Kenya Revenue Authority (KRA) führt ACD ab 03.08.2026 für Containerladungen zu kenianischen Häfen ein; Zollstrafen, Verzögerungen oder Beschlagnahme bei Nichteinhaltung.

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Kenia: Advance Cargo Declaration (ACD) ab 03.08.2026 verpflichtend

Die Kenya Revenue Authority (KRA) hat die Einführung einer neuen Plattform für die Vorabanmeldung von Fracht ( Advance Cargo Declaration – ACD ) für alle Containerladungen mit Ziel in kenianischen Häfen angekündigt.

Diese Regelung tritt am 3. August 2026 in Kraft. Gemäß dieser neuen Vorschrift muss vor der Verladung der Fracht ein ACD-Referenzcode eingeholt und auf dem B

Exporteur muss sich auf dem KRA ACD Portal registrieren, um die ACD dort zu beantragen. Erforderliche Dokumente sind :

Das Versäumnis, eine ACD einzuholen kann zu Zollstrafen, Verzögerungen oder Zurückweisung der Fracht am Einfuhrhafen oder Beschlagname führen.

NAVIS kann die ACD Erstellung über einen autorisierten Anbieter besorgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gern jederzeit an Ihren gewohnten Ansprechpartner bei der NAVIS.