Anwohner beschwert sich über Bearbeitung des Anliegens zur Wendefläche Altenberger Straße, Köln-Porz; Seit Jahren keine konkreten Maßnahmen vor Ort

Von: Gesendet: Freitag, 29. Mai 2026 16:54 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Beschwerde über die Bearbeitung meines Anliegens zur Wendefläche Altenberger Straße, Köln-Porz

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Beschwerde über die bisherige Bearbeitung meines Anliegens bezüglich der verkehrlichen Situation auf der Wendefläche der Altenberger Straße in Köln-Porz. Der Anlass meiner Beschwerde ist nicht ein einzelner Parkverstoß, sondern der Umstand, dass die Problematik seit Jahren bekannt ist, zahlreiche Hinweise und Meldungen erfolgt sind und dennoch bis heute keine erkennbare Verbesserung eingetreten ist. Seit dem Bau meiner Garage im Jahr 2015 kommt es regelmäßig zu Behinderungen durch Fahrzeuge, die auf der Wendefläche parken oder die Nutzbarkeit der Fläche erheblich einschränken. Die bestehende verkehrsrechtliche Regelung (eingeschränktes Haltverbot auf der Wendefläche) wird nach meiner Wahrnehmung dauerhaft missachtet. In den vergangenen Jahren habe ich die Situation wiederholt dokumentiert und der Stadt Köln gemeldet. Zudem habe ich verschiedene Verwaltungswege genutzt, darunter Anträge, Nachfragen, Stellungnahmeersuchen sowie die Meldung konkreter Verstöße. Die Antworten der beteiligten Stellen lassen sich aus meiner Sicht wie folgt zusammenfassen: • Die Straßenverkehrsbehörde hält die bestehende Regelung für ausreichend. • Gleichzeitig wird eingeräumt, dass die Regelung regelmäßig missachtet wird. • Die Durchsetzung wird auf den Verkehrsdienst verwiesen. • Der Verkehrsdienst verweist wiederum auf Einzelmeldungen durch Bürgerinnen und Bürger. • Trotz zahlreicher Meldungen besteht die Situation unverändert fort. Besonders kritisch sehe ich, dass mein Schreiben vom 17.04.2026 ausdrücklich auf die Frage gerichtet war, welche konkreten Maßnahmen vor Ort durchgeführt wurden beziehungsweise künftig vorgesehen sind.

Die Antwort vom 26.05.2026 enthält hierzu jedoch keine konkreten Angaben. Stattdessen wird erneut auf die Möglichkeit verwiesen, Verstöße telefonisch oder über das Online-Formular zu melden. Genau diese Vorgehensweise wurde mir bereits mit Schreiben vom 15.12.2023 erläutert. Seitdem habe ich wiederholt Verstöße gemeldet und dokumentiert. Die aktuelle Antwort beantwortet daher aus meiner Sicht nicht die eigentliche Fragestellung, sondern wiederholt lediglich eine bereits seit Jahren bekannte Verfahrensweise. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich nicht bereit bin, dauerhaft die Aufgaben der Verkehrsüberwachung zu übernehmen. Die Überwachung und Durchsetzung bestehender Verkehrsregelungen ist eine hoheitliche Aufgabe der zuständigen Behörden und kann nicht dauerhaft auf einzelne Anwohner verlagert werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Prüfung,

  1. ob mein Anliegen bislang vollständig und sachgerecht bearbeitet wurde,
  2. weshalb trotz der langjährigen Problematik keine konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erkennbar sind,
  3. weshalb meine Bitte um Auskunft zu tatsächlich durchgeführten beziehungsweise geplanten Maßnahmen nicht beantwortet wurde,
  4. und welche konkreten Schritte die Stadt Köln künftig zur Sicherstellung der Einhaltung der bestehenden Verkehrsregelung beabsichtigt. Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Schreibens. Sollte auch weiterhin keine konkrete Klärung erfolgen, werde ich die Angelegenheit rechtlich prüfen lassen und sämtliche bisherigen Vorgänge meinem Anwalt zur Bewertung vorlegen. Mit freundlichen Grüßen

