Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt veröffentlicht Bericht über Einbürgerungen 2025 in Sachsen-Anhalt

Bericht Einbürgerungen 2025 Erweiterte Auflage

Statistischer Bericht Bevölkerungsstand Einbürgerungen 2024 2025 2026 Jahr 2025 Erweiterte Auflage

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Statistischer Bericht Bevölkerungsstand Einbürgerungen Jahr 2025 Erweiterte Auflage Land Sachsen-Anhalt

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Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen ……………………………………………………………………………………………………………………. 3 1. Einbürgerungen nach Geschlecht in Sachsen-Anhalt seit 1991 …………………………………………….. 5 2. Einbürgerungen in Sachsen-Anhalt im Berichtsjahr 2025 …………………………………………………….. 7 2.1. Einbürgerungen nach Altersgruppen und Rechtsgründen …………………………………………………….. 7 2.2. Einbürgerungen nach bisheriger Staatsangehörigkeit, Altersgruppen und Geschlecht …………….. 8 2.3. Einbürgerungen nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Rechtsgründen …………………………… 15 2.4. Einbürgerungen nach der bisherigen Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer ………………….. 23 2.5. Einbürgerungen nach der bisherigen Staatsangehörigkeit und Familienstand ………………………. 30 2.6. Einbürgerungen nach Art der Einbürgerung und Altersgruppen in Sachsen-Anhalt ……………….. 37 2.7. Einbürgerungen nach der bisherigen Staatsangehörigkeit und Alter bei Einreise ………………….. 38 2.8. Einbürgerungen nach Rechtsgründen in den kreisfreien Städten und Landkreisen ……………….. 45 2.9. Einbürgerungen nach Art der Einbürgerungen mit Zuordnung vor 2022 in den kreisfreien Städten und Landkreisen ……………………………………………………………………………………………….. 45 2.10. Einbürgerungen nach Art der Einbürgerungen mit Zuordnung ab 2022 in den kreisfreien Städten und Landkreisen ……………………………………………………………………………………………….. 46 3. Antragstellungen in Sachsen-Anhalt im Berichtsjahr 2025 ………………………………………………….. 47 3.1. Antragstellungen nach bisheriger Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Altersgruppen ………….. 47 3.2. Antragstellungen in den kreisfreien Städten und Landkreisen……………………………………………… 55 4. Verfahrenserledigungen im Berichtjahr 2025 …………………………………………………………………….. 56 4.1. Verfahrenserledigungen nach Altersgruppen und Art …………………………………………………………. 56 4.2. Verfahrenserledigungen nach Art und Geschlecht …………………………………………………………….. 56 4.3. Verfahrenserledigungen nach bisheriger Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Art ……………….. 57 4.4. Verfahrenserledigungen nach Geschlecht, Art und Kontinent ……………………………………………… 65 4.5. Verfahrenserledigungen nach Art sowie kreisfreien Städten und Landkreisen ………………………. 66

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Vorbemerkungen Die Einbürgerungsstatistik (EBS) ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Seit dem Berichts- jahr 2000 wird eine jährliche Bundesstatistik über Einbürgerungen durchgeführt. Eine Einbürgerung wird statistisch erfasst, wenn die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wurde. Die Einbürgerungsstatistik um- fasst Erstentscheidungen sowie Entscheidungen infolge von Widerspruch- und Klageverfahren. Es han- delt sich um eine Fallstatistik.

Mit dem Staatsangehörigkeitsrechtsmodernisierungsgesetz (StARModG), das am 27. Juni 2024 in Kraft trat, werden ab dem Berichtsjahr 2025 zwei neue Fallstatistiken erhoben: • Statistik über Einbürgerungsanträge (EBAS), • Statistik über Verfahrenserledigungen (EBES).

Die Statistik über Einbürgerungsanträge bildet die im Laufe eines Berichtsjahres gestellten Einbürge- rungsanträge ab. Die Grundgesamtheit der Einbürgerungsantragsstatistik entspricht der Grundgesamtheit der Verfahrenserledigungsstatistik in dem Sinne, dass es eine Verfahrenserledigung pro Antrag gibt. Aller- dings sind die Grundgesamtheit der Einbürgerungsanträge und Verfahrenserledigungen für ein Berichts- jahr und eine Gebietseinheit nicht deckungsgleich. Zum einem kann sich der Wohnort zwischen Antrag und Erledigung ändern. Vor allem können Antragstellung und Erledigung eines Einbürgerungsverfahrens in unterschiedlichen Jahren stattfinden. Somit können die Zahlen der Antragstellungen und der Verfah- renserledigungen nicht unmittelbar ins Verhältnis gesetzt werden.

Die Statistik über die erledigten Einbürgerungsverfahren weist die im Laufe eines Berichtsjahres abge- schlossenen Erstentscheidungen über Einbürgerungen aus. Nicht Teil der Statistik sind Verfahrenserledi- gungen in Folge von Widerspruch- und Klageverfahren. Daher kann die im Berichtsjahr ausgewiesene Anzahl der Einbürgerungsfälle in den Verfahrenserledigungen von jener der Einbürgerungsstatistik abwei- chen.

Verfahren gelten als erledigt, wenn • eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wurde (Einbürgerung), • ein Ablehnungsbescheid zugestellt wurde (Ablehnung), • die zuständige Behörde eine Rücknahmeerklärung erhält (Rücknahme) oder • sonstige Erledigung, wie Tod oder Rückzug ins Ausland der antragstellenden Person, vermerkt wird (Sonstige).

Durch die Gesetzesänderung entfällt die Erfassung der Merkmale erste fortbestehende Staatsangehörig- keit und zweite fortbestehende Staatsangehörigkeit.

Methodische Hinweise

Der regionale Nachweis erfolgt auf Grundlage des Wohnortes zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. zum Zeitpunkt der Einbürgerung.

Bei den Antragstellungen kann es aufgrund von technischen Problemen zu Untererfassungen kommen. Darüber hinaus wurde - teilweise technisch bedingt - in vielen Fällen die Aufenthaltsdauer nicht oder feh- lerhaft übermittelt. Daher können keine belastbaren Ergebnisse zur Aufenthaltsdauer bei Antragstellung veröffentlicht werden.

Geheimhaltung

Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) geheim gehalten. Ab dem Berichtsjahr 2025 wird die Cell-Key-Methode zur Geheimhaltung der Ergebnisse angewandt. Die Cell-Key-Methode gewährleistet die statistische Geheimhaltung, indem jedes Originalergebnis mit Hilfe eines Zufallsmechanismus geringfügig verändert wird. Durch diese leichte Änderung bzw. Überlagerung der veröffentlichten Ergebnisse sind keine eindeutigen Rückschlüsse auf Originalwerte möglich.

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Bei der Cell-Key-Methode werden auch Randsummen überlagert. Dies bedeutet, dass nicht die Innenfel- der von Tabellen zur Randsumme aufsummiert werden, sondern zunächst die Randsumme exakt berech- net und anschließend einzeln überlagert wird. Durch diese Vorgehensweise sind Tabellenzeilen und - Spalten nicht mehr additiv. Diese Vorgehensweise sichert, dass die Randsummen nah an den Original- werten bleiben.

Rechtsgrundlagen 2025

Für die Erhebung der Einbürgerungen waren im Berichtsjahr 2025 folgende Gesetze des Bundes so- wie die dazugehörigen ergangenen Änderungen und Verwaltungsvorschriften maßgebend:

• § 8 Absatz 1 StAG • § 8 Absatz 2 StAG • § 9 StAG • § 10 Absatz 1 StAG • § 10 Absatz 2 StAG • § 10 Absatz 3 StAG • § 13 StAG • § 14 StAG • § 15 StAG • Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 GG • Artikel 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit • § 21 HAuslG

