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title: "Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht zu Hitzeaktionsplänen und Hitzeschutz im Land; 26 Kommunen melden Hitzeaktionspläne 2025"
sdDatePublished: "2026-07-29T06:07:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/641592/4fa52dc196e586bbfa98e46adfb9edfe/18_0162_D.pdf"
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Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht zu Hitzeaktionsplänen und Hitzeschutz im Land; 26 Kommunen melden Hitzeaktionspläne 2025

Drucksache 18 / 162

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 162
26.6.2026
1
Eingegangen: 26.6.2026 / Ausgegeben: 29.7.2026
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	in wie vielen und welchen Städten und Gemeinden bis jetzt ein Hitzeaktions­
plan erarbeitet und wann beschlossen wurde und welche weiteren Städte und
Gemeinden sich bereits in der Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans befinden;
2.	wie viele der in den Hitzeaktionsplänen beschlossenen Maßnahmen bereits um­
gesetzt oder in Umsetzung sind;
3.	wie viele Städte und Gemeinden darüber hinaus Mittel des Landes zur Umset­
zung von Hitzeschutzmaßnahmen (insbesondere aus dem Programm „Klimo­
pass“) beantragt bzw. in Anspruch genommen haben;
4.	in welchem Umfang und aus welchen Programmen das Land im Jahr 2025 För­
dermittel für Hitzeschutzmaßnahmen an welche Städte und Gemeinden ausge­
reicht hat und wie viele Anträge auf die Förderung solcher Maßnahmen derzeit
für 2026 vorliegen (mit Angabe auch bereits erteilte Fördermittelbescheide);
5.	inwieweit das Land mithilft, den Hitzeschutz insbesondere in Krankenhäusern,
Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Pflegeheimen zu verbessern;
6.	wie viele Angebote an kostenlosem Trinkwasser und kühlen, schattigen Auf­
enthaltsorten in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) geschaffen wurden;
7.	wie viele Städte und Gemeinden bereits über Wegweiser, Karten oder Apps
verfügen, die auf „kühle Orte“ hinweisen;
Antrag
des Abg. Dr. Boris Weirauch u. a. SPD
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen und Umsetzung von
Hitzeschutzmaßnahmen im Land
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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  8. wie insgesamt durch Begrünung und Baumpflanzung, Fassaden- und Dach­
begrünung die Überdeckung des Bodens in den Städten und Gemeinden des
Landes in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) vorangeschritten ist;
  9. welches die am häufigsten ergriffenen und geförderten Maßnahmen zum Hit­
zeschutz in den Städten und Gemeinden sind;
10. wie sie die Ergebnisse der Evaluation bestehender Hitzeschutzmaßnahmen im
Land hinsichtlich Wirkung, Akzeptanz und Kosten bewertet;
11. welche weiteren Maßnahmen sie ergreifen will, um den Hitzeschutz in den
Städten und Gemeinden künftig zu verbessern, insbesondere auch dadurch,
die Erstellung von Hitzeaktionsplänen auch ab einer bestimmten Einwohner­
zahl, als gesetzlich verpflichtend festschreiben zu lassen.
25.6.2026
Dr. Weirauch, Binder, Dr. Kliche-Behnke, Dr. Fulst-Blei, Sigg SPD
Begründung
Die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels machen einen konsequenten
Ausbau des kommunalen Hitzeschutzes in Baden-Württemberg dringend erfor­
derlich. Da der Südwesten Deutschlands überdurchschnittlich von Temperatur­
erhöhungen sowie Extremtemperaturen betroffen ist, ist die Umsetzung konkreter
Hitzeschutzmaßnahmen unumgänglich, um vulnerable Bevölkerungsgruppen ge­
zielt zu schützen.
In der jüngst von der DUH (Deutsche Umwelthilfe) veröffentlichten „Rankingliste“
von Städten und ihrem Hitzeschutz waren fünf Kommunen des Landes unter den
zehn Städten mit dem geringsten Hitzeschutz. Angesichts immer häufigerer Hitze­
wellen und Extremtemperaturen gerade auch im Südwesten Deutschlands muss
das Land den Hitzeschutz deshalb weiter vorantreiben.

