Klenk & Hoursch AG fordern Beibehaltung geltender Vorschriften für Einwegkunststoffe in Feuchttüchern beim Deutschen Bundestag; plastikfreie Feuchttücher weiter unterstützt
Regelungsvorhaben “Geltende Vorschriften für Einwegkunststoffe in Feuchttüchern beibehalten” von “Klenk & Hoursch AG” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag
Geltende Vorschriften für Einwegkunststoffe in Feuchttüchern beibehalten
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Angegeben von: Klenk & Hoursch AG (R005549) am 29.07.2026
Beschreibung: Es wird gefordert, dass die geltenden Vorschriften für Einwegkunststoffe in Feuchttüchern nicht ausgeweitet oder verteuert werden, sondern durch eine bessere Durchsetzung und fundiertere Daten verbessert werden sollten. Es wird ein stabiles Gebühreniveau angestrebt, eine Ausweitung der Herstellerverantwortung auf die Kosten der Abwasserinfrastruktur abgelegnr und eine evidenzbasierte Politikgestaltung, eine strengere Durchsetzung bestehender Verpflichtungen sowie eine stärkere Sensibilisierung der Verbraucher für die ordnungsgemäße Entsorgung gefordert. Dabei werden weiterhin Innovationen wie kunststofffreie Feuchttücher unterstützt.
Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
SG2607290004 ( PDF - 4 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 05.03.2026 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin] Bundesregierung Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
Versendet am 05.03.2026 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin] Bundesregierung Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
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