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title: "Land Baden-Württemberg – 404 legale Wettvermittlungsstellen (Stand 9. Juli 2026); 470 illegales Glücksspiel 2025"
sdDatePublished: "2026-07-29T06:07:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/642140/19ecb2094715e97b9a8c55d3eae5e1c8/18_0181_D.pdf"
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  - name: "politics and government"
    identifier: "medtop:11000000"
  - name: "crime, law and justice"
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locations:
  - "Karlsruhe"
  - "Baden-Württemberg"
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Land Baden-Württemberg – 404 legale Wettvermittlungsstellen (Stand 9. Juli 2026); 470 illegales Glücksspiel 2025

Drucksache 18 / 181

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 181
30.6.2026
1
Eingegangen: 30.6.2026 / Ausgegeben: 29.7.2026
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1.	Wie viele legale Wettvermittlungsstellen gibt es aktuell in Baden-Württemberg?
2.	Wie viele Verstöße konnten in den Jahren 2025 und 2026 in den Kategorien Ju­
gendschutz, Spielerschutz und illegale Glückspielangebote aufgedeckt werden?
3.	Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu verbotenen Wett-Terminals
außerhalb offiziell zugelassener Wettvermittlungsstellen (z. B. in Kneipen, Shi­
sha-Bars, Tankstellen usw.)?
4.	Wie hoch waren die Steuereinnahmen für das Land Baden-Württemberg in den
Jahren 2023, 2024 und 2025 durch legales Glückspiel in offiziell zugelassenen
Wettvermittlungsstellen?
5.	Wie hoch wird der Steuerverlust für das Land Baden-Württemberg durch ille­
gales Glückspiel (z. B. durch verbotene Wett-Terminals) eingeschätzt?
30.6.2026
Mayr, Bückner, Saladino CDU
Kleine Anfrage
der Abg. Ansgar Mayr, Tim Bückner und Lorenzo Saladino CDU
und
Antwort
des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa
Bekämpfung des stationären Schwarzmarktes im Bereich
des Glücksspiels
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg
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Begründung
Der stationäre Schwarzmarkt im Bereich des Glücksspiels stellt ein wachsendes Pro­
blem dar. Illegale Glücksspielangebote – insbesondere in Form verbotener Wett-Ter­
minals außerhalb zugelassener Wettvermittlungsstellen – entziehen sich staatlicher
Kontrolle, unterlaufen den Jugend- und Spielerschutz und führen zu Steuerausfällen.
Um die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen beurteilen und gegebenenfalls
weiteren Handlungsbedarf identifizieren zu können, sind aktuelle und differen­
zierte Informationen erforderlich.
Antwort
Mit Schreiben vom 23. Juli 2026 Nr. IM2-1112-63/35 beantwortet das Ministerium
des Inneren, für Digitalisierung und Europa im Einvernehmen mit dem Staatsmi­
nisterium, dem Ministerium für Finanzen sowie dem Ministerium für Wirtschaft,
Handwerk und Tourismus die Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie viele legale Wettvermittlungsstellen gibt es aktuell in Baden-Württemberg?
Aktuell werden in Baden-Württemberg 404 erlaubte Wettvermittlungsstellen be­
trieben (Stand 9. Juli 2026).
2.	Wie viele Verstöße konnten in den Jahren 2025 und 2026 in den Kategorien Ju­
gendschutz, Spielerschutz und illegale Glückspielangebote aufgedeckt werden?
Im Jahr 2025 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Aufsichtsbe­
hörde über legale Wettvermittlungsstellen zehn Verstöße gegen den Spielerschutz
erfasst. Darüber hinaus wurden zwei unerlaubte Sportwett-Terminals in Wettver­
mittlungsstellen festgestellt. Diese beiden Fälle wurden an die jeweils zuständige
Staatsanwaltschaft zur weiteren strafrechtlichen Verfolgung weitergeleitet.
Im Jahr 2026 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe in Wettvermittlungsstellen
bisher zwei Verstöße gegen den Spielerschutz erfasst. Diese Verstöße hat das Re­
gierungspräsidium in entsprechenden Bußgeldverfahren geahndet.
Die statistische Erfassung von Straftaten erfolgt bei der Polizei Baden-Württem­
berg anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Bei der PKS handelt es
sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante
Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafver­
folgungsbehörden erfasst werden. Die PKS ist als Jahresstatistik konzipiert. Die
Fallerfassung erfolgt nach den bundeseinheitlichen „Richtlinien für die Führung
der Polizeilichen Kriminalstatistik“.
Nachfolgend werden Verstöße gegen die Strafvorschriften des Jugendschutzgesetzes
sowie strafgesetzliche Fälle des illegalen Glücksspiels für das Jahr 2025 dargestellt.
Anzahl der Fälle in Baden-Württemberg
2025
Straftaten gegen § 27 Abs. 1 JuSchG
0
Straftaten gegen § 27 Abs. 2 JuSchG
1
Illegales Glücksspiel gem. §§ 284, 285, 287 StGB
470
- davon unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
168
- davon unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Werbung)
3
- davon Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
298
- davon unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder Ausspielung
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Unterjährige Auswertezeiträume unterliegen erheblichen Verzerrungsfaktoren,
beispielsweise bezogen auf die Dauer der Ermittlungsverfahren oder den Zeitpunkt
der statistischen Fallerfassung, und sind demnach wenig belastbar bzw. aussage­
kräftig. Für das aktuelle Jahr 2026 sind daher lediglich Trendaussagen möglich. Im
ersten Halbjahr 2026 zeichnet sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei den
Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz bislang ein Anstieg auf weiterhin sehr
niedrigem Fallzahlenniveau sowie bei den Fällen des illegalen Glücksspiels bis­
lang ein Rückgang ab.
3.	Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu verbotenen Wett-Terminals au­
ßerhalb offiziell zugelassener Wettvermittlungsstellen (z. B. in Kneipen, Shisha-
Bars, Tankstellen usw.)?
Der stationäre Vertrieb und die Vermittlung von Sportwetten in anderen Stellen
als in den durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erlaubten Wettvermittlungs­
stellen sind verboten, vgl. §§ 21a Absatz 2 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV
2021), 20 Absatz 4 Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg (LGlüG). Eine
Vermittlung im Nebengeschäft mittels der in Rede stehenden Wett-Terminals z. B.
in Kneipen, Shisha-Bars, Tankstellen usw. lässt § 20 Absatz 2 S. 2 LGlüG nicht zu.
Werden dennoch außerhalb von legalen Wettvermittlungsstellen solche Terminals
betrieben, macht sich der Betreiber nach § 284 StGB der unerlaubten Veranstaltung
eines Glücksspiels strafbar.
Bei Wett-Terminals außerhalb zugelassener Wettvermittlungsstellen handelt es
sich um keinen differenzierten Erfassungs- und Auswerteparameter der PKS, wes­
halb anhand der PKS keine Aussagen im Sinne der Fragestellung getroffen werden
können. Straftaten im Zusammenhang mit verbotenen Wett-Terminals gehen in der
bei der Beantwortung von Frage 2 dargestellten Statistik zu strafgesetzlichen Fäl­
len des illegalen Glücksspiels auf.
Bei routinemäßig stattfindenden Kontrollmaßnahmen, die auch gemeinsam von
Polizei, Steuerfahndung, Zoll und Vertretern der zuständigen Aufsichtsbehörden
durchgeführt werden, wurden in Baden-Württemberg von Januar 2025 bis Juni
2026 Fallzahlen im niedrigen zweistelligen Bereich festgestellt, die sich auf das
Anbieten von Wetten mittels verbotener Wett-Terminals beziehen.
Die nachgeordneten Gewerbe- und Gaststättenbehörden haben auf Anfrage des
Wirtschaftsministeriums hin vereinzelte Erkenntnisse zu illegalen Wett-Terminals
außerhalb von legalen Wettvermittlungsstellen geschildert. Gelegentlich werden
solche illegalen Wett-Terminals bei der Kontrolltätigkeit der Gewerbe- und Gast­
stättenbehörden aufgefunden. Dem Wirtschaftsministerium wurde anlässlich der
Abfrage über insgesamt elf illegale Wett-Terminals in Gaststätten für die Jahre
2025 und 2026 berichtet. Das Problem habe sich nach Einschätzung der nach­
geordneten Behörden durch die Eröffnung der (legalen) Wettvermittlungsstellen
deutlich entschärft.

