Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht zu Hitzeaktionsplänen und Hitzeschutz im Land; 26 Kommunen melden Hitzeaktionspläne 2025

Drucksache 18 / 162

Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 162 26.6.2026 1 Eingegangen: 26.6.2026 / Ausgegeben: 29.7.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

  1. in wie vielen und welchen Städten und Gemeinden bis jetzt ein Hitzeaktions­ plan erarbeitet und wann beschlossen wurde und welche weiteren Städte und Gemeinden sich bereits in der Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans befinden;
  2. wie viele der in den Hitzeaktionsplänen beschlossenen Maßnahmen bereits um­ gesetzt oder in Umsetzung sind;
  3. wie viele Städte und Gemeinden darüber hinaus Mittel des Landes zur Umset­ zung von Hitzeschutzmaßnahmen (insbesondere aus dem Programm „Klimo­ pass“) beantragt bzw. in Anspruch genommen haben;
  4. in welchem Umfang und aus welchen Programmen das Land im Jahr 2025 För­ dermittel für Hitzeschutzmaßnahmen an welche Städte und Gemeinden ausge­ reicht hat und wie viele Anträge auf die Förderung solcher Maßnahmen derzeit für 2026 vorliegen (mit Angabe auch bereits erteilte Fördermittelbescheide);
  5. inwieweit das Land mithilft, den Hitzeschutz insbesondere in Krankenhäusern, Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Pflegeheimen zu verbessern;
  6. wie viele Angebote an kostenlosem Trinkwasser und kühlen, schattigen Auf­ enthaltsorten in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) geschaffen wurden;
  7. wie viele Städte und Gemeinden bereits über Wegweiser, Karten oder Apps verfügen, die auf „kühle Orte“ hinweisen; Antrag des Abg. Dr. Boris Weirauch u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen und Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen im Land Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 162 2   8. wie insgesamt durch Begrünung und Baumpflanzung, Fassaden- und Dach­ begrünung die Überdeckung des Bodens in den Städten und Gemeinden des Landes in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) vorangeschritten ist;   9. welches die am häufigsten ergriffenen und geförderten Maßnahmen zum Hit­ zeschutz in den Städten und Gemeinden sind; 10. wie sie die Ergebnisse der Evaluation bestehender Hitzeschutzmaßnahmen im Land hinsichtlich Wirkung, Akzeptanz und Kosten bewertet; 11. welche weiteren Maßnahmen sie ergreifen will, um den Hitzeschutz in den Städten und Gemeinden künftig zu verbessern, insbesondere auch dadurch, die Erstellung von Hitzeaktionsplänen auch ab einer bestimmten Einwohner­ zahl, als gesetzlich verpflichtend festschreiben zu lassen. 25.6.2026 Dr. Weirauch, Binder, Dr. Kliche-Behnke, Dr. Fulst-Blei, Sigg SPD Begründung Die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels machen einen konsequenten Ausbau des kommunalen Hitzeschutzes in Baden-Württemberg dringend erfor­ derlich. Da der Südwesten Deutschlands überdurchschnittlich von Temperatur­ erhöhungen sowie Extremtemperaturen betroffen ist, ist die Umsetzung konkreter Hitzeschutzmaßnahmen unumgänglich, um vulnerable Bevölkerungsgruppen ge­ zielt zu schützen. In der jüngst von der DUH (Deutsche Umwelthilfe) veröffentlichten „Rankingliste“ von Städten und ihrem Hitzeschutz waren fünf Kommunen des Landes unter den zehn Städten mit dem geringsten Hitzeschutz. Angesichts immer häufigerer Hitze­ wellen und Extremtemperaturen gerade auch im Südwesten Deutschlands muss das Land den Hitzeschutz deshalb weiter vorantreiben.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 162 3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 21. Juli 2026 Nr. UM2-0141.5-73/2/2 nimmt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Staatsmi­ nisterium, dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa, dem Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Kultus, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit, dem Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat sowie dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

