BMW Group setzt sich für Freihandel ein bei der Debatte um den Industrial Acceleration Act in Deutschland; Unternehmensansatz statt Einzelfahrzeugberechnungen.

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0023330 29.07.2026 16:57:49

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    R002370/RV0023330 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 29.07.2026 um 16:57 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Die BMW Group setzt sich für Freihandel ein bei der politischen Diskussion um den “Industrial Acceleration Act” (ehenals “local content”). Aktuell seit 29.07.2026 16:57:49 Angegeben von: am 27.03.2026

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (R002370) Beschreibung: Im Rahmen des Industrial Acceleration Acts soll sichergestellt sein, dass die EU marktverzerrende protektionistische Maßnahmen beim Marktzugang im Automobilbereich vermeidet. Sollten sich Aspekte des IAA auf die Automobilindustrie beziehen, so sollen diese nur in Aunsahmefällen und im engen Rahmen gelten. Von einer alleinigen Differenzierung basierend auf Einzelfahrzeugberechnungen ist abzusehen, stattdessen soll ein Unternehmensansatz gelten, der Wertschöpfung ins Verhältnis vom Umsatz setzt. Vorgaben basierend auf Einzelfahrzeug- oder Komponentennachweisen sollen zeitlich sowie inhaltlich realistisch darstellbar sein und in keinem Fall zu Konflikten mit Freihandelsabkommen führen. Betroffene Interessenbereiche (1)

EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu] Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )

SG2607290014 PDF - 5 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 17.04.2026 an: Bundesregierung Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]

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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]