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Stellungnahme
Mit Schreiben vom 21. Juli 2026 Nr. UM2-0141.5-73/2/2 nimmt das Ministerium
für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Staatsmi­
nisterium, dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa, dem
Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Kultus, dem Ministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Ministerium für Soziales, Arbeit und
Gesundheit, dem Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat
sowie dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zu dem Antrag wie
folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	in wie vielen und welchen Städten und Gemeinden bis jetzt ein Hitzeaktions­
plan erarbeitet und wann beschlossen wurde und welche weiteren Städte un
Gemeinden sich bereits in der Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans befinden;
Im Rahmen einer freiwilligen Umfrage des Sozialministeriums im Sommer
2025 zum Umsetzungsstand von kommunalen Hitzeschutzmaßnahmen haben
26 Kommunen, darunter vier Landkreise, angegeben, dass sie Hitzeaktionspläne
hätten (https://www.gesundheitsamt-bw.de/fileadmin/LGA/_DocumentLibraries/
SiteCollectionImages/01Themen/UmweltGesundheit/Bericht-Hitzeschutz-Um­
frage_2025.pdf). Von folgenden 15 Kommunen liegen dem Sozialministerium
die entsprechenden Hitzeaktionspläne vor: Freudental, Gaggenau, Göppingen,
Heidelberg, Karlsruhe, Lahr, Landkreis Böblingen, Landkreis Enzkreis, Land­
kreis Ludwigsburg, Landkreis Ostalbkreis, Mannheim, Nußloch, Pforzheim (ge­
meinsam mit dem Landkreis Enzkreis), Stuttgart und Walldorf.
Darüber hinaus befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung zwei Land­
kreise sowie elf Städte und Gemeinden in der Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans
(Landkreis Calw, Bodenseekreis, Steißlingen, Ludwigsburg, Dossenheim, Gun­
delfingen, Bodman-Ludwigshafen, Bad Rappenau), wovon fünf Städte (Kirch­
heim unter Teck, Freiburg im Breisgau, Laupheim, Bad Mergentheim und Fil­
derstadt) über das Förderprogramm KLIMOPASS in 2025 und 2026 gefördert
wurden.
2.	wie viele der in den Hitzeaktionsplänen beschlossenen Maßnahmen bereits um­
gesetzt oder in Umsetzung sind;
In der o. g. freiwilligen Umfrage des Sozialministeriums aus dem Jahr 2025 ha­
ben alle 26 Kommunen mit Angabe „Hitzeaktionsplan vorhanden“ angegeben, dass
Hitzeschutzmaßnahmen bereits umgesetzt werden. Genauere Angaben zum Umset­
zungsstand der Maßnahmen in den Hitzeaktionsplänen liegen dem Sozialministeri­
um nicht vor. Es konnten jedoch vorgegebene Maßnahmen ausgewählt werden, die
umgesetzt werden. Für die 26 Kommunen mit Angabe „Hitzeaktionsplan vorhan­
den“ wurden insgesamt folgende Hitzeschutzmaßnahmen als umgesetzt angegeben:

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Tabelle 1: Anzahl der genannten umgesetzten Hitzeschutzmaßnahmen von Kommunen mit An­
gabe „Hitzeschutzplan vorhanden“; landesweite Hitzeschutzumfrage 2026; Ministerium für So­
ziales, Arbeit und Gesundheit.
3.	wie viele Städte und Gemeinden darüber hinaus Mittel des Landes zur Umset­
zung von Hitzeschutzmaßnahmen (insbesondere aus dem Programm „Klimo­
pass“) beantragt bzw. in Anspruch genommen haben;
4.	in welchem Umfang und aus welchen Programmen das Land im Jahr 2025
Fördermittel für Hitzeschutzmaßnahmen an welche Städte und Gemeinden
ausgereicht hat und wie viele Anträge auf die Förderung solcher Maßnahmen
derzeit für 2026 vorliegen (mit Angabe auch bereits erteilte Fördermittelbe­
scheide);
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be­
antwortet.
In den Programmjahren 2019 bis 2024 wurden insgesamt 206 Anträge von Städ­
ten und Gemeinden im Förderprogramm KLIMOPASS gestellt, wovon 192 An­
träge bis Ende 2024 bewilligt wurden. Von den 192 bewilligten Anträgen entfal­
len 102 Anträge auf Umsetzungsprojekte (Modul C), die Hitzeschutzmaßnahmen,
wie die Errichtung von Trinkwasserbrunnen, Dachbegrünungen, das Anbringen
bzw. Aufstellen von Sonnenschutz- und Verschattungselementen (Sonnensegel,
Jalousien, Pergolen, Markisen etc.) oder die Möblierung hitzegeschützter Berei­
che, enthalten. Die Gesamtmittel für die 102 Umsetzungsprojekte belaufen sich
auf gut 2,7 Millionen Euro.
Für KLIMOPASS bis 2024 entfallen auf das Programmjahr 2025 fünf Bewilligun­
gen mit einem Gesamtvolumen von über 220 000 Euro an die Kommunen Filder­
stadt (zwei Trinkwasserbrunnen 35 253,75 Euro und Möblierung hitzegeschützter
Bereiche 100 000 Euro), Kirchheim unter Teck (Hitzeaktionsplan 10 790,00 Euro),
Ludwigsburg (Möblierung hitzegeschützter Bereiche 15 000 Euro) und Weil der
Stadt (zwei Trinkwasserbrunnen 46 119,50 Euro).
Die Neuauflage des Programms KLIMOPASS 2025 startete zum 31. Oktober
2025. Für das Programmjahr 2025 können insgesamt 20 Anträge verbucht wer­
den, wovon 18 bewilligt wurden. 14 der 18 bewilligten Anträge sind dabei Hit­
zeschutzmaßnahmen, wie der Installation von Trinkwasserbrunnen oder so ge­
Hitzeschutzmaßnahme
Anzahl Nennungen
Informationsaufbereitung
24
Beratung von Einrichtungen
14
Informationsbereitstellung über Webseite
25
Aktionen/ Events
13
Nutzung des DWD-Warnsystems
20
Verteilung Infomaterialien
21
Kühle Orte Verzeichnis
20
Weiterleitung Hitzewarnungen
12
Arbeitsschutz
13
Trinkwasser-Bereitstellung
22
Notfallpläne in Einrichtungen
9
Hitzepatenschaft
2
Hitzetelefon
3
Kommunikation von kühlen Orten
22
Kühle Transportmittel
3
Längere Öffnungszeiten kühler Orte
4
Schulungen von Multiplikatoren
10
Verschiebung/ Absage von Veranstaltungen
10
Budget/ Fördertopf
10
Dach-/ Fassadenbegrünung
15
Entsieglung/ Begrünung von Flächen
19
Erhalt von Frischluftschneisen
14
Klimaschutz vorantreiben
21
Kühler Straßenbelag
1
Planung/ Ausbau von kühlen Orten
12