  1. in wie vielen und welchen Städten und Gemeinden bis jetzt ein Hitzeaktions­ plan erarbeitet und wann beschlossen wurde und welche weiteren Städte un Gemeinden sich bereits in der Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans befinden; Im Rahmen einer freiwilligen Umfrage des Sozialministeriums im Sommer 2025 zum Umsetzungsstand von kommunalen Hitzeschutzmaßnahmen haben 26 Kommunen, darunter vier Landkreise, angegeben, dass sie Hitzeaktionspläne hätten (https://www.gesundheitsamt-bw.de/fileadmin/LGA/_DocumentLibraries/ SiteCollectionImages/01Themen/UmweltGesundheit/Bericht-Hitzeschutz-Um­ frage_2025.pdf). Von folgenden 15 Kommunen liegen dem Sozialministerium die entsprechenden Hitzeaktionspläne vor: Freudental, Gaggenau, Göppingen, Heidelberg, Karlsruhe, Lahr, Landkreis Böblingen, Landkreis Enzkreis, Land­ kreis Ludwigsburg, Landkreis Ostalbkreis, Mannheim, Nußloch, Pforzheim (ge­ meinsam mit dem Landkreis Enzkreis), Stuttgart und Walldorf. Darüber hinaus befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung zwei Land­ kreise sowie elf Städte und Gemeinden in der Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans (Landkreis Calw, Bodenseekreis, Steißlingen, Ludwigsburg, Dossenheim, Gun­ delfingen, Bodman-Ludwigshafen, Bad Rappenau), wovon fünf Städte (Kirch­ heim unter Teck, Freiburg im Breisgau, Laupheim, Bad Mergentheim und Fil­ derstadt) über das Förderprogramm KLIMOPASS in 2025 und 2026 gefördert wurden.
  2. wie viele der in den Hitzeaktionsplänen beschlossenen Maßnahmen bereits um­ gesetzt oder in Umsetzung sind; In der o. g. freiwilligen Umfrage des Sozialministeriums aus dem Jahr 2025 ha­ ben alle 26 Kommunen mit Angabe „Hitzeaktionsplan vorhanden“ angegeben, dass Hitzeschutzmaßnahmen bereits umgesetzt werden. Genauere Angaben zum Umset­ zungsstand der Maßnahmen in den Hitzeaktionsplänen liegen dem Sozialministeri­ um nicht vor. Es konnten jedoch vorgegebene Maßnahmen ausgewählt werden, die umgesetzt werden. Für die 26 Kommunen mit Angabe „Hitzeaktionsplan vorhan­ den“ wurden insgesamt folgende Hitzeschutzmaßnahmen als umgesetzt angegeben:

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 162 4 Tabelle 1: Anzahl der genannten umgesetzten Hitzeschutzmaßnahmen von Kommunen mit An­ gabe „Hitzeschutzplan vorhanden“; landesweite Hitzeschutzumfrage 2026; Ministerium für So­ ziales, Arbeit und Gesundheit. 3. wie viele Städte und Gemeinden darüber hinaus Mittel des Landes zur Umset­ zung von Hitzeschutzmaßnahmen (insbesondere aus dem Programm „Klimo­ pass“) beantragt bzw. in Anspruch genommen haben; 4. in welchem Umfang und aus welchen Programmen das Land im Jahr 2025 Fördermittel für Hitzeschutzmaßnahmen an welche Städte und Gemeinden ausgereicht hat und wie viele Anträge auf die Förderung solcher Maßnahmen derzeit für 2026 vorliegen (mit Angabe auch bereits erteilte Fördermittelbe­ scheide); Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be­ antwortet. In den Programmjahren 2019 bis 2024 wurden insgesamt 206 Anträge von Städ­ ten und Gemeinden im Förderprogramm KLIMOPASS gestellt, wovon 192 An­ träge bis Ende 2024 bewilligt wurden. Von den 192 bewilligten Anträgen entfal­ len 102 Anträge auf Umsetzungsprojekte (Modul C), die Hitzeschutzmaßnahmen, wie die Errichtung von Trinkwasserbrunnen, Dachbegrünungen, das Anbringen bzw. Aufstellen von Sonnenschutz- und Verschattungselementen (Sonnensegel, Jalousien, Pergolen, Markisen etc.) oder die Möblierung hitzegeschützter Berei­ che, enthalten. Die Gesamtmittel für die 102 Umsetzungsprojekte belaufen sich auf gut 2,7 Millionen Euro. Für KLIMOPASS bis 2024 entfallen auf das Programmjahr 2025 fünf Bewilligun­ gen mit einem Gesamtvolumen von über 220 000 Euro an die Kommunen Filder­ stadt (zwei Trinkwasserbrunnen 35 253,75 Euro und Möblierung hitzegeschützter Bereiche 100 000 Euro), Kirchheim unter Teck (Hitzeaktionsplan 10 790,00 Euro), Ludwigsburg (Möblierung hitzegeschützter Bereiche 15 000 Euro) und Weil der Stadt (zwei Trinkwasserbrunnen 46 119,50 Euro). Die Neuauflage des Programms KLIMOPASS 2025 startete zum 31. Oktober 2025. Für das Programmjahr 2025 können insgesamt 20 Anträge verbucht wer­ den, wovon 18 bewilligt wurden. 14 der 18 bewilligten Anträge sind dabei Hit­ zeschutzmaßnahmen, wie der Installation von Trinkwasserbrunnen oder so ge­ Hitzeschutzmaßnahme Anzahl Nennungen Informationsaufbereitung 24 Beratung von Einrichtungen 14 Informationsbereitstellung über Webseite 25 Aktionen/ Events 13 Nutzung des DWD-Warnsystems 20 Verteilung Infomaterialien 21 Kühle Orte Verzeichnis 20 Weiterleitung Hitzewarnungen 12 Arbeitsschutz 13 Trinkwasser-Bereitstellung 22 Notfallpläne in Einrichtungen 9 Hitzepatenschaft 2 Hitzetelefon 3 Kommunikation von kühlen Orten 22 Kühle Transportmittel 3 Längere Öffnungszeiten kühler Orte 4 Schulungen von Multiplikatoren 10 Verschiebung/ Absage von Veranstaltungen 10 Budget/ Fördertopf 10 Dach-/ Fassadenbegrünung 15 Entsieglung/ Begrünung von Flächen 19 Erhalt von Frischluftschneisen 14 Klimaschutz vorantreiben 21 Kühler Straßenbelag 1 Planung/ Ausbau von kühlen Orten 12

