Stadt Lörrach erlaubt Wasserentnahme aus öffentlichen Brunnen in Lörrach; 30.07.–31.08.2026 zeitlich begrenzt
Brunnen in Lörrach | Stadt Lörrach
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Viele Brunnen, eine Stadt: Lörrach sprudelt vor Geschichte und Kunst. Die vielseitigen Brunnen sind nicht nur Teil des Wassernetzes. Sie sind vor allem im Sommer Orte der Erfrischung, attraktive Orte zum Verweilen und soziale Treffpunkte, schon damals beim Vieh tränken und heute beim Gießkannen füllen.
Insgesamt gibt es in Lörrach über 80 öffentliche Brunnen, davon rund 25 in der Innenstadt und fast 60 verteilt in den Orts- und Stadtteilen. Manche Brunnen haben einen Namen, teilweise historisch, manchen Brunnen einfach einen Standort, manche Brunnen sind ein Denkmal, manche ein Kunstwerk. In der Innenstadt gibt es zudem zwei Trinkwasserbrunnen - einem am Hebelpark und einen auf dem Alten Marktplatz. Hier können sich Bürgerinnen und Bürger in der warmen Jahreszeit mit Trinkwasser erfrischen.
Zugeordnet bei Reparaturen und Instandsetzungen ist die Betreuung der Brunnen dem Fachbereich Hochbau, die überwiegende Mehrzahl der Brunnen wird vom Eigenbetrieb Werkhof gepflegt und technisch gewartet. Bei den Brunnen in der Innenstadt findet täglich einer Sichtkontrolle statt, bei Bedarf werden Maßnahmen ergriffen. Wenn keine besonderen Vorkommnisse auftreten, findet einmal in der Woche eine Reinigung statt.
Die Lörracher Brunnen sind außerdem ein Sicherheitsnetz für die schattenspendenden Pflanzen der Stadt: Derzeit leiden die Lörracher Stadtbäume unter der außergewöhnlich langen Trockenperiode, sodass die Mitarbeitenden von Stadtgrün mit dem Gießen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Insbesondere jüngere Bäume und Standorte mit geringer Wasserspeicherung sind in ihrem Bestand gefährdet. Viele engagierte Bürgerinnen und Bürger gießen bereits Stadtbäume in der Umgebung mit - auch mit Wasser aus den städtischen Brunnen. Jeder gewässerte Baum hilft dabei, das Stadtklima auch in Zukunft lebenswert zu erhalten.
Deshalb gilt ab 30. Juli 2026 eine Ausnahmeregelung zur Wasserentnahme aus den Brunnen. Die Stadt als Ortspolizeibehörde erlässt eine allgemeine Ausnahme von der Polizeiverordnung. Für das Gießen der Stadtbäume darf vorübergehend nun auch mit einem Schlauch oder einer kleinen Tauchpumpe Wasser aus den öffentlichen Brunnen entnommen werden. Das Anbringen von Schläuchen am Auslauf, an Armaturen oder an anderen Bauteilen des Brunnens ist nicht erlaubt, um Schäden zu vermeiden. Diese Ausnahmeregelung gilt bis zum 31. August 2026. Die Regelung gilt für alle. Ein vorheriger Antrag ist nicht erforderlich. Details finden Sie in den Häufigen Fragen auf dieser Seite sowie der zugehörigen Medieninformation , unter anderem, welche Brunnen geeignet sind und wie man Bäume am besten gießt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an ordnung(at)loerrach.de .
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Wasser auch weiterhin eine wertvolle Ressource ist. Die Wasserentnahme soll deshalb verantwortungsvoll erfolgen und auf das notwendige Maß beschränkt bleiben, damit auch andere noch Wasser entnehmen können. Die Stadtverwaltung dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die die Stadtbäume mitversorgen.
Daten und Fakten zu den Brunnen im Stadtgebiet
Laufbrunnen: Hierbei läuft das Wasser kontinuierlich und wird entweder aus einer Quelle oder aus dem Leitungsnetz gespeist.
Umlaufbrunnen: Bei diesen Brunnen wird das Wasser umgewälzt und im Idealfall gereinigt und desinfiziert.
Lebensquell. Aus statischen Gründen aufgrund der Deckenlast der Tiefgarage zurückgebaut. Ein neuer Standort ist im Zuge der Rathaussanierung vorgesehen.
Rosenfelspark - Beim Toilettenhäuschen, abgebaut
Rosenfelspark. Im Zuge des Neubaus des Spielplatzes im Jahr 2019 zurückgebaut und durch eine Spielplatzpumpe ersetzt.
Rosenfelspark – Wasserfall, defekte Rücklaufleitung
Hebelschulhof: Aufgrund von Sicherheitsbedenken wegen des tiefen Beckens zurückgebaut.
Brunnen Mulsowstraße – Sanierung aufgrund eines Schadens am Brunnenbecken mit Wasseraustritt; der Brunnen ist deshalb vorübergehend außer Betrieb.
Brunnen Hauinger Straße „Sonnenuhr“ – Sanierung aufgrund eines Schadens am Leitungssystem mit Wasseraustritt; der Brunnen ist deshalb vorübergehend außer Betrieb.
Informationen zur Wasserentnahme aus Brunnen
Die mit einem Stern (*) versehenen Brunnen sind von dieser Regelung ausgenommen. Hier darf kein Wasser entnommen werden!