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nannter blau-grüner-Infrastruktur, also naturnaher Pflanzen- und Wasserflächen
(z. B. Baumpflanzungen, Dachbegrünung) zuzuordnen. Das Gesamtvolumen dieser
14 Anträge beläuft sich auf knapp 300 000 Euro.
Zudem gingen im neuen KLIMOPASS 2025 für das Jahr 2026 bis zum Stichtag
2. Juli 2026 65 Anträge ein, wovon 63 bewilligt oder aktuell zur Bewilligung in
Prüfung sind. Von diesen 63 Anträgen sind 54 Hitzeschutzmaßnahmen, wie der
Erstellung von Hitzeaktionsplänen, der Installation von Trinkwasserbrunnen oder
blau-grüner-Infrastruktur zuzuordnen. Das Gesamtvolumen dieser 54 Projekte be­
trägt über 1,3 Millionen Euro.
Neben dem Programm KLIMOPASS fördert das Land Städte, Gemeinden und
Zweckverbände mit den beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen an­
gesiedelten Programmen der städtebaulichen Erneuerung (Städtebauförderung), um
städtebauliche Missstände zu beheben. Die Städtebauförderung besteht seit 55 Jahren
und unterstützt die nachhaltige Entwicklung von Städten und Gemeinden. Sie zielt
neben der Beseitigung städtebaulicher Missstände darauf ab, lebendige Ortskerne zu
erhalten und die städtebauliche Struktur an wirtschaftliche, soziale, ökologische und
demografische Veränderungen anzupassen. Im Rahmen der Hauptprogramme der
Städtebauförderung können zahlreiche Maßnahmen gefördert werden, die unmittelbar
oder mittelbar zur Minderung der Hitzebelastung in Siedlungsbereichen beitragen. Die
Städtebauförderung verfolgt dabei einen integrierten Ansatz der nachhaltigen Stadtent­
wicklung, bei dem Maßnahmen regelmäßig mehrere Zielsetzungen gleichzeitig erfül­
len, insbesondere in den Bereichen Klimaanpassung, Klimaschutz, Freiraumentwick­
lung, Mobilität, Städtebau und soziale Infrastruktur. Hitzeschutzmaßnahmen sind ein
immer stärkerer Bestandteil einer zukunftsorientierten städtebaulichen Entwicklung
und gehören damit zu den Schwerpunkten der Städtebauförderung. Die Umsetzung
von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutzmaßnahmen
im Rahmen der Gesamtmaßnahme ist eine bindende Fördervoraussetzung.
Im Rahmen der Städtebauförderung des Landes Baden-Württemberg wurden in
den einschlägigen Förderprogrammen für das Jahr 2025 Finanzhilfen in Höhe
von rund 247,52 Millionen Euro für 307 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen
in 275 Städten und Gemeinden und im Jahr 2026 Finanzhilfen in Höhe von rund
270,63 Millionen Euro in 283 Städten und Gemeinden bereitgestellt. Dabei ist zu
beachten, dass nicht alle bewilligten oder beantragten Maßnahmen unmittelbar
dem Hitzeschutz zuzuordne