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title: "Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt Reaktivierung der Fußgängerampel am Bayenthalgürtel-Mittelstreifen bei Goltsteinstraße/Pferdmengesstraße Köln-Marienburg; Rechtsabbiegepfeil demontiert, kein Warnblinksignal nötig"
sdDatePublished: "2026-07-29T13:33:00Z"
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  - name: "transport"
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  - "Köln"
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Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt Reaktivierung der Fußgängerampel am Bayenthalgürtel-Mittelstreifen bei Goltsteinstraße/Pferdmengesstraße Köln-Marienburg; Rechtsabbiegepfeil demontiert, kein Warnblinksignal nötig

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
III/66/660/1

Vorlagen-Nummer
AN/0008/2017
Stand: 20.07.2026
Sachstandsbericht
Modifizierung des Verkehrsberuhigungskonzept Bayenthal/Marienburg
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017

8.1.1
Modifizierung des Verkehrsberuhigungskonzept Bayenthal/Marienburg; Gem.
Antrag aller Fraktionen
AN/0008/2017
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Fußgängerampel auf dem Mit-
telstreifen des Bayenthalgürtels in Höhe der Goltsteinstraße/ Pferdmengesstraße in Köln-Mari-
enburg wieder in Betrieb zu nehmen. Zusätzlich soll ein Warnblinksignal für den Kraftfahr-
zeugverkehr auf dem Bayenthalgürtel bei der Grünphasen auf kreuzende Fußgänger hinweist.
Die Ampelphasen, insbesondere die Länge der Grünphase für Fußgänger, die den Bayent-
halgürtel kreuzen, soll dem erhöhten Schülerverkehr angepasst werden, sodass die Fußgän-
ger sicher die Fahrbahnen kreuzen können.
Weiterhin soll geprüft werden, ob auf den grünen Rechtsabbiegepfeil auf der Goltsteinstraße
(am Bayenthalgürtel) verzichtet werden kann.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung des Herrn Ilg zugestimmt.

Status

in Bearbeitung

erledigt

Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Signalanlage für den Fußverkehr auf dem Mittelstreifen des Bayenthalgürtels wurde wie-
der in Betrieb genommen. Der Rechtsabbiegepfeil auf der Goltsteinstraße wurde demontiert.
Aufgrund der separaten Signalisierung des Linksabbiegers vom Bayenthalgürtel auf die Golt-
steinstraße ist aus verkehrstechnischer Sicht kein Warnblinker erforderlich. In Gegenrichtung
ist das Linksabbiegen untersagt. In der Signalplanung werden stets ausreichende und mögli-
che Grünzeiten für den Fußverkehr hinterlegt.