiflächensolaranlage in Doberschau-
Gaußig genehmigt
Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 21.07.2026 die Genehmigung zum
Neubau einer Freiflächensolaranlage in 02692 Doberschau-Gaußig, Gemarkung Zockau,
Flurstück 96, 95, 94 (Az. 632.20253037).
Verfügender Teil der Baugenehmigung
Für das Vorhaben wird die Baugenehmigung erteilt. Die Baugenehmigung enthält Bedingungen
und Auflagen.
Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wider-spruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schrift-formersetzend
oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten. Die Adressen
und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über
die Internetseite www.landkreis-bautzen.de/elektronische-kommunikation.php abrufbar.

Auslegung der Unterlagen
Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Bau-
genehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Ma-
cherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E09 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte
vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung Bauordnungs-rechtliche
Verfahren: https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/dienstleistung/bauordnungsrechtliche-
verfahren/106
Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn
Hiermit gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.
Rechtsgrundlagen
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§ 63 Sächsische Bauordnung (Baugenehmigungsverfahren)
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§ 70 Sächsische Bauordnung (Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit)