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title: "Bürger/in beantragt 30 km/h Beschränkung an Mielenforster Straße, Köln; Beschränkung abgelehnt, keine Gefahrenlage festgestellt."
sdDatePublished: "2026-07-29T13:33:00Z"
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  - "Köln"
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Bürger/in beantragt 30 km/h Beschränkung an Mielenforster Straße, Köln; Beschränkung abgelehnt, keine Gefahrenlage festgestellt.

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Bürgeramt Innenstadt
Anregungen und Beschwerden an Rat und
Bezirksvertretungen
Bezirksrathaus Innenstadt
Ludwigstraße 8, 50667 Köln
www.stadt.koeln
Auskunft
Frau
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de
Sprechzeiten
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln
Arbeitskreis
Ihr Schreiben
Mein Zeichen
Datum
02-1/4 – AZ 12/26
08.07.2026
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Errichtung einer Geschwindigkeitsbeschrän-
kung auf 30 km/h entlang der Mielenforster Straße“, Aktenzeichen 12/26
Sehr geehrter Herr ,
sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.01.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt
für Verkehrsmanagement einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird
Folgendes mitgeteilt:
„Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen oder
andere verkehrsrechtliche Anordnungen nur dort getroffen werden, wo dies aufgrund
besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Einschränkungen des fließenden Ver-
kehrs sind insbesondere nur zulässig, wenn eine konkrete Gefahrenlage vorliegt, die
das allgemeine Verkehrsrisiko deutlich übersteigt. Nach der vorliegenden Aktenlage
besteht auf dem Abschnitt der Dellbrücker Hauptstraße zwischen „An der Ölmühle“
und „Strundener Straße“ keine solche besondere Gefahrenlage.
Die Dellbrücker Hauptstraße ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Köln. Die-
ses Netz dient der Bündelung des Kraftfahrzeugverkehrs und der Sicherstellung leis-
tungsfähiger Hauptverbindungen. Eine Ausweitung der bestehenden Geschwindig-
keitsbeschränkung würde die Funktionsfähigkeit dieser Verkehrsachse beeinträchti-
gen und widerspräche den Vorgaben des städtischen Mobilitätsplans.
Auf diesem Abschnitt verkehrt zudem die KVB-Linie 154. Eine weitere Reduzierung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann die Fahrplanstabilität negativ beeinflus-
sen. Ein zuverlässiger ÖPNV ist ein zentraler Bestandteil der Verkehrsplanung und
trägt maßgeblich zur Entlastung des motorisierten Individualverkehrs bei.
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

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Für den Radverkehr sind bereits beidseitig Schutzstreifen vorhanden. Der gemäß § 5
Absatz 4 StVO innerorts vorgeschriebene Mindestüberholabstand von 1,5 Metern ist
unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einzuhalten.
Die Auswertung der aktuellen Unfalldaten zeigt, dass der betreffende Abschnitt weder
einen Unfallhäufungspunkt darstellt noch in den vergangenen Jahren durch relevante
Unfallzahlen aufgefallen ist. Mangels einer qualifizierten Gefahrenlage besteht keine
rechtliche Grundlage für weitergehende verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach
§ 45 Absatz 9 StVO.
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) sieht eine Einzelfallprüfung vor.
Diese Prüfung wurde vorgenommen. Unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren
überwiegen in diesem Fall die negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im Vor-
behaltsnetz. Die bestehenden punktuellen Regelungen tragen dem erforderlichen
Schutzbedarf bereits angemessen Rechnung.“
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden
an das Amt für Verkehrsmanagement, Herrn , Telefonnummer 0221/221- oder
per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de.
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dr. Ulrich Höver
Amtsleiter