---
title: "Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt Pilotprojekt getrennte Querungsstellen im Stadtbezirk Rodenkirchen Bayenthalgürtel/Bismarcksäule/Rheinuferstraße; Wird stadtweit bevorzugte Standardlösung."
sdDatePublished: "2026-07-29T13:33:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=885937\u0026type=do"
topics:
  - name: "transport"
    identifier: "medtop:20000337"
  - name: "road transport"
    identifier: "medtop:20000341"
  - name: "public transport"
    identifier: "medtop:20001362"
  - name: "society"
    identifier: "medtop:14000000"
  - name: "disabilities"
    identifier: "medtop:20000791"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
  - name: "infrastructure policy"
    identifier: "medtop:20001264"
locations:
  - "Köln"
---


Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt Pilotprojekt getrennte Querungsstellen im Stadtbezirk Rodenkirchen Bayenthalgürtel/Bismarcksäule/Rheinuferstraße; Wird stadtweit bevorzugte Standardlösung.

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
III/66/660/1

Vorlagen-Nummer
AN/0351/2016
Stand: 13.11.2024
Sachstandsbericht
Getrennte Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016

8.1.9
Getrennte Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe, Antrag der CDU-
Fraktion
AN/0351/2016
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Stadtbezirk Rodenkirchen an zentralen Kreu-
zungspunkten „getrennte Querungsstellen mit differenzierter Bordhöhe (Doppelquerungs-
stelle)“ eingerichtet werden können. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen schlägt für ein mögli-
ches Pilotprojekt, z. Bsp. den Kreuzungsbereich Bayenthalgürtel/ Bismarcksäule/ Rheinufer-
straße vor.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.

Status

in Bearbeitung

erledigt

Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstand 2024:
Die bisher versuchsweise errichteten getrennten Querungsstellen haben sich bewährt. In der
Besprechung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) am 16.09.2024 haben die
Mitglieder der Behindertenorganisationen der dauerhaften Einführung der Doppelquerung und
den Ausführungsdetails zugestimmt. Wenn die Randbedingungen gegeben sind (z. B. ausrei-
chende Furtbreite), wird die Doppelquerung damit von nun an zur bevorzugten Regellösung
für Fußverkehrsquerungen im gesamten Stadtgebiet.

2

Sachstand 2019:
Im Kölner Stadtgebiet werden aktuell zwei Querungsstellen zu getrennten Querungen mit dif-
ferenzierter Bordhöhe umgebaut. Nach Fertigstellung erfolgt zunächst eine Bemusterung mit
Mitgliedern der Behindertenorganisationen. Anschließend soll dieser Querungstyp über einen
mehrmonatigen Zeitraum im Alltag getestet werden. Wenn sich der neue Querungstyp hierbei
bewährt und es keine negativen Rückmeldungen gibt, könnte die getrennte Querung mit diffe-
renzierter Bordhöhe als stadtweit gültige Standardlösung zumindest für zentrale Kreuzungen
bzw. Querungsstellen eingeführt werden.

Sachstand 2016:
Die Verwaltung trägt aktuell die Vorgaben und technischen Details zu getrennten Querungs-
stellen mit differenzierter Bordhöhe aus den übergeordneten Regelwerken zusammen. Paral-
lel wurde damit begonnen, eine Übersicht der zur Herstellung von getrennten Querungen am
Markt verfügbaren Bordsteinsysteme zu erstellen. Da sich bereits gezeigt hat, dass es sowohl
bei den übergeordneten Vorgaben als auch den verfügbaren Bordsteinsystemen große
Spannbreiten gibt, sind vor Festlegung des zukünftigen Ausbaustandards für getrennte Que-
rungsstellen noch Abstimmung mit den Behindertenverbänden zu führen. Darüber hinaus ist
z.B. auch noch die Verträglichkeit getrennter Querungen mit dem Radverkehr zu klären, da
die innerhalb einer Querung unterschiedlich hohen Bordsteinkanten in anderen Städten be-
reits zu Stürzen geführt haben.
Da große taktile Felder ein erhebliches Hindernis für Rollstuhl- und vor allem für Rollator-Nut-
zende darstellen und deshalb in der Vergangenheit bereits abgestimmte Ausbaustandards
nach massiver Kritik aus der Bürgerschaft auch schon nachträglich geändert werden mussten,
hält es die Verwaltung zudem für erforderlich, die neu abgestimmten Ausbaustandards vorab
auf einem Testparcours zu testen. Insbesondere ist zu prüfen, ob der Vorteil der Nullabsen-
kung nicht durch das dahinter liegende taktile Sperrfeld in Gegenteil gekehrt wird.
Nächste Schritte:
entfällt
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
entfällt