Kreistag Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa bildet namentlichen Ausschuss zur Prozessbegleitung der Machbarkeitsstudie Stadionstandort LEAG Energie Stadion; Ausschussvorsitz: Hendrik Schulz

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Landkreis Spree-Neif&e / Wokrejs Sprjewja-Nysa

Kreistag Beschlussvorlage Federfilhrend: Landrat/Buro Kreistag Drs.-Nr.: BV/295/2026 6ffentlich Anlagen: /

Gegenstand der Beschlussvorlage

Ausschussbesetzung

| Beschlussvorschlag

Der Kreistag des Landkreises Spree-Neife/Wokrejs Sprjewja-Nysa stellt gema § 44 BbgKVerf die folgende namentliche Ausschussbesetzung und den Ausschussvorsitz fiir den neu gebildeten ,Ausschuss zur Prozessbegleitung Stadionstandort" fest:

Sitzverteilung Sitze ordentliches Mitglied Stellvertretung

Fraktion der AfD: 3 Thomas Kochan Detlef Lippert Marco Fechner Daniel Munschke Frank Meyer Ingo Bochmann

CDU-Fraktion 2 Julian Briining Rudiger Krause Fred Kaiser René Nakoinz

Fraktion FREIE BURGER 2 Hendrik Schulz

Sebastian Bubner SPD-Fraktion 1 Fraktion Die Linke 1 Diethelm Pagel Elke Franke

UWG-Fraktion

(Zusatzliches Mitglied mit aktivem Teilnahmerecht gem. § 13 Abs. 3 Hauptsatzung)

Ausschussvorsitz: Hendrik Schulz (Fraktion FREIE BURGER)

Beschlussvorlage Drs.-Nr.: BV/295/2026 Seite 2

Landrat

Beratungsfolge Termin Abstimmungsergebnis ein- mehr- | Ja | Nein | Ent- It. Vor- Abwei- stimmig _| heitlich haltung | schlag chend

Dezernentenkonferenz | 07.07.2026

Kreistag 29.07.2026 | | |

Sachdarstellung

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 01.07.2026 die Bildung eines beratenden Ausschusses zur Begleitung der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie zur Zukunftsentwicklung des LEAG Energie Stadions und seines Umfeldes beschlossen. (Kreistagsbeschluss-Nr.: 212-18/2026)

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage erfolgt die namentliche Besetzung des Fachausschusses, der gemaf§ Beschiussfassung des Kreistages aus 9 ordentlichen Mitgliedern sowie deren Stellvertretungen besteht. Die Verteilung der Sitze erfolgt auf Grundlage des Hare-Niemeyer-Verfahrens. Wie im § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Spree-Neif&e/Wokrejs Spriewja-Nysa i.V.m. § 44 Abs. 3 BbgKVerf vorgesehen, sind Fraktionen auf die dabei kein Sitz entfallen ist berechtigt, ein zusatzliches Mitglied mit aktivem Teilnahmerecht in den Ausschuss zu entsenden.

Die Ausschussvorsitze werden generell nach dem Héchstzahlverfahren nach d’Hondt auf die Fraktionen verteilt. Wird ein zusatzlicher Ausschuss gebildet, steht das Benennungsrecht der Fraktion mit der héchsten nicht beriicksichtigten Héchstzahl zu. Der ,Ausschuss zur Prozessbegleitung Stadionstandort“ ist der neunte gebildete Fachausschuss des Kreistages in dieser Wahlperiode. Das 9. Zugriffsrecht auf einen Ausschussvorsitz liegt bei der Fraktion FREIE BURGER.

Der Kreistag kann einstimmig eine andere Verteilung beschlieRen.

(§ 44 Abs. 5 S. 8 BbgkKVerf)

  1. Gesamtkosten: Sitzungsgeld und Fahrtkosten (Kommunal- aufwandsentschadigungssatzung des Landkreises)

  2. Sicherstellung der Finanzierung: 11111.542100

  3. Folgekosten: jahrlich

Signatur FBL Finanzen:

Signatur federfiihrender Beigeordneter/Dezernent:

Signatur federfiihrende/r FBL: