Green Planet Energy eG schlägt Energy Sharing Umsetzung nach §42c EnWG im Bundestag vor; Breitere Einbindung von Anlagen und Verbrauchern
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027461 28.07.2026 12:47:50
Seite 1 von 1
R002733/RV0027461 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 28.07.2026 um 12:47 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Green Planet Energy hat gemeinsame anderen einen Vorschlag eingebracht, wie Energy Sharing möglichst einfach technisch umgesetzt werden kann. Aktuell seit 28.07.2026 12:47:50 Angegeben von: am 28.07.2026
Green Planet Energy eG (R002733) Beschreibung: Green Planet Energy setzt sich für eine praxistaugliche Umsetzung von Energy Sharing nach § 42c EnWG ein. Neben dem BDEW-Minimalmodell soll Energy Sharing auch im Durchleitungsmodell mit virtuellem Bilanzierungsgebiet ermöglicht werden. So können Energiegemeinschaften mehrere Erzeugungsanlagen, Mieterstrom- und Gebäudestromanlagen sowie flexible Verbraucher wie E- Fahrzeuge, Wärmepumpen und Speicher einbinden und Stromverbrauch stärker an lokale erneuerbare Erzeugung anpassen. Betroffene Interessenbereiche (1)
Erneuerbare Energien [alle RV hierzu] Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )
SG2607280016 PDF - 3 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 20.05.2026 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]