Sächsische Jugendämter registrierten 10.456 Sorgeerklärungen 2025 in Sachsen; 86 Fälle durch Familiengerichte ersetzt.

10.456 Sorgeerklärungen 2025 bei den Jugendämtern in Sachsen registriert

Seite 1 von 3 Medieninformation 104/2026 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 10.456 Sorgeerklärungen 2025 bei den Jugendämtern in Sachsen registriert Im Jahr 2025 wurde bei den sächsischen Jugendämtern die gemeinsame elterliche Sorge in 10.370 Fällen von beiden Elternteilen erklärt bzw. in 86 Fällen durch Familiengerichte ersetzt. Nach § 1626a BGB steht Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren, die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), wenn sie einander heiraten oder ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge. Des Weiteren übten die sächsischen Jugendämter am Jahresende 2025 insgesamt 3.108 Amtsvormundschaften für Minderjährige aus. Wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht, aber auch, wenn die Eltern nicht berechtigt sind, weder in den die Person noch das Vermögen betreffenden Angelegenheiten des Minderjährigen als Vertreter zu fungieren, kommt es zur Berufung eines Vormundes. Dabei gab es 2.912 bestellte Amtsvormundschaften, insbesondere bei Entzug der elterlichen Sorge, und 196 gesetzliche Amtsvormundschaften bei der Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjährige Mutter oder bei Freigabe eines Kindes zur Adoption. Die Zahl der bestellten Amtspflegschaften für Kinder und Jugendliche betrug 1.536. Insbesondere bei Gefährdung des Kindeswohls sowie nach Scheidung oder bei Getrenntleben der Eltern wird die Personensorge ganz oder teilweise oder auch die Vermögenssorge auf das Jugendamt übertragen. 11.977 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahreswechsel von den Jugendämtern Beistand auf Antrag eines Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter Amtsvormundschaft verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um knapp 10 Prozent, unter bestellter Amtspflegschaft um 8 Prozent und mit Beistandschaft um 1 Prozent.

Auskunft erteilt: Frau Kühne, Tel.: 03578 33-2174 Daten sind für das Land Sachsen sowie für Kreisfreie Städte und Landkreise erhältlich. Weitergehende Veröffentlichungen im Internet: https://www.statistik.sachsen.de/html/adoptionen-sorgerecht.html und https://www.statistik.sachsen.de/download/statistische-berichte/statistik- sachsen_kV8_kinder-jugendhilfe-pflege-beistand.xlsx Pressesprecherin Diana Roth

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Kamenz, 29. Juli 2026

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Kinder und Jugendliche unter Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft sowie mit Beistandschaften in Sachsen 2025 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Amtsvormund- schaft bestellter Amtspflegschaft Chemnitz, Stadt 249

102

275

Erzgebirgskreis 222

126

268

Mittelsachsen 213

70

684

Vogtlandkreis 155

122

511

Zwickau 359

182

563

Dresden, Stadt 300

200

2.135

Bautzen 221

91

829

Görlitz 188

139

1.355

Meißen 187

89

937

Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 153

75

1.064

Leipzig, Stadt 513

192

726

Leipzig 223

65

1.516

Nordsachsen 125

83

1.114

Sachsen 2025 3.108

1.536

11.977

                       2024

3.440

1.672

12.121

                       2023

3.813

1.429

12.599

Kreisfreie Stadt Landkreis Land Kinder und Jugendliche unter mit Beistandschaft am Jahresende

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Sorgeerklärungen in Sachsen 2025 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen durch von beiden Elternteilen abgegebene Sorgeerklärungen (§ 1626a Absatz 1 Nummer 1 BGB) durch Entscheidung des Familiengerichts (§ 1626a Absatz 1 Nummer 3 BGB) Chemnitz, Stadt 800

799

1

Erzgebirgskreis 578

578

Mittelsachsen 732

729

3

Vogtlandkreis 580

573

7

Zwickau 630

616

14

Dresden, Stadt 1.848

1.834

14

Bautzen 676

670

6

Görlitz 631

629

2

Meißen 291

274

17

Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 602

602

Leipzig, Stadt 2.132

2.129

3

Leipzig 676

672

4

Nordsachsen 280

265

15

Sachsen 2025 10.456

10.370

86

                       2024

11.434

11.270

164

                       2023

12.390

12.296

94

Kreisfreie Stadt Landkreis Land Davon Begründung der gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern