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title: "Die PARTEI fordert Aussetzung der Verkürzung der Sperrzeit für Außengastronomie am Brüsseler Platz in Köln; Stadt trägt Kosten und weitere Klagen erwartet"
sdDatePublished: "2026-07-29T13:33:00Z"
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  - "Köln"
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Die PARTEI fordert Aussetzung der Verkürzung der Sperrzeit für Außengastronomie am Brüsseler Platz in Köln; Stadt trägt Kosten und weitere Klagen erwartet

Antrag/Anfrage Fraktion

AN/1235/2026
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium
Datum der Sitzung
Hauptausschuss
10.08.2026

Aussetzung der verkürzten Sperrzeit für die Außengastronomie am Brüsseler Platz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Hauptausschusses am 10.08.2026 zu setzen:

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkürzung der Sperrzeit für die Außengastronomie am Brüsseler
Platz auf 22 Uhr für alle dort ansässigen Betriebe auszusetzen, bis die Rechtmäßigkeit der Maßnahme
im Hauptsacheverfahren geklärt ist und nachgewiesen wurde, dass die festgestellten Grenzwertüber-
schreitungen der Außengastronomie zuzuordnen sind. Maßgeblich ist der Zustand, der aufgrund des
Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 21. Juli 2026 (Az. 21 L 1017/26) für den dort erfolgrei-
chen Betrieb bereits gilt.

Begründung:
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 21. Juli 2026 festgestellt, dass die Stadt Köln über
die Sperrzeitverkürzung fehlerhaft entschieden hat. Die zugrunde liegenden Lärmgutachten seien mehr-
fach mangelhaft; aus den Messungen folge nicht, dass die festgestellten Grenzwertüberschreitungen
überhaupt der Außengastronomie zuzurechnen sind. Diese Feststellung betrifft die Verfügung als solche
– nicht nur den einen Betrieb, der geklagt hat. Dass alle übrigen Betriebe am selben Platz weiterhin um
22 Uhr schließen müssen, hat deshalb keinen sachlichen Grund, sondern einen rein prozessualen – sie
haben noch nicht geklagt.

Damit ist absehbar, was als Nächstes passiert: Die übrigen Betriebe werden ebenfalls klagen, mit den-
selben Argumenten, gegen dieselbe Verfügung, gestützt auf denselben Gerichtsbeschluss. Die Stadt
wird diese Verfahren aller Voraussicht nach verlieren und die Kosten tragen müssen. Das Ergebnis steht

An den Vorsitzenden des Kölner Rates
und des Hauptausschusses,
Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester

Ratsgruppe Die PARTEI
Andreas Altefrohne und Aaron von Kruedener
Unter Goldschmied 6
50667 Köln
Tel.:+49 (221) 221 - 35609
E-Mail: diepartei@stadt-koeln.de

Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 28.07.2026

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damit im Wesentlichen fest – nur eben erst nach einem Dutzend Eilverfahren und auf Kosten beider Sei-
ten.

Die beantragte Aussetzung nimmt der Sachentscheidung nichts vorweg. Sie stellt lediglich bis zur Klä-
rung im Hauptsacheverfahren denselben Zustand für alle her und erspart Betrieben sowie der Stadt Ge-
richts- und Anwaltskosten, die in Köln bekanntlich anderswo dringender gebraucht werden. Die Bühnen
am Offenbachplatz nehmen für die dankbar jeden Euro entgegen.

Gez. Aaron von Kruedener
Die PARTEI