Green Planet Energy eG präsentiert praxistaugliches Energy Sharing nach §42c EnWG im Bundestag; Virtuelles Bilanzierungsgebiet ermöglicht Durchleitungsmodell.

Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Green Planet Energy eG”

Green Planet Energy hat gemeinsame anderen einen Vorschlag eingebracht, wie Energy Sharing möglichst einfach technisch umgesetzt werden kann.

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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

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Angegeben von: Green Planet Energy eG (R002733) am 28.07.2026

Beschreibung: Green Planet Energy setzt sich für eine praxistaugliche Umsetzung von Energy Sharing nach § 42c EnWG ein. Neben dem BDEW-Minimalmodell soll Energy Sharing auch im Durchleitungsmodell mit virtuellem Bilanzierungsgebiet ermöglicht werden. So können Energiegemeinschaften mehrere Erzeugungsanlagen, Mieterstrom- und Gebäudestromanlagen sowie flexible Verbraucher wie E-Fahrzeuge, Wärmepumpen und Speicher einbinden und Stromverbrauch stärker an lokale erneuerbare Erzeugung anpassen.

Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

SG2607280016 ( PDF - 3 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 20.05.2026 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]

Versendet am 20.05.2026 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]

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