Einbürgerungen im Berichtjahr 2025

Im Jahr 2025 erhielten in Sachsen-Anhalt 2 915 ausländische Personen durch Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft. Davon waren 1 564 männlich (53,7 %) und 1 351 weiblich (46,3 %). Die Einbürge- rungszahl stieg im Vergleich zu dem Vorjahr insgesamt um 102 Personen (+3,6 %). Die Einbürgerungen erfolgten bei 970 Personen (22,1 %) aus einer europäischen, bei 1 615 Personen (68,3 %) aus einer asia- tischen und bei 211 Personen (4,9 %) aus einer afrikanischen Staatsangehörigkeit heraus.

Personen aus Syrien standen im Jahr 2025 zum 6. Mal in Folge an der Spitze der am häufigsten einge- bürgerten Nationalitäten in Sachsen-Anhalt. Mit 1 013 Personen (-31,0 %) war der Verlauf der Einbürge- rungen mit bisheriger syrischer Staatsangehörigkeit im Berichtsjahr 2025 im Vergleich zum Jahr zuvor rückläufig (1 468 Personen, +4,5 %). Den bis dahin stetigen Zuwachs führte das Statistische Landesamt darauf zurück, dass immer mehr der zwischen 2014 und 2016 eingereisten syrischen Schutzsuchenden die formellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Weitere 2025 häufig eingebürgerte Staats- angehörigkeiten waren Russinnen und Russen (233 Personen, + 73,9 %), Ukrainerinnen und Ukrainer (173 Personen, + 6,8 %) sowie Afghaninnen und Afghanen (117 Personen, + 15,8 %). Insgesamt wurden im Jahr 2025 Personen mit 106 verschiedenen Staatsangehörigkeiten eingebürgert.

Von den eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländern waren 762 Menschen (26,1 %) unter 18 Jahre alt. 941 Personen (32,3 %) zählten zur Altersgruppe 18 bis unter 35 Jahre. 676 der Eingebürgerten (23,2 %) waren 35 bis unter 45 Jahre alt. 1 837 Menschen (63,0 %) wurden aufgrund von § 10 Abs. 1 StAG mit einem Aufenthalt von mindestens 5 Jahren eingebürgert. Bei 829 Einbürgerungen (30,6 %) handelte es sich um Miteinbürgerungen der Ehegattin bzw. des Ehegatten und der minderjährigen Kinder aus dieser Ehe (§ 10 Abs. 2 StAG).

Mit Blick auf die kreisfreien Städte des Landes zeigte sich, dass die meisten Einbürgerungen in der Stadt Halle (Saale) mit 579 Personen (19,9 %), gefolgt von der Landeshauptstadt Magdeburg mit 535 Personen (18,4 %) und Dessau-Roßlau mit 227 Personen (7,8 %) vorgenommen wurden. Bei den Landkreisen ergab sich eine Spanne zwischen 28 Einbürgerungen (0,9 %) im Landkreis Anhalt Bitterfeld und 241 (8,3 %) Einbürgerungen im Salzlandkreis. Die höchsten Zuwächse an Einbürgerungen sind im Land- kreis Harz (+78,8 %) sowie im Salzlandkreis (+56,5 %) zu verzeichnen.

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Ab dem Berichtsjahr 2025 werden Anträge auf Einbürgerungen und Erledigung von Verfahren statistisch erfasst. Im Jahr 2025 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 4 961 Anträge auf Einbürgerung gestellt. Von den antragstellenden Personen waren 2 637 männlich (53,2 %) und 2 233 weiblich (45,0 %).

Die Antragstellungen erfolgten bei 2 809 Personen (56,6 %) aus einer asiatischen Staatsangehörigkeit heraus. Dabei wurden die meisten Anträge mit 1 573 (31,7 %) von Personen mit bisheriger syrischer Staatsangehörigkeit gestellt. In den kreisfreien Städten verzeichnete die Stadt Halle (Saale) mit