Sächsische Jugendämter registrierten 10.456 Sorgeerklärungen 2025 in Sachsen; 86 Fälle durch Familiengerichte ersetzt.
10.456 Sorgeerklärungen 2025 bei den Jugendämtern in Sachsen registriert
Seite 1 von 3 Medieninformation 104/2026 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 10.456 Sorgeerklärungen 2025 bei den Jugendämtern in Sachsen registriert Im Jahr 2025 wurde bei den sächsischen Jugendämtern die gemeinsame elterliche Sorge in 10.370 Fällen von beiden Elternteilen erklärt bzw. in 86 Fällen durch Familiengerichte ersetzt. Nach § 1626a BGB steht Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren, die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), wenn sie einander heiraten oder ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge. Des Weiteren übten die sächsischen Jugendämter am Jahresende 2025 insgesamt 3.108 Amtsvormundschaften für Minderjährige aus. Wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht, aber auch, wenn die Eltern nicht berechtigt sind, weder in den die Person noch das Vermögen betreffenden Angelegenheiten des Minderjährigen als Vertreter zu fungieren, kommt es zur Berufung eines Vormundes. Dabei gab es 2.912 bestellte Amtsvormundschaften, insbesondere bei Entzug der elterlichen Sorge, und 196 gesetzliche Amtsvormundschaften bei der Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjährige Mutter oder bei Freigabe eines Kindes zur Adoption. Die Zahl der bestellten Amtspflegschaften für Kinder und Jugendliche betrug 1.536. Insbesondere bei Gefährdung des Kindeswohls sowie nach Scheidung oder bei Getrenntleben der Eltern wird die Personensorge ganz oder teilweise oder auch die Vermögenssorge auf das Jugendamt übertragen. 11.977 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahreswechsel von den Jugendämtern Beistand auf Antrag eines Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter Amtsvormundschaft verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um knapp 10 Prozent, unter bestellter Amtspflegschaft um 8 Prozent und mit Beistandschaft um 1 Prozent.
Auskunft erteilt: Frau Kühne, Tel.: 03578 33-2174 Daten sind für das Land Sachsen sowie für Kreisfreie Städte und Landkreise erhältlich. Weitergehende Veröffentlichungen im Internet: https://www.statistik.sachsen.de/html/adoptionen-sorgerecht.html und https://www.statistik.sachsen.de/download/statistische-berichte/statistik- sachsen_kV8_kinder-jugendhilfe-pflege-beistand.xlsx Pressesprecherin Diana Roth
Durchwahl Telefon +49 3578 33-1910
Kamenz, 29. Juli 2026
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Macherstraße 63 01917 Kamenz
Instagram statistik.sachsen
Auskunftsdienst Telefon +49 3578 33-1913 info@statistik.sachsen.de
- Informationen zum Zugang für verschlüsselte / signierte E-Mails / elektronische Dokumente sowie De-Mail unter www.statistik.sachsen.de/html/ kontakt.html Informationen nach DSGVO unter www.stla.sachsen.de/ datenschutz.html
MI 104/2026 Seite 2 von 3
Kinder und Jugendliche unter Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft sowie mit Beistandschaften in Sachsen 2025 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Amtsvormund- schaft bestellter Amtspflegschaft Chemnitz, Stadt 249
102
275
Erzgebirgskreis 222
126
268
Mittelsachsen 213
70
684
Vogtlandkreis 155
122
511
Zwickau 359
182
563
Dresden, Stadt 300
200
2.135
Bautzen 221
91
829
Görlitz 188
139
1.355
Meißen 187
89
937
Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 153
75
1.064
Leipzig, Stadt 513
192
726
Leipzig 223
65
1.516
Nordsachsen 125
83
1.114
Sachsen 2025 3.108
1.536
11.977
2024
3.440
1.672
12.121
2023
3.813
1.429
12.599
Kreisfreie Stadt Landkreis Land Kinder und Jugendliche unter mit Beistandschaft am Jahresende
MI 104/2026 Seite 3 von 3
Sorgeerklärungen in Sachsen 2025 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen durch von beiden Elternteilen abgegebene Sorgeerklärungen (§ 1626a Absatz 1 Nummer 1 BGB) durch Entscheidung des Familiengerichts (§ 1626a Absatz 1 Nummer 3 BGB) Chemnitz, Stadt 800
799
1
Erzgebirgskreis 578
578
Mittelsachsen 732
729
3
Vogtlandkreis 580
573
7
Zwickau 630
616
14
Dresden, Stadt 1.848
1.834
14
Bautzen 676
670
6
Görlitz 631
629
2
Meißen 291
274
17
Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 602
602
Leipzig, Stadt 2.132
2.129
3
Leipzig 676
672
4
Nordsachsen 280
265
15
Sachsen 2025 10.456
10.370
86
2024
11.434
11.270
164
2023
12.390
12.296
94
Kreisfreie Stadt Landkreis Land Davon Begründung der gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern