Mehrere rivalisierende Banden in der Region Stuttgart; Drogenhandel zentrale Einnahmequelle.

Drucksache 18 / 42

Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 42 30.6.2026 1 Eingegangen: 30.6.2026 / Ausgegeben: 29.7.2026 Kleine Anfrage Wir frage die Landesregierung:

  1. Wie viele rivalisierende Banden sind der Landesregierung derzeit in der Re­ gion Stuttgart bekannt und wie hat sich ihre Zahl seit 2020 verändert (bitte mit regionaler Zuordnung und Umfang der Mitgliederzahlen angeben)?
  2. Wie viele Straftaten wurden in den vergangenen fünf Jahren den Banden in Stutt­ gart und Umgebung zugeordnet (bitte nach Art der Straftaten aufschlüsseln)?
  3. Wie viele Verfahren gegen Bandenmitglieder sind derzeit anhängig oder ab­ geschlossen und welche Haftstrafen wurden in den vergangenen fünf Jahren verhängt?
  4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die finanziellen Haupt­ quellen dieser Banden vor?
  5. In welchem Umfang kooperieren die Banden mit anderen kriminellen Strukturen wie Rockergruppen oder der Organisierten Kriminalität?
  6. Welchen kulturellen Hintergrund und welche Staatsbürgerschaften haben die Banden und straffällig gewordenen Mitglieder?
  7. Welche Abschiebungen fanden aus diesem Milieu heraus statt?
  8. Welche präventiven und repressiven Maßnahmen plant die Landesregierung, um der Bandengewalt ein Ende zu setzen? 30.6.2026 Schäfer, Köhler AfD Kleine Anfrage der Abg. Christian Schäfer und Christian Köhler AfD und Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Entwicklung der Bandenkriminalität in der Region Stuttgart Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 42 2 Begründung In der Region Stuttgart bestehen seit Jahren blutige Auseinandersetzungen rivali­ sierender zugewanderter Banden. Trotz zahlreicher Verurteilungen, darunter zu­ letzt knapp acht Jahre Haft für einen Schützen in Möhringen, prognostizierte ein Experte in einem Artikel eine Verschärfung der Lage. Der Drogenhandel bildet die zentrale Einnahmequelle. Die Gruppen sind kleinteiliger und undurchsichtiger geworden. Frühere Verbote von Gruppen wie Red Legion haben sie in den Unter­ grund gedrängt. Antwort Mit Schreiben vom 23. Juli 2026 Nr. IM3-0141.5-695/45/4 beantwortet das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Ministerium für Kultus sowie dem Ministerium der Justiz und für Migration die Kleine Anfrage wie folgt:

  1. Wie viele rivalisierende Banden sind der Landesregierung derzeit in der Re­ gion Stuttgart bekannt und wie hat sich ihre Zahl seit 2020 verändert (bitte mit regionaler Zuordnung und Umfang der Mitgliederzahlen angeben)?
  2. Wie viele Straftaten wurden in den vergangenen fünf Jahren den Banden in Stutt­ gart und Umgebung zugeordnet (bitte nach Art der Straftaten aufschlüsseln)?
  3. Wie viele Verfahren gegen Bandenmitglieder sind derzeit anhängig oder ab­ geschlossen und welche Haftstrafen wurden in den vergangenen fünf Jahren verhängt?
