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title: "Verwaltung der Stadt Köln organisiert Identitätsentwicklungs-Workshop für Grundschulen in Köln; 30.000 € Budget verfügbar."
sdDatePublished: "2026-07-29T13:32:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1064452\u0026type=do"
topics:
  - name: "education policy"
    identifier: "medtop:20001338"
  - name: "school"
    identifier: "medtop:20000400"
  - name: "diversity, equity and inclusion"
    identifier: "medtop:20001373"
  - name: "social learning"
    identifier: "medtop:20000410"
locations:
  - "Köln"
  - "Osnabrück"
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Verwaltung der Stadt Köln organisiert Identitätsentwicklungs-Workshop für Grundschulen in Köln; 30.000 € Budget verfügbar.

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
IV/40/404/6

Vorlagen-Nummer
AN/0628/2025
Stand: 27.07.2026
Sachstandsbericht
Identitätsfindung in der Grundschule – Ein Beitrag zur Gleichstellung in der Zukunft
Beschluss:

1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, ein Workshop-Programm für Kinder der 4. Klas-
sen an Grundschulen zu organisieren, das darauf abzielt, die Identitätsentwicklung zu
stärken, Geschlechtergerechtigkeit zu vermitteln und soziale Kompetenzen wie Kon-
fliktlösung, Empathie und den respektvollen Umgang mit Vielfalt zu fördern.

2. Die Verwaltung prüft zunächst, ob und welche konzeptionellen Erarbeitungen für ein
solches Workshop-Angebot schon durch die Verwaltung (z.B. durch das Jugendamt)
oder einen freien Träger in der Vergangenheit erfolgt sind. Falls die Verwaltung sinn-
vollerweise bestehende Konzepte weiterführen kann, soll ggf. eine Ausweitung der lau-
fenden Programme geprüft werden.

3. Das Ergebnis der Prüfung soll dem Gleichstellungsausschuss, dem Jugendhilfeaus-
schuss und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung als Beschlussvorlage vorge-
legt werden.

4. Falls keine geeigneten bestehenden Konzepte aus der Vergangenheit vorliegen, soll
die konzeptionelle Erarbeitung sowie die Durchführung der Workshops durch ein exter-
nes Unternehmen oder einen freien Träger mit entsprechender Erfahrung erfolgen.

5. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 30.000 € stehen im
Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Pro-
duktgruppe 0111 – Sonstige Innere Verwaltung – im Haushaltsplan 2025/2026 zur
Verfügung.

Status

in Bearbeitung

erledigt

Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu 1.
Die Verwaltung unterstreicht das Anliegen, die Identitätsentwicklung von Kindern in der
Grundschule zu stärken, Geschlechtergerechtigkeit zu vermitteln und soziale Kompetenzen
wie Konfliktlösung, Empathie und den respektvollen Umgang mit Vielfalt zu fördern.
Diese Zielvorgabe umfasst eine pädagogische Grundhaltung, die in der Begleitung von

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Grundschulkindern fest verankert sein sollte.

An 86 Grundschulen in Köln sind Schulsozialarbeitende eingesetzt, die in ihrer für alle gelten-
den Konzeption (Kölner Konzeption der Schulsozialarbeit) die sozialen Kompetenzen von Kin-
dern fördert, ein Bewusstsein für Vielfalt und demokratische Prozesse schafft und zur Persön-
lichkeitsentwicklung beiträgt.
„Schulsozialarbeitende sorgen für ein offenes Klima und positive Begegnungen. Der Blick auf
die Kinder und Jugendlichen richtet sich auf deren Fähigkeiten, sie werden in ihrer Individuali-
tät akzeptiert und wertgeschätzt. Der Schwerpunkt präventiver Arbeit bedeutet, weitere (Le-
bens)-Welten zu eröffnen, ihnen Ermöglichungsräume zu schaffen, die der Persönlichkeitsent-
wicklung dienen. Hierfür gilt es, ressourcenorientiert zu schauen, Talente zu entdecken und
kreativ und partizipativ entsprechende Angebote zu entwerfen und umzusetzen. Das Ziel der
Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten umfasst, Verständnis im Umgang mit Men-
schen zu lernen und den Selbst – und Weltbezug zu reflektieren, um so entscheidungsgewiss
und gesellschaftlich verantwortlich handeln zu können.“ (Auszug aus der Kölner Konzeption
der Schulsozialarbeit 2022).
Die Schulsozialarbeit setzt sich aufgrund ihres Berufsethos generell für Vielfalt und Toleranz
ein. Die sozialpädagogischen Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendliche und ver-
folgen das Ziel, Verschiedenheit wahrzunehmen und anzuerkennen, Diskriminierungen und
sozialen Ausschlüssen entgegen- und auf eine inklusive Gesellschaft hinzuwirken.
Der Deutsche Bundestag hat bereits in seinem 16. Kinder- und Jugendbericht das Verständ-
nis von Schulsozialarbeit in dieser Hinsicht erläutert:
„Insbesondere dann, wenn sich sozialpädagogische Arbeit als Menschenrechtsprofession ver-
steht und sich hieraus eine Professionsethik ableitet, die von Fachkräften erwartet „das Recht
zu selbstbestimmten Entscheidungen zu achten, Teilhabe zu ermöglichen, ganzheitlich zu ar-
beiten und sich auf die Stärken von Menschen, Gruppen und Gemeinschaften zu konzentrie-
ren“ (Oberlies 2015, S. 8), und damit ein Professionsverständnis verbunden ist, „Diskriminie-
rungen entgegenzutreten, Diversity anzuerkennen, Ressourcen gleichmäßig zu verteilen, un-
berechtigte Praktiken anzuprangern, sozialen Ausschlüssen entgegen- und auf eine inklusive
Gesellschaft hinzuwirken“ (ebd., S. 8), ist die Brücke zur Demokratiebildung und zur politi-
schen Bildung für den Bildungsraum Schule hergestellt.“ Aus: Drucksache 19/24200 – 194 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode. 16. Kinder- und Jugendbericht. Förderung demokra-
tischer Bildung im Kinder- und Jugendalter.

