Land Baden-Württemberg – 404 legale Wettvermittlungsstellen (Stand 9. Juli 2026); 470 illegales Glücksspiel 2025

Drucksache 18 / 181

Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 181 30.6.2026 1 Eingegangen: 30.6.2026 / Ausgegeben: 29.7.2026 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele legale Wettvermittlungsstellen gibt es aktuell in Baden-Württemberg?
  2. Wie viele Verstöße konnten in den Jahren 2025 und 2026 in den Kategorien Ju­ gendschutz, Spielerschutz und illegale Glückspielangebote aufgedeckt werden?
  3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu verbotenen Wett-Terminals außerhalb offiziell zugelassener Wettvermittlungsstellen (z. B. in Kneipen, Shi­ sha-Bars, Tankstellen usw.)?
  4. Wie hoch waren die Steuereinnahmen für das Land Baden-Württemberg in den Jahren 2023, 2024 und 2025 durch legales Glückspiel in offiziell zugelassenen Wettvermittlungsstellen?
  5. Wie hoch wird der Steuerverlust für das Land Baden-Württemberg durch ille­ gales Glückspiel (z. B. durch verbotene Wett-Terminals) eingeschätzt? 30.6.2026 Mayr, Bückner, Saladino CDU Kleine Anfrage der Abg. Ansgar Mayr, Tim Bückner und Lorenzo Saladino CDU und Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Bekämpfung des stationären Schwarzmarktes im Bereich des Glücksspiels Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 181 2 Begründung Der stationäre Schwarzmarkt im Bereich des Glücksspiels stellt ein wachsendes Pro­ blem dar. Illegale Glücksspielangebote – insbesondere in Form verbotener Wett-Ter­ minals außerhalb zugelassener Wettvermittlungsstellen – entziehen sich staatlicher Kontrolle, unterlaufen den Jugend- und Spielerschutz und führen zu Steuerausfällen. Um die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen beurteilen und gegebenenfalls weiteren Handlungsbedarf identifizieren zu können, sind aktuelle und differen­ zierte Informationen erforderlich. Antwort Mit Schreiben vom 23. Juli 2026 Nr. IM2-1112-63/35 beantwortet das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa im Einvernehmen mit dem Staatsmi­ nisterium, dem Ministerium für Finanzen sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus die Kleine Anfrage wie folgt:

  1. Wie viele legale Wettvermittlungsstellen gibt es aktuell in Baden-Württemberg? Aktuell werden in Baden-Württemberg 404 erlaubte Wettvermittlungsstellen be­ trieben (Stand 9. Juli 2026).
  2. Wie viele Verstöße konnten in den Jahren 2025 und 2026 in den Kategorien Ju­ gendschutz, Spielerschutz und illegale Glückspielangebote aufgedeckt werden? Im Jahr 2025 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Aufsichtsbe­ hörde über legale Wettvermittlungsstellen zehn Verstöße gegen den Spielerschutz erfasst. Darüber hinaus wurden zwei unerlaubte Sportwett-Terminals in Wettver­ mittlungsstellen festgestellt. Diese beiden Fälle wurden an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft zur weiteren strafrechtlichen Verfolgung weitergeleitet. Im Jahr 2026 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe in Wettvermittlungsstellen bisher zwei Verstöße gegen den Spielerschutz erfasst. Diese Verstöße hat das Re­ gierungspräsidium in entsprechenden Bußgeldverfahren geahndet. Die statistische Erfassung von Straftaten erfolgt bei der Polizei Baden-Württem­ berg anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Bei der PKS handelt es sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafver­ folgungsbehörden erfasst werden. Die PKS ist als Jahresstatistik konzipiert. Die Fallerfassung erfolgt nach den bundeseinheitlichen „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“. Nachfolgend werden Verstöße gegen die Strafvorschriften des Jugendschutzgesetzes sowie strafgesetzliche Fälle des illegalen Glücksspiels für das Jahr 2025 dargestellt. Anzahl der Fälle in Baden-Württemberg 2025 Straftaten gegen § 27 Abs. 1 JuSchG 0 Straftaten gegen § 27 Abs. 2 JuSchG 1 Illegales Glücksspiel gem. §§ 284, 285, 287 StGB 470
  • davon unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels 168
  • davon unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Werbung) 3
  • davon Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel 298
  • davon unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder Ausspielung 1