Von: Gesendet: Mittwoch, 3. Juni 2026 13:01 An: Betreff: AW: Beschwerde über die Bearbeitung meines Anliegens zur Wendefläche Altenberger Straße, Köln-Porz

Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne übersende ich Ihnen anbei das von mir genannte Schreiben des Amtes für öffentliche Ordnung vom 26.05.2026. Ergänzend möchte ich Ihnen kurz erläutern, weshalb ich mich an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden gewandt habe. Mir geht es ausdrücklich nicht darum, einzelne Mitarbeitende der Stadt Köln anzugreifen oder pauschale Vorwürfe zu erheben. Mir ist bewusst, dass die Arbeitsbelastung in vielen Bereichen der Verwaltung hoch ist und nicht jedes Anliegen sofort bearbeitet werden kann. Gleichzeitig beschäftigt mich die Situation in der Altenberger Straße mittlerweile seit vielen Jahren. In dieser Zeit habe ich zahlreiche Gespräche geführt, Schreiben verfasst, Verstöße dokumentiert und verschiedene Verwaltungswege genutzt. Dennoch habe ich bis heute nicht den Eindruck gewonnen, dass sich die Situation vor Ort nachhaltig verbessert hat. Besonders belastend ist für mich dabei weniger ein einzelner Parkverstoß als vielmehr das Gefühl, mit dem Anliegen zwischen verschiedenen Zuständigkeiten verwiesen zu werden, ohne dass eine erkennbare Lösung erreicht wird. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich kein „Stressor“ sein möchte. Ich lebe gerne in Köln-Porz und wünsche mir ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft. Mir geht es nicht um Streit, sondern darum, dass bestehende Regelungen auch tatsächlich wirken und die Lebensqualität im Wohnumfeld erhalten bleibt. Vorallem vor dem Hintergrund als Eigentümer in seine Zukunft finanziert zu haben und ich dies auch wertschätzen möchte, bzw. Verantwortung für meinen Lebensraum ernst nehmen möchte. Ich bin jederzeit bereit, sachlich über mögliche Lösungen zu sprechen. Was mich jedoch zunehmend beschäftigt, ist der Eindruck, dass sich ungelöste Probleme über Jahre verfestigen. Dies führt aus meiner Sicht

nicht nur zu Frustration bei einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, sondern langfristig auch zu einer Verschlechterung des sozialen Miteinanders. Deshalb wünsche ich mir vor allem, mit meinem Anliegen gehört zu werden und eine nachvollziehbare Prüfung der bisherigen Vorgänge zu erhalten. Für Ihre Unterstützung und die Prüfung der Angelegenheit danke ich Ihnen bereits jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

O Stadt Köln *■ Der Oberbürgermeister rirf SM-S VWO Wh 324-21 Amt für öffentliche Ordnung Innendienst Slaaihaus Deutz ■ Ostocbäudo Willy-Brandt Pldlz 3.50670 Köln Behinderienjercchtar Eingang: Eingang neben Haupteinaung wrtW.slfltftJcoein Auskunft Frau T: 0221 221- veric4Jw5di15rwtQsiadt-l10eln.de Sprechzeiten Nach Vereinbarung Dam 26.05 2Q25 Wendefläche Altenberger Straße in Köln-Porz Sehr geehrter Herr ihr Anliegen wurde an den Verkchradienst weitergeleitet Gerne möchte ich Ihnen ant­ worten. Zunächst möchte Ich mich für die späte Rückmeldung entschuldigen. Zurzeit gehen viel Anfragen von Bürgerinnen und der Politik an den Verkehrsdienst ein. sodass eine zeitnahe Rückmeldung nicht immer möglich ist Ich habe Ihren Hinweis zu ordnungswidrig parkenden Fahrzeugen in der Altenberger Straße In Köln-Porz an die zuständigen Kolleginnen vom Außendienst weitergeleitet und sfc um Kontrolle der Oniluhkeii gebeten. Im Rahmen inter personellen Möglichkei­ ten werden meine Kolleg’innen vom Außendienst Kontrollen vor Ort durchführen und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ahnden. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Verkehrsdichte eine tägliche Kon­ trolle nicht möglich ist Sollten Sie konkret behindernd abgestellte Fahrzeuge feststellten, möchte ich Sie bit­ ten, sich an die EinsatzlertsteKe des Verkehrsdienstes der Stadt Köln, unter der Ruf­ nummer 0221/221-32000 zu wenden. Die eingehenden Meldungen werden dort zu­ nächst nach Ihrer Dringlichkeit und Gefahrenlage priorisiert und anschließend an die Kolleginnen des Außendienstes weitergeleitet, die die Situation vor Ort prüfen und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ahnden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer schriftlichen Anzeige (Fremdan­ zeige). Zur Meldung der Verstöße empfiehlt sich die Nutzung des Onlineformulars (s. Link). Dann sind alle Hinweise zu den erforderlichen Angaben enthalten. Die Angaben aus dem Onlineformular werden mit den dort abgefragten Zustimmungen zu Seite 1/2

