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title: "Bezirksvertretung Rodenkirchen prüft Markierungen in Raderthal innerhalb der Tempo-30-Zone; Unterbindung von Schleichverkehr und Umgehungsverkehr Swisttalstraße"
sdDatePublished: "2026-07-29T13:33:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=886332\u0026type=do"
topics:
  - name: "transport"
    identifier: "medtop:20000337"
  - name: "road transport"
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locations:
  - "Köln"
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Bezirksvertretung Rodenkirchen prüft Markierungen in Raderthal innerhalb der Tempo-30-Zone; Unterbindung von Schleichverkehr und Umgehungsverkehr Swisttalstraße

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
III/66/660/1

Vorlagen-Nummer
AN/1360/2016
Stand: 28.07.2026
Sachstandsbericht
Tempo-30-Zone in Raderthal / Erinnerungsmarkierungen
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016

8.1.11
Tempo-30-Zone in Raderthal / Erinnerungsmarkierungen,
Antrag der CDU-Fraktion
AN/1360/2016
Die CDU-Fraktion modifiziert ihren Antrag.
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wo in Raderthal innerhalb der Tempo-30-Zone
(„Englische Siedlung“) Markierungen auf die Fahrbahn aufgebracht werden können, die die
Verkehrsteilnehmer an das bestehende Tempolimit erinnern. Darüber hinaus wird die Verwal-
tung gebeten, dies an geeigneten Stellen umzusetzen.
Außerdem wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, welche verkehrlichen Maßnahmen ergriffen
werden können, um Schleich- und Umgehungsverkehr durch die Swisttalstraße zu unterbin-
den

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion und des Herrn Ilg zugestimmt

Status

in Bearbeitung

erledigt

Aktueller Bearbeitungsstand:
Bei dem Beschluss handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß § 2 der
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 der Gemeindeordnung NRW.
Die Verwaltung bedankt sich für die übermittelten Informationen und teilt an dieser Stelle ab-
schließend mit, dass sie das Anliegen entsprechend den personellen und finanziellen Res-
sourcen inhaltlich prüfen und, soweit die rechtlichen und örtlichen Voraussetzungen dies zu-
lassen, in eigener Verantwortung umsetzen wird.