PRO ASYL kritisiert den Bundeskabinett-Beschluss zum KI-Migrationsverwaltungsgesetz in Deutschland; Grundrechte, Transparenz und Rechtsschutz ungenügend gewahrt

KI-Migrationsverwaltungsgesetz: Eine gefährliche Weichenstellung | PRO ASYL

PRO ASYL kri­ti­siert den heu­te vom Bun­des­ka­bi­nett beschlos­se­nen Gesetz­ent­wurf: Der Gesetz­ent­wurf sieht eine weit­rei­chen­de Rechts­grund­la­ge für den Ein­satz von KI in den hoch­sen­si­blen Ver­fah­ren vor und ist damit eine gefähr­li­che Wei­chen­stel­lung für Asyl‑, Visa- und Auf­ent­halts­ver­fah­ren, bei der die Fair­ness der Ver­fah­ren, effek­ti­ve Rechts­be­hel­fe, Per­sön­lich­keits­rech­te und der Schutz vor Dis­kri­mi­nie­rung auf der Stre­cke bleiben.

PRO ASYL for­dert vom Bun­des­tag, bei dem der Gesetz­ent­wurf nun liegt, den Gesetz­ent­wurf nicht wei­ter­zu­ver­fol­gen – oder zumin­dest grund­le­gend zu überarbeiten.

„Zwar ist es grund­sätz­lich nach­voll­zieh­bar, dass Behör­den neue tech­no­lo­gi­sche Mög­lich­kei­ten nut­zen wol­len, um ihre Pro­zes­se zu ver­bes­sern. Ins­be­son­de­re im grund­recht­lich geschütz­ten Asyl­ver­fah­ren ist der Ein­satz von KI jedoch sehr sen­si­bel und muss höchs­te Anfor­de­run­gen erfül­len. Ein Blan­ko­schein für die Anwen­dung von KI für zig Behör­den, wie es der Gesetz­ent­wurf gera­de vor­sieht, ist höchst gefähr­lich”, sagt Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Spre­che­rin von PRO ASYL.

“Denn es geht um Ent­schei­dun­gen über Men­schen­le­ben. Grund­rech­te, Trans­pa­renz und effek­ti­ver Rechts­schutz wer­den nicht aus­rei­chend gewahrt. Gera­de beim Schutz vor Ver­fol­gung darf der Staat sich nicht auf intrans­pa­ren­te, algo­rith­misch gesteu­er­te Ent­schei­dungs­pro­zes­se ver­las­sen. Statt in den Aus­bau von KI-Sys­te­men im Asyl- und Migra­ti­ons­ver­fah­ren zu inves­tie­ren, soll­te die Bun­des­re­gie­rung das finan­zi­ell ermög­li­chen, was nach­weis­lich funk­tio­niert: unab­hän­gi­ge Bera­tung, gut aus­ge­stat­te­te Behör­den und fai­re rechts­staat­li­che Ver­fah­ren“, so Judith weiter.

PRO ASYL kri­ti­siert an dem Ent­wurf, dass nicht aus­rei­chend kon­kre­ti­siert wird, wie, von wem und zu wel­chem Zweck KI in Asyl- und Migra­ti­ons­ver­fah­ren künf­tig ein­ge­setzt wer­den darf. Es feh­len aus­rei­chen­de Vor­ga­ben zur Nach­voll­zieh­bar­keit der Sys­te­me, zum Schutz hoch­sen­si­bler per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten und zur Ver­hin­de­rung dis­kri­mi­nie­ren­der Ent­schei­dun­gen. Ins­be­son­de­re in Asyl­ver­fah­ren, in denen häu­fig trau­ma­ti­sche Erleb­nis­se, die Bewer­tung der Glaub­wür­dig­keit und beson­ders schüt­zens­wer­te per­sön­li­che Infor­ma­tio­nen eine Rol­le spie­len, sind sol­che Defi­zi­te mit rechts­staat­li­chen Anfor­de­run­gen nicht vereinbar.

PRO ASYL hat zum Refe­ren­ten­ent­wurf eine Stel­lung­nah­me ein­ge­reicht, die das Minis­te­ri­um ver­öf­fent­licht hat.