Stadt Köln Der Oberbürgermeister Datenschutz und Zeugeninformationen automatisiert an die Bußgeldstelle übermittelt und somit zielgerichtet einer Prüfung und ggfs. Bearbeitung zugefuhrt Dieser Link führt Sie direkt zum Formular: du kte/00449/index.html Dieses Formular und alle weiteren Informationen hierzu können Sie auch auf der In­ ternetseite der Stadt Köln finden. Geben Sie im Suchfeld „falsch geparktes Fahrzeug melden" ein. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sails 2/2

Stadt Köln Ordnuogsamt 7 Vorkehradjenst Wil.y-Brandt-Pkitz 3 50679 Köln 17.04.2D2C Durchsetzung bestehender Verkehrsregelung - Wondofiache Altenberger Straße, Köln-Eil Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich erneut an Sic im Zusammenhana rr.it der Parksituatkm im Bereich der Wcndeiläche Altenbarger Straße Hintergrund ist oln bereits über mehrere Monate andauernder Zustand, bei dem die vorhandene verkehrsrochtliGhe Regolung {eingeschränktes Haftverbot, Zeichen 286) in der Praxis rcgclmäniq missachtet wird. Die Wendeflächo wird dauerhaft als Parkflächo genutzt, wodurch ihre eigentliche Funktion als Rangier- und Wendamöglichkeit nicht mehr gewährlolste! ist. In der Folge kommt es v.ioderhoit zu Sr.schränkungen bei der Nutzung meiner Grundsföckszufahrt (Garage), insbesondere durch erschwerte Rangiarmögnchkeiten und teilweise Blockaden, Ich habe die Situation bereits gegenüber der zuständigen Straßcnv&rkehnbehördo thematisiert. Von dort wurde mir mitgetect, dass dto bestehende Regelung als ausreichend angesehen wird und Bine Durchsetzung über den städtischen Verkchradienst erfolgen soll, in der tatsächlichen Situation vor Ort Ist jedoch festzusteltan, dass eine wirksame Überwachung bzw. Durchsetzung dieser Regelung nicht erkennbar stattfindet. Dia Nutzung der Wßndefläche als Parkraum ist vielmehr regelmäßig und unabhängig von Tageszeit oder Wochentag zu beobachten. Zur Veranschaulichung habe Ich cino Auswahl an Fotodakumentatianon beigefügt Var diesem Hintergrund bitte ich um cino schriftliche Stellungnahme zu folgenden Punkten:

  • Welche konkreten Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung der bestehenden Verkehrsregelung in diesem Bereich vorgesehen sind
  • In wolchem Umfang und in welchen Intervallen Kontrollen durch den Verkahrscüenst staWindon
  • Wie 5lchergestei:i werden soll, dass die Funktionsfähigkeit der Wondeftäche und dio Nutzbarkeit dar angrenzenden Grundstückszufahrlön gewährleistet bleibt Ziel meiner Anfrage 1st es, die tatsächliche Durchsetzung der bestehenden Regelung nachvollziehen zu können, cs diese nach meiner Wahrnehmung derzeit nicht gegeben Ist Ich bitte um eine entsprechende schriftliche Rückmeldung. Mit freundlichen Grü Ban [Unterschrift] Anlagen:
  • Astedoku mentation (3-5 Bilder)

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