Eltern melden Kinder zur Schulanmeldung in Saalfeld/Saale; Fristen 04.–08.05.2026
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PRESSEDIENST
Information des Amtes für Kindergarten, Schule und Hort der Stadt Saalfeld/Saale
S c h u l a u f n a h m e z u m S c h u l j a h r 2 0 2 7 / 2 0 2 8
Im Thüringer Schulgesetz und in der Thüringer Schulordnung werden die Formalitäten zur Schulanmeldung wie folgt geregelt:
„Alle Kinder, die bis zum 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, sind […] an einer der zuständigen Grundschulen, anzumelden […] Ein Kind, das am 30. Juni eines Jahres mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am
- August desselben Jahres in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.“ „[…] Die Eltern melden die Kinder in der Zeit vom 2. bis 10. Mai zum Schulbesuch für das übernächste Schuljahr an. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde vorzulegen.“ (ThürSchO) „Ein schulpflichtiges Kind kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern einmal für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind. Die Entscheidung trifft der Schulleiter insbesondere auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.“ (ThürSchG)
Gemäß § 14 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) hat der staatliche Schulträger Stadt Saalfeld/Saale im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium abgegrenzte Schulbezirke festgelegt. Bei der Schulanmeldung ist lt. § 139 der Thüringer Schulordnung (ThürSchuO) zu beachten:
Zur Aufnahme in die Klassenstufe 1 […] an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk […] wählen die Eltern mit jeweils einem Erst- und Zweitwunsch die Schulen, an denen ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Anmeldung wird an der Erstwunschschule abgegeben. […] Über die Aufnahme eines Schülers entscheidet der Schulleiter im Rahmen der Aufnahmekapazität der Schule.
Die Staatlichen Grundschulen des Schulträgers Stadt Saalfeld/Saale
Staatliche Grundschule „Caspar Aquila“
Staatliche Grundschule „Marco Polo“
Staatliche Grundschule „Am Roten Berg“
Staatliche Grundschule Dittrichshütte bilden demnach einen gemeinsamen Schulbezirk. Dieser umfasst das Gebiet der Stadt Saalfeld/Saale einschließlich der Ortsteile: 01 Saalfeld 02 Altsaalfeld 03 Garnsdorf 04 Graba 05 Köditz 06 Obernitz 07 Remschütz 08 Gorndorf 09 Beulwitz (mit Aue am Berg, Beulwitz, Crösten, Wöhlsdorf) 10 Arnsgereuth 11 Saalfelder Höhe (mit Bernsdorf, Birkenheide, Braunsdorf, Burkersdorf, Dittersdorf, Dittrichshütte, Eyba, Hoheneiche, Kleingeschwenda,
Adresse Markt 1 07318 Saalfeld/Saale Postadresse Postfach 2441 07302 Saalfeld/Saale Telefon 03671_59 82 05 Telefax 03671_59 82 06 E-Mail presse@stadt-saalfeld.de Internet www.saalfeld.de
Sprechzeiten MO 9.00–16.00 Uhr DI 9.00–16.00 Uhr MI 9.00–12.00 Uhr DO 9.00–18.00 Uhr FR 9.00–14.00 Uhr
Knobelsdorf, Lositz-Jehmichen, Reschwitz, Unterwirbach, Volkmannsdorf, Wickersdorf, Wittmannsgereuth und Witzendorf) 12 Wittgendorf
Die Staatliche Grundschule Schmiedefeld bildet für die Ortsteile 13 Reichmannsdorf mit Gösselsdorf 14 Schmiedefeld zusammen mit den Ortsteilen der Stadt Neuhaus Lichte und Piesau einen separaten Schulbezirk.
HINWEISE ZUR ANMELDUNG IN DEN GRUNDSCHULEN IM DIREKTEN STADTGEBIET:
Die Anmeldung erfolgt in der Regel an der nächstgelegenen Grundschule vom Wohnsitz des Kindes aus. Die Eltern wählen eine Erst- und Zweitwunschschule aus und geben die Anmeldung nur in der Erstwunschschule ab. Die Zweitwunschschule (eine staatliche Schule) muss trotzdem eingetragen werden. Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt und von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis erforderlich. Ebenso ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen bzw. als Kopie beizufügen. Die Reihenfolge des Eingangs der Anträge entscheidet nicht über die Aufnahme.
