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title: "37-jähriger Mann belästigte zwei Frauen im Freibad Bad Liebenzell am 28. Juni 2026; Beschuldigter vorläufig festgenommen, Ermittlungen laufen"
sdDatePublished: "2026-07-29T07:10:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/642156/9a06ad0876e78df0cd29b697a459c007/18_0196_D.pdf"
topics:
  - name: "crime"
    identifier: "medtop:20000082"
  - name: "law enforcement"
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locations:
  - "Bavaria"
  - "Germany"
  - "Baden-Württemberg"
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37-jähriger Mann belästigte zwei Frauen im Freibad Bad Liebenzell am 28. Juni 2026; Beschuldigter vorläufig festgenommen, Ermittlungen laufen

Drucksache 18 / 196

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
1
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Kleine Anfrage
des Abg. Miguel Klauß AfD
und
Antwort
des Ministeriums des Inneren,
für Digitalisierung und Europa
Sexuelle Belästigung im Freibad Bad Liebenzell – behördliche
Vorerkenntnisse zum erwachsenen Tatverdächtigen
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1.	Welche Erkenntnisse zum Tathergang liegen ihr in Bezug auf die sexuellen
Belästigungen im Freibad in Bad Liebenzell am 28. Juni 2026 vor?
2.	Wegen welcher Straftaten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet?
3.	War der Tatverdächtige den Polizeibehörden bereits vor dem Vorfall bekannt?
4.	Welche Personen- oder Sachschäden sind entstanden?
5.	Welche Erkenntnisse liegen über den Verdächtigen vor, insbesondere in Bezug
auf Motivlage, Vorstrafen, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltstitel?
6.	Wie lange wurden die Personen in Gewahrsam genommen und sind die Tatver­
dächtigen wieder frei?
7. Welche Maßnahmen wurden seitens der Polizei ergriffen, um eine Gefährdung
unbeteiligter Personen auszuschließen?
29.6.2026
Klauß AfD
Eingegangen: 1.7.2026 / Ausgegeben: 29.7.2026
Drucksache 18 / 196
1.7.2026

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 196
2
Begründung
Nach einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Pforzheim kam es am Sonn­
tagnachmittag, 28. Juni 2026, im Freibad Bad Liebenzell zu mehreren sexuellen
Belästigungen weiblicher Badegäste.
Ein 37-jähriger Mann soll zwei Frauen im Schwimmbecken oberhalb der Klei­
dung im Intimbereich berührt haben. Bei ihm wurde ein Atemalkoholwert von 1,6
Promille festgestellt. Während der polizeilichen Maßnahmen soll er zunehmend
aggressiv geworden sein, eingesetzte Polizeibeamte beleidigt und mehrfach ver­
sucht haben, diese anzugreifen. Nach einem Versuch, sich auf dem Polizeirevier
selbst zu verletzen, wurde er in eine psychiatrische Klinik gebracht.
Die Kleine Anfrage dient der Klärung möglicher behördlicher Vorerkenntnisse,
bereits bestehender Maßnahmen und des staatsangehörigkeitsrechtlichen Hinter­
grunds des erwachsenen Tatverdächtigen.
Antwort
Mit Schreiben vom 23. Juli 2026 Nr. IM3-0141.5-695/46/2 beantwortet das
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa im Einvernehmen mit
dem Ministerium der Justiz und für Migration die Kleine Anfrage wie folgt:
1.	Welche Erkenntnisse zum Tathergang liegen ihr in Bezug auf die sexuellen
Belästigungen im Freibad in Bad Liebenzell am 28. Juni 2026 vor?
Das Polizeipräsidium Pforzheim führt zu dem in Rede stehenden Sachverhalt un­
ter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Tübingen ein Ermittlungsverfahren u. a.
wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gemäß § 184i StGB. Nach
aktuellem Stand der Ermittlungen soll der Beschuldigte im Schwimmbecken zwei
weibliche Geschädigte mit der Hand unsittlich im Intimbereich berührt haben. Die
Ermittlungen dauern an.
2.	Wegen welcher Straftaten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Be­
lästigung gemäß § 184i StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß
§ 113 StGB, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte gemäß § 114 StGB, Be­
leidigung gemäß § 185 StGB sowie vollendeter und versuchter Körperverletzung
gemäß § 223 StGB eingeleitet.
3.	War der Tatverdächtige den Polizeibehörden bereits vor dem Vorfall bekannt?
Der Beschuldigte war den Polizeibehörden bereits vor dem gegenständlichen
Vorfall bekannt. Gegen ihn wurden in Baden-Württemberg Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts des Ladendiebstahls (2023) sowie der Körperverletzung
(2024) eingeleitet. Darüber hinaus wurde in Bayern im Jahr 2016 ein Ermittlungs­
verfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung geführt.
4.	Welche Personen- oder Sachschäden sind entstanden?
Ein Polizeibeamter wurde durch die Widerstandshandlungen leicht verletzt. Weitere
Personen- oder Sachschäden wurden bislang nicht geltend gemacht.
5.	Welche Erkenntnisse liegen über den Verdächtigen vor, insbesondere in Bezug
auf Motivlage, Vorstrafen, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltstitel?
Die Ermittlungen zur Motivlage dauern an. Der Tatverdächtige besitzt die ira-
kische Staatsangehörigkeit und ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25
Absatz 2 Aufenthaltsgesetz. Im Bundeszentralregisterauszug sind keine Voreintra­
gungen vorhanden.

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 196
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6.	Wie lange wurden die Personen in Gewahrsam genommen und sind die Tatver­
dächtigen wieder frei?
7. Welche Maßnahmen wurden seitens der Polizei ergriffen, um eine Gefährdung
unbeteiligter Personen auszuschließen?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant-
wortet. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und zur Durchführung
strafprozessualer Maßnahmen zur Polizei verbracht. Nachdem er versucht hatte,
sich während seines Aufenthalts in der polizeilichen Gewahrsamseinrichtung
selbst zu verletzen, wurde er noch am Tattag in einer psychiatrischen Einrich­
tung vorgestellt und aufgenommen. Am Folgetag wurde er wieder entlassen. Die
Voraussetzungen für einen Haftbefehl liegen mangels Haftgrund gegenwärtig nicht
vor.
Hagel
Minister des Inneren,
für Digitalisierung und Europa