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4. Wie hoch waren die Steuereinnahmen für das Land Baden-Württemberg in den
Jahren 2023, 2024 und 2025 durch legales Glückspiel in offiziell zugelassenen
Wettvermittlungsstellen?
Die Steuereinnahmen des Landes Baden-Württemberg aus den im Rennwett- und
Lotteriegesetz geregelten Steuerarten sind in der nachfolgenden Tabelle darge­
stellt. Anhand der vorliegenden Daten zum Steueraufkommen lässt sich dabei nicht
unterscheiden, welches Aufkommen davon auf stationäre Wettvermittlungsstellen
und welches auf reine Onlineangebote entfällt.
Zusätzlich unterliegen zugelassene Wettvermittlungsstellen der Ertrags- und Um­
satzbesteuerung. Das Land erhält Steueranteile aus der Einkommensteuer, der Kör­
perschaftsteuer, der Umsatzsteuer und über die Gewerbesteuerumlage auch aus der
Gewerbesteuer. Eine eindeutige Abgrenzung der Gewinne und Umsätze aus dem
legalen Glücksspiel von den Gesamtgewinnen und -umsätzen dieser Unternehmen
ist nicht möglich.
5.	Wie hoch wird der Steuerverlust für das Land Baden-Württemberg durch ille­
gales Glückspiel (z. B. durch verbotene Wett-Terminals) eingeschätzt?
Da sich illegales Glücksspiel der steuerlichen Erfassung entzieht, lässt sich der
genaue Steuerausfall für das Land nicht beziffern. Fest steht jedoch, dass dem Lan­
deshaushalt dadurch erhebliche Einnahmen entgehen. Die Landesregierung setzt
daher auf die in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 beschriebene Zusammen­
arbeit von Polizei, Steuerfahndung, Zoll und Kommunen bei den Kontrollen. Durch
die konsequente Verfolgung und Ahndung festgestellter Verstöße sollen diese ille­
galen Angebote wirksam unterbunden werden.
Hagel
Minister des Inneren,
für Digitalisierung und Europa

2023
2024
2025

In Euro
Totalisatorsteuer
294.024,65
267.393,27
309.113,19
Andere Rennwettsteuern
4.641,10
124,26
161,07
Lotteriesteuer
206.950.681,53
214.520.938,63
207.132.184,19
Sportwettsteuer
57.657.821,41
52.943.799,62
48.690.810,21
Online-Pokersteuer
4.501.655,66
4.388.667,11
4.006.774,65
Virtuelle Automatensteuer
31.081.824,57
27.885.549,03
27.241.060,74
Summe
300.490.648,92
300.006.471,92
287.380.104,05