Staatliche Grundschule „Caspar Aquila“ Aquilastraße 3 www.caspar-aquila-schule-saalfeld.de (Telefon: 03671-33128) Die Formulare und Hinweise stehen zum Download auf der Internetseite der Schule bereit und können auch von 08:00 bis 14:00 Uhr persönlich in der Schule abgeholt oder am Tag der offenen Tür für die Eltern der zukünftigen Schulanfänger am 23.04.2026 mitgenommen werden. Die Abgabe der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 04.05. bis 08.05.2026 in der Schule bzw. bis zum 10.05.2026 auf dem Postweg.
Staatliche Grundschule „Marco Polo“ Saalfeld Reinhardtstraße 24 www.marco-polo-grundschule.de (Telefon: 03671-531160) Die Eltern erhalten die Informationen sowie die Formulare zur Schulanmeldung voraussichtlich ab dem 27.04.2026 über die Schulhomepage. Die Abgabe der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 04.05. bis 08.05.2026 in der Schule bzw. bis zum 10.05.2026 auf dem Postweg.
Staatliche Grundschule „Am Roten Berg“ Saalfeld-Gorndorf Albert-Schweitzer-Straße 130 www.lernspatzen.de (Telefon: 03671-641001) Die Formulare und Hinweise stehen zum Download auf der Internetseite der Schule bereit. Sie können auch während der Geschäftszeiten persönlich in der Schule abgeholt oder am Tag der offenen Tür für die Eltern der zukünftigen Schulanfänger am 21.04.2026 mitgenommen werden. Die Abgabe der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 04.05. bis 08.05.2026 in der Schule bzw. bis zum 10.05.2026 auf dem Postweg.
HINWEISE ZUR ANMELDUNG IN DEN GRUNDSCHULEN AUßERHALB DES DIREKTEN STADTGEBIETES:
Staatliche Grundschule Dittrichshütte OT Braunsdorf, Oberwirbacher Weg 1 (Telefon: 036741-2241) Die Abgabe der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 04.05. bis 08.05.2026 in der Schule bzw. bis zum 10.05.2026 auf dem Postweg. Am 05.05.2026 steht in der Zeit von 11:30 bis 15:00 Uhr vor Ort auch die Schulleitung zu persönlichen Gesprächen für die Eltern im Bedarfsfall bereit. Die Eltern erhalten die Informationen zur Anmeldung über Elternbriefe mit den erforderlichen Unterlagen. Diese werden direkt durch die Schule über die Kindergärten oder per Postversand verteilt. Bei besonderem Bedarf können telefonisch weitere Absprachen getroffen werden.
Staatliche Grundschule Schmiedefeld OT Schmiedefeld, Am Markt 7 (Telefon: 036701 61094) Die Abgabe der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 04.05. bis 08.05.2026 in der Schule bzw. bis zum 10.05.2026 auf dem Postweg. Im Bedarfsfall steht Ihnen auch die Schulleitung für persönliche Gespräche mit den Eltern zur Verfügung. Um einen Termin zu vereinbaren melden Sie sich dazu telefonisch im Sekretariat unter 036701 / 61094 von Montag bis Mittwoch jeweils von 07.00 Uhr – 14.00 Uhr an. Am 21.April 2026 findet um 17.00 Uhr in Vorbereitung der Schulanmeldung ein Informationselternabend in der Schule statt. Die Einladungen zu diesem Elternabend und die erforderlichen Formulare werden über die Kindergärten oder per Postversand an die Eltern verteilt.
Für die Schülerbeförderung gelten an den Staatlichen Grundschulen grundsätzlich die Regelungen des § 4 ThürSchFG. Die Übernahme bzw. Erstattung von Schülerbeförderungskosten durch den Schulträger kann erfolgen, wenn die Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der angemeldeten Grundschule über zwei Kilometer beträgt und auch nur für die kürzeste und verkehrsübliche Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Grundschule.
Saalfeld, 07.04.2026
Stadt Saalfeld/Saale Amt für Kindergarten, Schule und Hort