Die Schulsozialarbeitenden der Stadt Köln sind im Umgang mit Coming-outs und Diskriminie-
rung aufgrund der sexuellen Orientierung/Identität geschult und fortgebildet.
Regelmäßig nehmen Mitarbeitende die Fortbildungsangebote des Gesundheitsamtes zur „Se-
xuellen Bildung“ wahr. Nachgefragt sind zudem themenspezifische Seminare der AJS (Ar-
beitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz). Viele Kolleg*innen haben sich zum Thema
„Anti-Bias“ (Vorurteilsfreie Pädagogik) schulen lassen.
Städtische Fachtage zur Geschlechtervielfalt (z. B. „Zusammenhalten“ 2017 im Historischen
Rathaus) werden ebenfalls von einer Vielzahl der Schulsozialarbeitenden besucht und Infor-
mationen in die Teams weitergetragen.
Auch wurden und werden Workshops im anyway e. V. besucht.
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW bietet seit nunmehr 17 Jahren in Zusammenar-
beit mit Rosa Strippe, Schlau NRW, Rubicon und dem Bundesnetzwerk das Programm
Schule der Vielfalt an. Hier können Schulen sich nicht nur als Schule der Vielfalt zertifizieren
lassen, sondern Beratungen, Fortbildungen für Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen wahrneh-
men und insgesamt für ein positives Schulklima im Sinne der gegenseitigen Akzeptanz einste-
hen.

Im Bereich der Offenen Ganztagsschulen und der Familiengrundschulzentren kooperieren
Schule und Jugendhilfe mit dem Ziel der ganzheitlichen Förderung der Kinder und der Stär-
kung sozialer Kompetenzen. Die von Seiten der Schulsozialarbeit bereits genannte pädagogi-
sche Grundhaltung in Bezug auf die Zielerreichung des unter Punkt 1 niedergelegten Be-
schlusses ist unabdingbar. OGS-Träger FGZ-Leitung und Schulleitung haben bei aktuell auf-
tretenden Problemlagen die Möglichkeit, dieser mit gemeinsam entwickelten Lösungen zu be-
gegnen (z.B. mit Workshops, Projekten oder Arbeitsgemeinschaften).
In der OGS-Kooperationsvereinbarung zwischen Schulleitung, Träger der freien Jugendhilfe
und Schulträger werden sowohl entsprechende Anforderungen an das eingesetzte Personal

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als auch Vorgaben zur Zielerreichung festgelegt. Diese werden im Hinblick auf die Überarbei-
tung der Vereinbarung bis zum Schuljahr 2026/2027 konkretisiert.

Untere Schulaufsicht
Konkrete Projekte zum Thema werden in einzelnen Schulen durchgeführt. Dies obliegt jedoch
den Schulen selbst. Zu nennen sind hier Theaterstücke zur Selbstbestimmung oder gegen
Missbrauch von Zartbitter e.V. oder der theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück, die von
einigen Schulen gebucht werden.

Das Thema findet sich deutlich im Lehrplan Sachunterricht wieder.

