37-jähriger Mann belästigte zwei Frauen im Freibad Bad Liebenzell am 28. Juni 2026; Beschuldigter vorläufig festgenommen, Ermittlungen laufen
Drucksache 18 / 196
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Kleine Anfrage des Abg. Miguel Klauß AfD und Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Sexuelle Belästigung im Freibad Bad Liebenzell – behördliche Vorerkenntnisse zum erwachsenen Tatverdächtigen Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung:
- Welche Erkenntnisse zum Tathergang liegen ihr in Bezug auf die sexuellen Belästigungen im Freibad in Bad Liebenzell am 28. Juni 2026 vor?
- Wegen welcher Straftaten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet?
- War der Tatverdächtige den Polizeibehörden bereits vor dem Vorfall bekannt?
- Welche Personen- oder Sachschäden sind entstanden?
- Welche Erkenntnisse liegen über den Verdächtigen vor, insbesondere in Bezug auf Motivlage, Vorstrafen, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltstitel?
- Wie lange wurden die Personen in Gewahrsam genommen und sind die Tatver dächtigen wieder frei?
- Welche Maßnahmen wurden seitens der Polizei ergriffen, um eine Gefährdung unbeteiligter Personen auszuschließen? 29.6.2026 Klauß AfD Eingegangen: 1.7.2026 / Ausgegeben: 29.7.2026 Drucksache 18 / 196 1.7.2026
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 196 2 Begründung Nach einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Pforzheim kam es am Sonn tagnachmittag, 28. Juni 2026, im Freibad Bad Liebenzell zu mehreren sexuellen Belästigungen weiblicher Badegäste. Ein 37-jähriger Mann soll zwei Frauen im Schwimmbecken oberhalb der Klei dung im Intimbereich berührt haben. Bei ihm wurde ein Atemalkoholwert von 1,6 Promille festgestellt. Während der polizeilichen Maßnahmen soll er zunehmend aggressiv geworden sein, eingesetzte Polizeibeamte beleidigt und mehrfach ver sucht haben, diese anzugreifen. Nach einem Versuch, sich auf dem Polizeirevier selbst zu verletzen, wurde er in eine psychiatrische Klinik gebracht. Die Kleine Anfrage dient der Klärung möglicher behördlicher Vorerkenntnisse, bereits bestehender Maßnahmen und des staatsangehörigkeitsrechtlichen Hinter grunds des erwachsenen Tatverdächtigen. Antwort Mit Schreiben vom 23. Juli 2026 Nr. IM3-0141.5-695/46/2 beantwortet das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und für Migration die Kleine Anfrage wie folgt:
- Welche Erkenntnisse zum Tathergang liegen ihr in Bezug auf die sexuellen Belästigungen im Freibad in Bad Liebenzell am 28. Juni 2026 vor? Das Polizeipräsidium Pforzheim führt zu dem in Rede stehenden Sachverhalt un ter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Tübingen ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gemäß § 184i StGB. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen soll der Beschuldigte im Schwimmbecken zwei weibliche Geschädigte mit der Hand unsittlich im Intimbereich berührt haben. Die Ermittlungen dauern an.
- Wegen welcher Straftaten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Be lästigung gemäß § 184i StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte gemäß § 114 StGB, Be leidigung gemäß § 185 StGB sowie vollendeter und versuchter Körperverletzung gemäß § 223 StGB eingeleitet.
- War der Tatverdächtige den Polizeibehörden bereits vor dem Vorfall bekannt? Der Beschuldigte war den Polizeibehörden bereits vor dem gegenständlichen Vorfall bekannt. Gegen ihn wurden in Baden-Württemberg Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Ladendiebstahls (2023) sowie der Körperverletzung (2024) eingeleitet. Darüber hinaus wurde in Bayern im Jahr 2016 ein Ermittlungs verfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung geführt.
- Welche Personen- oder Sachschäden sind entstanden? Ein Polizeibeamter wurde durch die Widerstandshandlungen leicht verletzt. Weitere Personen- oder Sachschäden wurden bislang nicht geltend gemacht.
- Welche Erkenntnisse liegen über den Verdächtigen vor, insbesondere in Bezug auf Motivlage, Vorstrafen, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltstitel? Die Ermittlungen zur Motivlage dauern an. Der Tatverdächtige besitzt die ira- kische Staatsangehörigkeit und ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz. Im Bundeszentralregisterauszug sind keine Voreintra gungen vorhanden.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 196 3 6. Wie lange wurden die Personen in Gewahrsam genommen und sind die Tatver dächtigen wieder frei? 7. Welche Maßnahmen wurden seitens der Polizei ergriffen, um eine Gefährdung unbeteiligter Personen auszuschließen? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und zur Durchführung strafprozessualer Maßnahmen zur Polizei verbracht. Nachdem er versucht hatte, sich während seines Aufenthalts in der polizeilichen Gewahrsamseinrichtung selbst zu verletzen, wurde er noch am Tattag in einer psychiatrischen Einrich tung vorgestellt und aufgenommen. Am Folgetag wurde er wieder entlassen. Die Voraussetzungen für einen Haftbefehl liegen mangels Haftgrund gegenwärtig nicht vor. Hagel Minister des Inneren, für Digitalisierung und Europa