  4. Welchen kulturellen Hintergrund und welche Staatsbürgerschaften haben die Banden und straffällig gewordenen Mitglieder? Die Fragen 1 bis 3 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zudem werden bei der Beantwortung unter der Bezeichnung „Region Stuttgart“ die Stadt- und Landkreise Stuttgart, Böblingen, Rems-Murr, Ludwigs­ burg, Esslingen und Göppingen gefasst. Die nachfolgenden Ausführungen bezie­ hen sich ausschließlich auf das Kriminalitätsphänomen der in Frage 1 genannten „rivalisierenden Banden“ und nicht auf bandenmäßige Strukturen im Allgemeinen. Gruppierungen der Organisierten Kriminalität (OK) sowie der Bandenkriminalität weisen in der Regel überregionale und/oder internationale Strukturen auf. Infolge dessen ist eine auf eng begrenzte geografische Räume bezogene, mithin auch auf einzelne Landkreise reduzierte Gesamtbetrachtung des Wirkungs- und Handlungs­ bereichs von organisierten Täternetzwerken grundsätzlich nicht aussagekräftig. Im Übrigen erfolgt die Beantwortung auf Grundlage der im Bereich der OK- und OK-Vorfeld geführten Statistik, wobei kulturelle Hintergründe hierbei nicht stan­ dardisiert erfasst werden, sowie der zur Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Fokus geführten, nicht standardisierten, statistischen Dokumentation. Darüber hinaus wird auf unterschiedliche Erfassungsmodalitäten zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft verwiesen, die eine Vergleichbarkeit untereinander ausschließt. Inhaltlich teilweise abweichende, sich gegebenenfalls überschneidende oder ver­ einzelt mehrfach erfolgte Erfassungen von Personen bzw. Ermittlungsverfahren von der Polizei einerseits und den zuständigen Staatsanwaltschaften andererseits können daher nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 42 3 Seit Juli 2022 kam es wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwi­ schen zwei rivalisierenden kriminellen Gruppierungen im Großraum Stuttgart. Die Polizei Baden-Württemberg überführte hierauf die Ermittlungskomplexe im Zu­ sammenhang mit dem Gruppenkonflikt im Februar 2024 in die BAO Fokus beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW). Zusätzlich zu den zentralen Einsatzabschnitten beim LKA BW wurden regionale Einsatzabschnitte bei den räumlich betroffenen Polizeipräsidien Aalen, Ludwigsburg, Reutlingen, Stuttgart und Ulm eingerichtet. Der Ermittlungskomplex der BAO Fokus wurde sodann im Jahr 2026 in neuen Organisationsstrukturen beim LKA BW verstetigt. Die Mit­ glieder der beiden kriminellen Gruppierungen haben ihren räumlichen Wohnort- bzw. Szeneschwerpunkt in den Bereichen Stuttgart- Zuffenhausen, Stuttgart- Fasa­ nenhof, Ostfildern, Göppingen, Eislingen („Gruppierung Zuffenhausen“) sowie Esslingen, Plochingen, Nürtingen, Ludwigsburg, Stuttgart- Vaihingen, Stuttgart- Mitte („Gruppierung Esslingen“). Der „Gruppierung Zuffenhausen“ werden rund 115 Personen zugerechnet, der „Gruppierung Esslingen“ rund 200 Personen. Dem LKA BW liegen für den Zeitraum von 2020 bis 2022 keine Erkenntnisse zu vergleichbaren rivalisierenden Gruppierungen im Großraum Stuttgart vor. Der überwiegende Teil der Gruppenmitglieder beider Gruppierungen besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und hat in weiten Teilen einen Migrationshinter­ grund, wobei eine Konkretisierung aufgrund der beschriebenen fehlenden validen Erhebung nicht möglich ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Entwicklung von Straftaten über die einzel­ nen Jahre nicht trennscharf abgeleitet werden kann, da sich sowohl die Taten als auch die Ermittlungen bei Bandenverfahren oft über einen längeren Zeitraum er­ strecken. Die Beantwortung nach Art der Straftaten bedürfte einer händischen Aus­ wertung, die innerhalb der für die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht in vertretbarem Aufwand möglich ist. Grund­ sätzlich umfassen die kriminellen Aktivitäten der betreffenden Gruppierungen ein breites Spektrum an Straftaten, von Verstößen gegen das Betäubungsmittel- sowie das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz, über Körperverletzungs- bis hin zu Totschlagsdelikten. Derzeit sind 75 Verfahren gegen Bandenmitglieder im Sinne der Fragestellung an­ hängig. 112 Verfahren sind abgeschlossen. Bislang wurden in 36 Fällen Haftstrafen (Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden) verhängt, die von zwei bis zwölf Jahren reichen. 