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title: "Arbeitskreis Köln-Dellbrück beantragt durchgehende 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung von Mielenforster Straße / An der Ölmühle bis Dellbrücker Hauptstraße in beiden Fahrtrichtungen; Sicherheit erhöht, Verkehrsfluss verbessert"
sdDatePublished: "2026-07-29T13:33:00Z"
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  - "Köln"
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Arbeitskreis Köln-Dellbrück beantragt durchgehende 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung von Mielenforster Straße / An der Ölmühle bis Dellbrücker Hauptstraße in beiden Fahrtrichtungen; Sicherheit erhöht, Verkehrsfluss verbessert

Antrag_Tempo30_Stadt_Koeln_2026-01-26

Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Amt für Verkehrsmanagement 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln
26.01.2026
Antrag auf Errichtung einer durchgehenden Geschwindigkeitsbeschränkung ab
Mielenforster Straße / An der Ölmühle bis Dellbrücker Hauptstraße in beiden
Fahrtrichtungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir als Arbeitskreis Köln-Dellbrück die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf dem genannten Streckenabschnitt in beiden Fahrtrichtungen
durchgehend auf 30 km/h zu reduzieren.
Aktuell gelten in Richtung Dellbrück zwei einzelne Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h.
Die Erste am Fußgängerüberweg Mielenforster Straße / An der Ölmühle. Die Zweite startet auf
der Dellbrücker Hauptstraße bei Hausnummer 10. Zwischen diesen beiden Abschnitten liegen
rund 300 Meter. Gemäß VwV-StVo begehren wir eine Verstetigung des Verkehrsﬂusses durch
durchgehende Begrenzung. Zudem halten wir eine Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h auf
diesem Streckenabschnitt für hochriskant. PKWs, die den vorgeschriebenen Abstand von 1,5m
beim Überholen von Radfahrenden einhalten, müssen dafür den Fahrstreifen des
Gegenverkehrs nutzen. Bei jeweils 50 km/h fahren die Autos mit 100 kmh aufeinander zu.
Begründung:
•
Der genannte Streckenabschnitt wird regelmäßig von radfahrenden Kindern und
Jugendlichen genutzt, um zur Schule oder zum Sport zu gelangen (Thurner Hof, TV
Dellbrück, Tennis- und Soccerhalle, Omega Sports, SV Adler Dellbrück). Hierfür stehen
die Fahrradschutzstreifen entlang beider Fahrtrichtungen zur Verfügung. Durch den
potentiell hohen Geschwindigkeitsunterschied von PKW und Fahrrad entstehen
gefährliche Situationen. Das subjektive Sicherheitsgefühl der Radfahrenden leidet. Es
kommt zu Ausweichverkehr auf den Gehwegen.
•
Gemäß VwV-StVO zu Zeichen 274 gilt:
Arbeitskreis

•
Der Bereich der Einmündungen Strundener Straße / Dellbrücker Hauptstraße /
Hatzfeldstraße ist hochfrequentiert und unübersichtlich. Die konsequente
Geschwindigkeitsbegrenzung würde auch diese Einmündungen sicherer machen.
•
Die durchgehende Begrenzung sorgt zudem dafür, dass die Geschwindigkeit nicht erst
relativ kurz vor der Regenbogenschule reduziert werden muss. Wir erleben immer
wieder Autos, die auch nach dem 30-er Schild deutlich schneller unterwegs sind.
Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und sorgen so dafür, dass die Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer durch die durchgehende Reduzierung der
Geschwindigkeit deutlich erhöht werden kann und der Verkehr besser fließt.
Sollte die Stadtverwaltung zu der Auffassung gelangen, dass eine Umsetzung nicht möglich ist,
bitten wir um schriftliche Begründung unter Nennung der Rechtsgrundlagen.
Gerne stehen wir für eine gemeinsame Ortsbegehung wie auch Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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XII. Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen
zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer
Streckenabschnitt (bis zu 500 Meter), so kommt zur
Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der
Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der
Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in
Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit,
sondern trägt auch zur Verringerung der
verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei.