Kölner Verkehrs-Betriebe AG prüft Rückkehr zum regionalen KVB-Schülerticket in Köln und Umgebung; Vertrag 2026/27 offiziell vollständig unterschrieben
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle IV/40
Vorlagen-Nummer AN/1490/2025 Stand: 27.07.2026 Sachstandsbericht KVB-Schülerticket für Köln und Umgebung wieder einführen Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen,
welche finanziellen, tariflichen und organisatorischen Auswirkungen eine Rückkehr zu einem regionalen KVB-Schülerticket im Vergleich zum Deutschlandticket Schule hätte, einschließlich der zu erwartenden Preis- und Tarifstrukturen ab 2026 im neuen ge- meinsamen Tarifverbund VRS/AVV;
ob und in welcher Form ein regionales Schülerticket für alle Schulformen, einschließ- lich Grundschulen, rechtlich zulässig und technisch umsetzbar ist;
welche finanziellen Effekte ein regionales Schülerticket für Familien, sowie für freifahrt- berechtigte Schülerinnen und Schüler erwarten ließe;
welche Auswirkungen eine Umstellung auf die kommunalen Zuschüsse (Schulträger- leistungen) für freifahrtberechtigte Kinder sowie auf den städtischen Haushalt insge- samt hätte;
wie ein möglicher Umstellungsprozess konkret zu gestalten wäre (Informationsfristen, Elternkommunikation, Widerspruchsverfahren, Tickettausch, operative Zeitplanung) und welche Vorlaufzeiten zwingend einzuhalten sind.
Außerdem sind Stellungnahmen der Elternvertretungen und Bezirksschülervertretung zu ei- nem möglichen Wechsel einzuholen.
Die Ergebnisse sind per Beschlussvorschlag den zuständigen Fachausschüssen sowie dem Rat in der Sitzung am 05.02.2026 vorzulegen.
Status
in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG haben die Umstellung veranlasst und alle Schulen und Er- ziehungsberechtigte informiert. Neue Formulare sind bereits verteilt und der Vertrag für das Schuljahr 2026/27 wird seitens der Vertragspartner derzeit unterschrieben.
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Nächste Schritte: Seitens der Verwaltung ist nichts Weiteres zu veranlassen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Ein weiterer Sachstandsbericht ist entbehrlich.