Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet Rat der Stadt Köln, Lehrschwimmbecken im Neubau Rondorf-Nordwest aufzunehmen; Zweite Grundschule unklar, SEP 2026 klärt Bedarf
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle VI/26
Vorlagen-Nummer AN/0432/2024 Stand: 18.05.2026 Sachstandsbericht Planung eines Lehrschwimmbeckens in der neuen Grundschule in Rondorf Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.03.2024
8.2.5 Planung eines Lehrschwimmbeckens in der neuen Grundschule in Rondorf,
Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, die Verwaltung zu beauftra- gen, in dem demnächst zur Ausschreibung anstehenden Neubau einer Grundschule in Ron- dorf-Nordwest ein Lehrschwimmbecken in den Anforderungskatalog mit aufzunehmen, dass in den außerschulischen Zeiten weiteren Nutzergruppen zur Verfügung stehen kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Status
in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: Gebäudewirtschaft verweist an die Stabsstelle für Schulentwicklung mit Mail vom 10.07.2026 in der Zuständigkeit wie Folgt: Auf Grundlage der aktuellen Einwohnerprognose kann die Verwaltung den Bedarf für die zweite Grundschule im Neubaugebiet Rondorf nicht mehr herleiten und wird dies in der kom- menden Schulentwicklungsplanung (SEP) 2026 darstellen. IV/40 kann daher eher auch eine Aussage über den Bedarf eines Lehrschwimmbeckens tref- fen. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: WV 2027