Im Bereich „Demokratie und Gesellschaft“ heißt es u.a.: „Ausgehend von ihrem Umfeld erken-
nen sie Unterschiede in den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten der Menschen lo-
kal wie global. Aus Respekt vor der Würde des Menschen lernen sie, vielfältige Lebensweisen
zu verstehen, zu tolerieren und zu respektieren. Dazu gehört die kritische Auseinanderset-
zung mit Vorurteilen und Stereotypen.“
Verbindliche Kompetenzerwartungen hierbei sind unter anderem:

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit gender- und kulturbezogenen
Vorurteilen und Stereotypen sowie auch Vorurteilen und Stereotypen gegen-
über Menschen mit Behinderung auseinander

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich altersangemessen mit unterschiedli-
cher sexueller Orientierung und Gender auseinander.

Im Bereich „Körper und Gesundheit“ findet sich das Thema wie folgt wieder: „Im Rahmen der
Sexualerziehung setzen sich die Schülerinnen und Schüler, auch vor dem Hintergrund ge-
schlechtlicher Vielfalt, mit Geschlechtsmerkmalen auseinander. […] Darüber hinaus werden
auch Präventionsmöglichkeiten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern thematisiert.“
Verbindliche Kompetenzerwartungen hierbei sind unter anderem:

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben physische und psychische Veränderungen in der
Pubertät, auch vor dem Hintergrund von Gender-Vielfalt,

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Möglichkeiten zur Prävention sexualisierter Ge-
walt gegen Kinder auseinander.

Auch der Lehrplan des geplanten Unterrichtsfachs Praktische Philosophie benennt in den
Aufgaben und Zielen des Fachs unter anderem:

Menschenrechtsbildung,

geschlechtersensible Bildung

Verbindliche Kompetenzerwartungen hierbei sind unter anderem:

Die Schülerinnen und Schüler erläutern Möglichkeiten und Chancen eines respekt-
vollen Umgangs mit unterschiedlichen Lebenskonzepten,

Die Schülerinnen und Schüler erläutern Möglichkeiten eines gelingenden Miteinan-
ders vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verhaltensweisen, Bedürfnisse und
Wünsche von Menschen,

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Bedeutsamkeit von Vielfalt,

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich an Beispielen mit menschengruppenver-
achtenden Denk- und Verhaltensmustern in Vergangenheit und Gegenwart kritisch
auseinander,

Damit wird deutlich, dass die Themen des im Beschluss vorgeschlagenen Workshop-Pro-
gramms (Identitätsentwicklung stärken, Geschlechtergerechtigkeit vermitteln und soziale
Kompetenzen und den respektvollen Umgang mit Vielfalt fördern) über das reguläre Angebot
von Schule (s. dazu auch § 2 und § 33 SchulG NRW) und den Jugendhilfeangeboten in
Schule (Schulsozialarbeit, Familiengrundschulzentren, Offener Ganztag (vgl. § 1, 13a, SGB
VIII)) bereits verankert sind.
Das beschlossene zusätzliche Workshopprogramm kann das Erreichen der Ziele unterstüt-
zen.

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Zu 2.
Es bestehen keine Konzepte für ein solches Workshop-Angebot durch die Verwaltung (z.B.
durch das Jugendamt). Es bestehen zudem keine Konzepte oder Programme, die weiterge-
führt werden können. Daher wäre eine komplette Neukonzeptionierung eines umsetzbaren
Projektformates notwendig.

Zu 3.
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Gleichstellungsausschuss, dem Jugendhilfeausschuss
und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung als Sachstandsbericht vorgelegt.

Zu 4.
Da keine bestehenden Konzepte aus der Vergangenheit in der Verwaltung vorliegen, müsste
die konzeptionelle Erarbeitung sowie die Durchführung der Workshops laut Beschluss durch
ein externes Unternehmen oder einen freien Träger mit entsprechender Erfahrung erfolgen.
Vorab muss der Bedarf der Schulen an einem entsprechenden Workshop abgefragt werden.
Eine mögliche Einbeziehung der Eltern oder Familien muss berücksichtigt werden. Es muss
geprüft werden, inwieweit die Finanzierung für Konzeptentwicklung und Durchführung der
Workshops ausreichend ist.
Um die nachhaltige Wirkung eines Workshopprogramms sicher zu stellen, muss die Einbet-
tung in das pädagogische Gesamtkonzept der Angebote an Schule gewährleistet werden.
Die städtische Fördermittelvergabe beruht auf der „Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt
Köln“. Um die zur Verfügung stehenden Mittel an Träger vergeben zu können, ist nach der All-
gemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln ein Förderprogramm aufzulegen.

Die Richtlinie gilt für Zuwendungen aus Eigenmitteln der Stadt Köln und ist verbindliche Basis
für die Aufstellung zielgerichteter Förderprogramme. Eine Zuwendung ist jede Gewährung von
finanziellen Leistungen aus den Haushaltsmitteln der Stadt Köln a