Jobcenter Köln Stellungnahme zu Dienstaufsichtsbeschwerde Köln; Kein Fehlverhalten festgestellt und neue Betreuung zugeordnet

Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Frau

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 134/26 16.07.2026 Bürgereingabe nach §24 Gemeindeordnung NRW – Jobcenter Köln, Aktenzei- chen 134/26 Sehr geehrte Frau , nochmals vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.03.2026. Diese habe ich an die Leiterin des Jobcenter Köln weitergeleitet mit der Bitte um Stellungnahme. Nachfolgend gebe ich Ihnen die mir übermittelte Stellungnahme weiter: „In Bezug auf die eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde vom 19. März 2026 konnte die Geschäftsführung des Jobcenter Köln kein dienst- oder pflichtwidriges Verhalten feststellen. Hierüber wurde die Kundin mit Schreiben vom 6. Mai informiert. Ebenso fand am 5. Mai 2026 ein klärendes Gespräch seitens der zuständigen Teamleitung mit der Kundin statt. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Anspruch von Kundinnen an das Jobcenter nicht erfüllt werden kann. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Vermitt- lungsfachkräfte in ihrem Handeln an gesetzliche Bestimmungen und geschäftspoliti- sche Vorgaben gebunden sind. Während des Bezugs von Bürgergeld soll die Eigenverantwortung gestärkt werden, damit die Kundinnen wieder in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mit- teln zu bestreiten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sie alles tun, um ihre Hilfebe- dürftigkeit zu verringern. Wichtig ist, dass sie aktiv mitwirken, um sich in Arbeit einzu- gliedern. Wir bedauern, dass die Kundin die Beratungsqualität bemängelt. Eine Beratung und Begleitung der Kundin hat in allen Phasen der letzten Jahre stattgefunden. Aktuell Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 haben wir der Kundin eine neue Betreuung zugeordnet, um die Wiederaufnahme ei- nes gemeinsamen Arbeitsbündnisses zu ermöglichen und um auf ihre veränderte be- rufliche Situation gezielt aufgreifen und unterstützen zu können. Die Kundin merkt des Weiteren an, dass vorsätzlich Nachweise und E-Mails ver- schleppt würden. Dies entspricht nach meinen Feststellungen nicht den Tatsachen. Ihre diesbezüglichen Behauptungen werden vom Jobcenter Köln daher zurückgewie- sen. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden sind wir bestrebt, Anfragen und Beschwer- den immer zeitnah zu bearbeiten. Aufgrund der vielen Eingänge ist eine Verzögerung nicht immer zu vermeiden. Dies bedauere ich und bitte um Entschuldigung. Inzwi- schen wurden jedoch nahezu alle Anliegen der Kundin bearbeitet und beantwortet. Aus unserer Sicht sind die aufgeführten Beschwerden der Kundin als unbegründet ab- zuweisen.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Jobcenter Köln, Frau , Telefonnummer 0221/ oder per E-Mail: Jobcenter- Koeln.Kundenreaktionsmanagement@jobcenter-ge.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter