Amtstierärztliche Verfügung zur Aufhebung des Lohmener Sperrbezirkes Lohmen; Amerikanische Faulbrut erloschen

Amtstierärztliche Verfügung zur Aufhebung des Lohmener Sperrbezirkes wegen Amerikanischer Faulbrut - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Nach § 12 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung wird der mit der Verfügung vom 23. April 2026 festgelegte Sperrbezirk um die Ortschaft Lohmen aufgehoben. Daher gilt die Amerikanische Faulbrut im Sperrbezirk nach § 12 Abs. 3 Bienenseuchen-Verordnung als erloschen.

Die ausführliche Allgemeinverfügung ist unter www.landratsamt-pirna.de

Kontakt: Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Schloßhof 2

4, 01796 Pirna Telefon: 03501 515-2401 E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de