Bürger/in beantragt 30 km/h Beschränkung an Mielenforster Straße, Köln; Beschränkung abgelehnt, keine Gefahrenlage festgestellt.

Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Arbeitskreis Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 12/26 08.07.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Errichtung einer Geschwindigkeitsbeschrän- kung auf 30 km/h entlang der Mielenforster Straße“, Aktenzeichen 12/26 Sehr geehrter Herr , sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.01.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für Verkehrsmanagement einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird Folgendes mitgeteilt: „Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen oder andere verkehrsrechtliche Anordnungen nur dort getroffen werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Einschränkungen des fließenden Ver- kehrs sind insbesondere nur zulässig, wenn eine konkrete Gefahrenlage vorliegt, die das allgemeine Verkehrsrisiko deutlich übersteigt. Nach der vorliegenden Aktenlage besteht auf dem Abschnitt der Dellbrücker Hauptstraße zwischen „An der Ölmühle“ und „Strundener Straße“ keine solche besondere Gefahrenlage. Die Dellbrücker Hauptstraße ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Köln. Die- ses Netz dient der Bündelung des Kraftfahrzeugverkehrs und der Sicherstellung leis- tungsfähiger Hauptverbindungen. Eine Ausweitung der bestehenden Geschwindig- keitsbeschränkung würde die Funktionsfähigkeit dieser Verkehrsachse beeinträchti- gen und widerspräche den Vorgaben des städtischen Mobilitätsplans. Auf diesem Abschnitt verkehrt zudem die KVB-Linie 154. Eine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann die Fahrplanstabilität negativ beeinflus- sen. Ein zuverlässiger ÖPNV ist ein zentraler Bestandteil der Verkehrsplanung und trägt maßgeblich zur Entlastung des motorisierten Individualverkehrs bei. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 Für den Radverkehr sind bereits beidseitig Schutzstreifen vorhanden. Der gemäß § 5 Absatz 4 StVO innerorts vorgeschriebene Mindestüberholabstand von 1,5 Metern ist unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Die Auswertung der aktuellen Unfalldaten zeigt, dass der betreffende Abschnitt weder einen Unfallhäufungspunkt darstellt noch in den vergangenen Jahren durch relevante Unfallzahlen aufgefallen ist. Mangels einer qualifizierten Gefahrenlage besteht keine rechtliche Grundlage für weitergehende verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach § 45 Absatz 9 StVO. Die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) sieht eine Einzelfallprüfung vor. Diese Prüfung wurde vorgenommen. Unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren überwiegen in diesem Fall die negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im Vor- behaltsnetz. Die bestehenden punktuellen Regelungen tragen dem erforderlichen Schutzbedarf bereits angemessen Rechnung.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, Herrn , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter