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title: "Eltern melden Kinder zur Schulanmeldung in Saalfeld/Saale; Fristen 04.–08.05.2026"
sdDatePublished: "2026-07-29T17:53:00Z"
source: "https://www.saalfeld.de/files/19D765467C4/Anmeldung%20Schulanf%C3%A4nger%20SJ%202027-2028.pdf"
topics:
  - name: "primary education"
    identifier: "medtop:20000401"
locations:
  - "Thüringen"
  - "Saalfeld-Rudolstadt"
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Eltern melden Kinder zur Schulanmeldung in Saalfeld/Saale; Fristen 04.–08.05.2026

EDV-Abteilung_Stadt Saalfeld/Saale_Postfach 2441_07302 Saalfeld/Saale

PRESSEDIENST

Information des Amtes für Kindergarten, Schule und Hort der Stadt
Saalfeld/Saale

S c h u l a u f n a h m e z u m S c h u l j a h r 2 0 2 7 / 2 0 2 8

Im Thüringer Schulgesetz und in der Thüringer Schulordnung werden die
Formalitäten zur Schulanmeldung wie folgt geregelt:

„Alle Kinder, die bis zum 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, sind
[…] an einer der zuständigen Grundschulen, anzumelden […] Ein Kind, das am
30. Juni eines Jahres mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am
1. August desselben Jahres in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung
trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.“
„[…] Die Eltern melden die Kinder in der Zeit vom 2. bis 10. Mai zum Schulbesuch für
das übernächste Schuljahr an. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde vorzulegen.“
(ThürSchO)
„Ein schulpflichtiges Kind kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern einmal für ein
Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn aufgrund einer medizinischen
Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht
gegeben sind. Die Entscheidung trifft der Schulleiter insbesondere auf der Grundlage
der schulärztlichen Untersuchung.“ (ThürSchG)

Gemäß § 14 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) hat der staatliche Schulträger
Stadt Saalfeld/Saale im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen
Ministerium abgegrenzte Schulbezirke festgelegt. Bei der Schulanmeldung ist lt. §
139 der Thüringer Schulordnung (ThürSchuO) zu beachten:

Zur Aufnahme in die Klassenstufe 1 […] an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk
[…] wählen die Eltern mit jeweils einem Erst- und Zweitwunsch die Schulen, an denen
ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Anmeldung wird an der Erstwunschschule
abgegeben. […] Über die Aufnahme eines Schülers entscheidet der Schulleiter im
Rahmen der Aufnahmekapazität der Schule.

Die Staatlichen Grundschulen des Schulträgers Stadt Saalfeld/Saale
-
Staatliche Grundschule „Caspar Aquila“
-
Staatliche Grundschule „Marco Polo“
-
Staatliche Grundschule „Am Roten Berg“
-
Staatliche Grundschule Dittrichshütte
bilden demnach einen gemeinsamen Schulbezirk. Dieser umfasst das Gebiet der
Stadt Saalfeld/Saale einschließlich der Ortsteile:
01
Saalfeld
02
Altsaalfeld
03
Garnsdorf
04
Graba
05
Köditz
06
Obernitz
07
Remschütz
08
Gorndorf
09
Beulwitz (mit Aue am Berg, Beulwitz, Crösten, Wöhlsdorf)
10
Arnsgereuth
11
Saalfelder Höhe (mit Bernsdorf, Birkenheide, Braunsdorf, Burkersdorf,
Dittersdorf, Dittrichshütte, Eyba, Hoheneiche, Kleingeschwenda,

Adresse
Markt 1
07318 Saalfeld/Saale
Postadresse
Postfach 2441
07302 Saalfeld/Saale
Telefon
03671_59 82 05
Telefax
03671_59 82 06
E-Mail
presse@stadt-saalfeld.de
Internet
www.saalfeld.de

Sprechzeiten
MO
9.00–16.00 Uhr
DI
9.00–16.00 Uhr
MI
9.00–12.00 Uhr
DO
9.00–18.00 Uhr
FR
9.00–14.00 Uhr

Knobelsdorf, Lositz-Jehmichen, Reschwitz, Unterwirbach, Volkmannsdorf,
Wickersdorf, Wittmannsgereuth und Witzendorf)
12
Wittgendorf

Die Staatliche Grundschule Schmiedefeld bildet für die Ortsteile
13
Reichmannsdorf mit Gösselsdorf
14
Schmiedefeld
zusammen mit den Ortsteilen der Stadt Neuhaus Lichte und Piesau einen separaten
Schulbezirk.

HINWEISE ZUR ANMELDUNG IN DEN GRUNDSCHULEN IM DIREKTEN STADTGEBIET:

Die Anmeldung erfolgt in der Regel an der nächstgelegenen Grundschule vom Wohnsitz des
Kindes aus. Die Eltern wählen eine Erst- und Zweitwunschschule aus und geben die
Anmeldung nur in der Erstwunschschule ab. Die Zweitwunschschule (eine staatliche Schule)
muss trotzdem eingetragen werden. Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt und von
beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis
erforderlich. Ebenso ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen bzw. als Kopie beizufügen.
Die Reihenfolge des Eingangs der Anträge entscheidet nicht über die Aufnahme.

1. Staatliche Grundschule „Caspar Aquila“
Aquilastraße 3
www.caspar-aquila-schule-saalfeld.de (Telefon: 03671-33128)
Die Formulare und Hinweise stehen zum Download auf der Internetseite der Schule
bereit und können auch von 08:00 bis 14:00 Uhr persönlich in der Schule abgeholt oder
am Tag der offenen Tür für die Eltern der zukünftigen Schulanfänger am 23.04.2026
mitgenommen werden. Die Abgabe der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 04.05. bis
08.05.2026 in der Schule bzw. bis zum 10.05.2026 auf dem Postweg.

2. Staatliche Grundschule „Marco Polo“ Saalfeld
Reinhardtstraße 24
www.marco-polo-grundschule.de (Telefon: 03671-531160)
Die Eltern erhalten die Informationen sowie die Formulare zur Schulanmeldung
voraussichtlich ab dem 27.04.2026 über die Schulhomepage.
Die Abgabe der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 04.05. bis 08.05.2026 in der Schule
bzw. bis zum 10.05.2026 auf dem Postweg.

3. Staatliche Grundschule „Am Roten Berg“ Saalfeld-Gorndorf
Albert-Schweitzer-Straße 130
www.lernspatzen.de (Telefon: 03671-641001)
Die Formulare und Hinweise stehen zum Download auf der Internetseite der Schule
bereit. Sie können auch während der Geschäftszeiten persönlich in der Schule abgeholt
oder am Tag der offenen Tür für die Eltern der zukünftigen Schulanfänger am
21.04.2026 mitgenommen werden. Die Abgabe der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom
04.05. bis 08.05.2026 in der Schule bzw. bis zum 10.05.2026 auf dem Postweg.

HINWEISE ZUR ANMELDUNG IN DEN GRUNDSCHULEN AUßERHALB DES DIREKTEN
STADTGEBIETES:

4. Staatliche Grundschule Dittrichshütte
OT Braunsdorf, Oberwirbacher Weg 1 (Telefon: 036741-2241)
Die Abgabe der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 04.05. bis 08.05.2026 in der Schule
bzw. bis zum 10.05.2026 auf dem Postweg.
Am 05.05.2026 steht in der Zeit von 11:30 bis 15:00 Uhr vor Ort auch die Schulleitung zu
persönlichen Gesprächen für die Eltern im Bedarfsfall bereit. Die Eltern erhalten die
Informationen zur Anmeldung über Elternbriefe mit den erforderlichen Unterlagen. Diese
werden direkt durch die Schule über die Kindergärten oder per Postversand verteilt.
Bei besonderem Bedarf können telefonisch weitere Absprachen getroffen werden.

5. Staatliche Grundschule Schmiedefeld
OT Schmiedefeld, Am Markt 7 (Telefon: 036701 61094)
Die Abgabe der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 04.05. bis 08.05.2026 in der Schule
bzw. bis zum 10.05.2026 auf dem Postweg.
Im Bedarfsfall steht Ihnen auch die Schulleitung für persönliche Gespräche mit den
Eltern zur Verfügung. Um einen Termin zu vereinbaren melden Sie sich dazu telefonisch
im Sekretariat unter 036701 / 61094 von Montag bis Mittwoch jeweils von 07.00 Uhr –
14.00 Uhr an.
Am 21.April 2026 findet um 17.00 Uhr in Vorbereitung der Schulanmeldung ein
Informationselternabend in der Schule statt. Die Einladungen zu diesem Elternabend und die
erforderlichen Formulare werden über die Kindergärten oder per Postversand an die Eltern
verteilt.

Für die Schülerbeförderung gelten an den Staatlichen Grundschulen grundsätzlich die
Regelungen des § 4 ThürSchFG. Die Übernahme bzw. Erstattung von
Schülerbeförderungskosten durch den Schulträger kann erfolgen, wenn die Wegstrecke
zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der angemeldeten Grundschule über zwei
Kilometer beträgt und auch nur für die kürzeste und verkehrsübliche Wegstrecke zwischen
dem Wohnsitz des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen
Grundschule.

Saalfeld, 07.04.2026

Stadt Saalfeld/Saale
Amt für Kindergarten,
Schule und Hort