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 181 3 Unterjährige Auswertezeiträume unterliegen erheblichen Verzerrungsfaktoren, beispielsweise bezogen auf die Dauer der Ermittlungsverfahren oder den Zeitpunkt der statistischen Fallerfassung, und sind demnach wenig belastbar bzw. aussage­ kräftig. Für das aktuelle Jahr 2026 sind daher lediglich Trendaussagen möglich. Im ersten Halbjahr 2026 zeichnet sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei den Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz bislang ein Anstieg auf weiterhin sehr niedrigem Fallzahlenniveau sowie bei den Fällen des illegalen Glücksspiels bis­ lang ein Rückgang ab. 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu verbotenen Wett-Terminals au­ ßerhalb offiziell zugelassener Wettvermittlungsstellen (z. B. in Kneipen, Shisha- Bars, Tankstellen usw.)? Der stationäre Vertrieb und die Vermittlung von Sportwetten in anderen Stellen als in den durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erlaubten Wettvermittlungs­ stellen sind verboten, vgl. §§ 21a Absatz 2 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), 20 Absatz 4 Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg (LGlüG). Eine Vermittlung im Nebengeschäft mittels der in Rede stehenden Wett-Terminals z. B. in Kneipen, Shisha-Bars, Tankstellen usw. lässt § 20 Absatz 2 S. 2 LGlüG nicht zu. Werden dennoch außerhalb von legalen Wettvermittlungsstellen solche Terminals betrieben, macht sich der Betreiber nach § 284 StGB der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels strafbar. Bei Wett-Terminals außerhalb zugelassener Wettvermittlungsstellen handelt es sich um keinen differenzierten Erfassungs- und Auswerteparameter der PKS, wes­ halb anhand der PKS keine Aussagen im Sinne der Fragestellung getroffen werden können. Straftaten im Zusammenhang mit verbotenen Wett-Terminals gehen in der bei der Beantwortung von Frage 2 dargestellten Statistik zu strafgesetzlichen Fäl­ len des illegalen Glücksspiels auf. Bei routinemäßig stattfindenden Kontrollmaßnahmen, die auch gemeinsam von Polizei, Steuerfahndung, Zoll und Vertretern der zuständigen Aufsichtsbehörden durchgeführt werden, wurden in Baden-Württemberg von Januar 2025 bis Juni 2026 Fallzahlen im niedrigen zweistelligen Bereich festgestellt, die sich auf das Anbieten von Wetten mittels verbotener Wett-Terminals beziehen. Die nachgeordneten Gewerbe- und Gaststättenbehörden haben auf Anfrage des Wirtschaftsministeriums hin vereinzelte Erkenntnisse zu illegalen Wett-Terminals außerhalb von legalen Wettvermittlungsstellen geschildert. Gelegentlich werden solche illegalen Wett-Terminals bei der Kontrolltätigkeit der Gewerbe- und Gast­ stättenbehörden aufgefunden. Dem Wirtschaftsministerium wurde anlässlich der Abfrage über insgesamt elf illegale Wett-Terminals in Gaststätten für die Jahre 2025 und 2026 berichtet. Das Problem habe sich nach Einschätzung der nach­ geordneten Behörden durch die Eröffnung der (legalen) Wettvermittlungsstellen deutlich entschärft.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 181 4 4. Wie hoch waren die Steuereinnahmen für das Land Baden-Württemberg in den Jahren 2023, 2024 und 2025 durch legales Glückspiel in offiziell zugelassenen Wettvermittlungsstellen? Die Steuereinnahmen des Landes Baden-Württemberg aus den im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuerarten sind in der nachfolgenden Tabelle darge­ stellt. Anhand der vorliegenden Daten zum Steueraufkommen lässt sich dabei nicht unterscheiden, welches Aufkommen davon auf stationäre Wettvermittlungsstellen und welches auf reine Onlineangebote entfällt. Zusätzlich unterliegen zugelassene Wettvermittlungsstellen der Ertrags- und Um­ satzbesteuerung. Das Land erhält Steueranteile aus der Einkommensteuer, der Kör­ perschaftsteuer, der Umsatzsteuer und über die Gewerbesteuerumlage auch aus der Gewerbesteuer. Eine eindeutige Abgrenzung der Gewinne und Umsätze aus dem legalen Glücksspiel von den Gesamtgewinnen und -umsätzen dieser Unternehmen ist nicht möglich. 5. Wie hoch wird der Steuerverlust für das Land Baden-Württemberg durch ille­ gales Glückspiel (z. B. durch verbotene Wett-Terminals) eingeschätzt? Da sich illegales Glücksspiel der steuerlichen Erfassung entzieht, lässt sich der genaue Steuerausfall für das Land nicht beziffern. Fest steht jedoch, dass dem Lan­ deshaushalt dadurch erhebliche Einnahmen entgehen. Die Landesregierung setzt daher auf die in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 beschriebene Zusammen­ arbeit von Polizei, Steuerfahndung, Zoll und Kommunen bei den Kontrollen. Durch die konsequente Verfolgung und Ahndung festgestellter Verstöße sollen diese ille­ galen Angebote wirksam unterbunden werden. Hagel Minister des Inneren, für Digitalisierung und Europa

2023 2024 2025

In Euro Totalisatorsteuer 294.024,65 267.393,27 309.113,19 Andere Rennwettsteuern 4.641,10 124,26 161,07 Lotteriesteuer 206.950.681,53 214.520.938,63 207.132.184,19 Sportwettsteuer 57.657.821,41 52.943.799,62 48.690.810,21 Online-Pokersteuer 4.501.655,66 4.388.667,11 4.006.774,65 Virtuelle Automatensteuer 31.081.824,57 27.885.549,03 27.241.060,74 Summe 300.490.648,92 300.006.471,92 287.380.104,05