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 162 5 nannter blau-grüner-Infrastruktur, also naturnaher Pflanzen- und Wasserflächen (z. B. Baumpflanzungen, Dachbegrünung) zuzuordnen. Das Gesamtvolumen dieser 14 Anträge beläuft sich auf knapp 300 000 Euro. Zudem gingen im neuen KLIMOPASS 2025 für das Jahr 2026 bis zum Stichtag 2. Juli 2026 65 Anträge ein, wovon 63 bewilligt oder aktuell zur Bewilligung in Prüfung sind. Von diesen 63 Anträgen sind 54 Hitzeschutzmaßnahmen, wie der Erstellung von Hitzeaktionsplänen, der Installation von Trinkwasserbrunnen oder blau-grüner-Infrastruktur zuzuordnen. Das Gesamtvolumen dieser 54 Projekte be­ trägt über 1,3 Millionen Euro. Neben dem Programm KLIMOPASS fördert das Land Städte, Gemeinden und Zweckverbände mit den beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen an­ gesiedelten Programmen der städtebaulichen Erneuerung (Städtebauförderung), um städtebauliche Missstände zu beheben. Die Städtebauförderung besteht seit 55 Jahren und unterstützt die nachhaltige Entwicklung von Städten und Gemeinden. Sie zielt neben der Beseitigung städtebaulicher Missstände darauf ab, lebendige Ortskerne zu erhalten und die städtebauliche Struktur an wirtschaftliche, soziale, ökologische und demografische Veränderungen anzupassen. Im Rahmen der Hauptprogramme der Städtebauförderung können zahlreiche Maßnahmen gefördert werden, die unmittelbar oder mittelbar zur Minderung der Hitzebelastung in Siedlungsbereichen beitragen. Die Städtebauförderung verfolgt dabei einen integrierten Ansatz der nachhaltigen Stadtent­ wicklung, bei dem Maßnahmen regelmäßig mehrere Zielsetzungen gleichzeitig erfül­ len, insbesondere in den Bereichen Klimaanpassung, Klimaschutz, Freiraumentwick­ lung, Mobilität, Städtebau und soziale Infrastruktur. Hitzeschutzmaßnahmen sind ein immer stärkerer Bestandteil einer zukunftsorientierten städtebaulichen Entwicklung und gehören damit zu den Schwerpunkten der Städtebauförderung. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Gesamtmaßnahme ist eine bindende Fördervoraussetzung. Im Rahmen der Städtebauförderung des Landes Baden-Württemberg wurden in den einschlägigen Förderprogrammen für das Jahr 2025 Finanzhilfen in Höhe von rund 247,52 Millionen Euro für 307 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 275 Städten und Gemeinden und im Jahr 2026 Finanzhilfen in Höhe von rund 270,63 Millionen Euro in 283 Städten und Gemeinden bereitgestellt. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle bewilligten oder beantragten Maßnahmen unmittelbar dem Hitzeschutz zuzuordne