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die finanziellen Haupt­ quellen dieser Banden vor? Als relevante kriminelle Einnahmequellen der betreffenden Gruppierungen gelten vor allem der Betäubungsmittelhandel sowie Schutzgelderpressung. 5. In welchem Umfang kooperieren die Banden mit anderen kriminellen Struktu­ ren wie Rockergruppen oder der Organisierten Kriminalität? Dem LKA BW sind keine Kooperationen zwischen den Banden in der „Region Stuttgart“ und anderen Gruppen aus dem Bereich der OK bekannt. 7. Welche Abschiebungen fanden aus diesem Milieu heraus statt? Eine statistische Erfassung von Abschiebungsmaßnahmen in direkter Verknüpfung mit spezifischen Straftaten oder einer Milieuzugehörigkeit erfolgt weder bei der Polizei Baden-Württemberg noch beim Ministerium der Justiz und für Migration. Eine valide Beantwortung im Sinne der Fragestellung würde die Sichtung eines jeden Einzelfalls erfordern, was mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten ist.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 42 4 8. Welche präventiven und repressiven Maßnahmen plant die Landesregierung, um der Bandengewalt ein Ende zu setzen? Um weiterhin eine nachhaltige Bekämpfung diverser Tätergruppierungen und des Phä­ nomens der gruppenbezogenen Gewaltkriminalität sicherzustellen, wird der im Rahmen der BAO Fokus bewährte ganzheitliche behördenübergreifende Bekämpfungsansatz verstetigt und intensiviert. Dabei arbeiten Polizei, Justiz und Kommunen mit einer ge­ meinsamen interdisziplinären Strategie eng zusammen. Das ganzheitliche Bekämpfungs­ konzept beinhaltet verzahnte präventive und repressive Maßnahmen aus struktur- und täterbezogenen Ermittlungen, polizeilichen Brennpunkteinsätzen und Schwerpunktkon­ trollen an identifizierten Örtlichkeiten der Gewaltkriminalität, Präventionsmaßnahmen und -ansprachen von Ziel- und Umfeldpersonen mit Ausstiegsangeboten und verwal­ tungsrechtlichen Maßnahmen unter Einbindung der örtlichen Kommunen. Der verwaltungsrechtliche administrative Ansatz unterstützt und ergänzt zielge­ richtet die Ermittlungsarbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft. Unter anderem werden hierbei die verfügbaren ordnungs-, gewerbe- und fahrerlaubnisrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Konkret werden Personendaten von relevanten Per­ sonen, die einer Bande angehören, an die jeweilig zuständige Wohnortkommune übermittelt und diesbezüglich verwaltungsrechtliche Maßnahmen angeregt. Mit Überführung der BAO Fokus in neue Organisationsstrukturen zur Bekämp­ fung des in Rede stehenden Kriminalitätsphänomens beim LKA BW wird der permanente Wissens- und Erfahrungstransfer auch in die betroffenen regionalen Polizeipräsidien gewährleistet. Eine lageabhängige, kontinuierliche und präsidi­ umsübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Ermittlungen und der Auswer­ tung wird hierdurch sichergestellt. Dabei sind auch mögliche Bezüge von Personen fortlaufend Gegenstand der Ermittlungen. Der ganzheitliche Bekämpfungsansatz umfasst neben den dargestellten repressiven Maßnahmen auch frühzeitige präventive Maßnahmen. Um kriminellen Entwicklun­ gen bereits im Kinder- und Jugendalter entgegenzuwirken, stehen zahlreiche wissen­ schaftlich evaluierte Präventionsprogramme zur Verfügung. Daneben sind für „Besonders auffällige junge Straftäterinnen und Straftäter“ (BajuS) landesweit einheitliche Standards für den Umgang mit delinquenten Kindern und Ju­ gendlichen definiert. Hierdurch können Kinder und Jugendliche frühzeitig und lan­ desweit einheitlich in den Fokus genommen werden, um gemeinsam mit der Staats­ anwaltschaft und dem Jugendamt alle notwendigen Maßnahmen zu treffen. Ziel ist es, kriminelle Karrieren erst gar nicht entstehen zu lassen oder sie mit aller Konsequenz zu stoppen. Zudem trägt die Polizei Baden-Württemberg mit speziell ausgebildeten Jugendsach­ bearbeitenden und Jugendfachkoordinierenden zu adäquaten präventiven Maßnah­ men bei. Diese stehen insbesondere Eltern und Schulen als feste Ansprechpartner zur Verfügung. Im Rahmen einer einzelfallbezogenen Betrachtung erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, der Jugendgerichtshilfe, den Jugend­ ämtern sowie den Schulen, um frühzeitig geeignete Maßnahmen einzuleiten. Das behördenübergreifende Konzept der „Häuser des Jugendrechts“, in denen Polizei, Staatsanwaltschaft, Amtsgericht und Jugendamt eng verzahnt zusammen­ arbeiten, hat sich in Baden-Württemberg bewährt. Nebe