Bund der Steuerzahler Berlin bewertet Berliner Wahlprogramme zur Abgeordnetenhauswahl 2026; Breite Unterstützung für Grundsteuer C unter Parteien

Wahlprogramme zur Abgeordnetenhauswahl 2026 | Bund der Steuerzahler e.V.

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Der Bund der Steuerzahler Berlin hat sich die Wahlprogramme aller Parteien angesehen, die in Berlin zu den Wahlen am 20. September 2026 nach den aktuellen Umfragen eine realistische Chance haben, ins Abgeordnetenhaus einzuziehen. Bewertet werden allerdings nur die Aussagen zu Steuern und Abgaben sowie zur Einhaltung der Schuldenbremse und Haushaltskonsolidierung. Eine quantitative Einschätzung zu den Haushaltsauswirkungen der einzelnen Wahlprogramme ist naturgemäß kaum möglich. Insofern ist diese Zusammenstellung lediglich ein sehr begrenzter Ausschnitt aus allen Politikfeldern und als alleinige Basis für eine Wahlentscheidung unzureichend. Die Parteien werden nachfolgend in der üblichen Reihenfolge ihrer parlamentarischen Sitzordnung von links nach rechts genannt, sofern Aussagen im Wahlprogramm zu finden sind.

Die Grünen wollen bei der Grundsteuer eine wirksame Härtefallregelung schaffen, die u.a. Kleingewerbe, Clubs, Strandbäder, Wagenburgen, soziale und kulturelle Einrichtungen vor unverhältnismäßigen Steigerungen der Grundsteuer schützt, damit die Berliner Mischung erhalten bleibt. Die SPD möchte, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Miete umgelegt werden kann. Die AfD will sich im Bundesrat hingegen für die vollständige Abschaffung der Grundsteuer zur dauerhaften Entlastung von Eigentümern und Mietern einsetzen.

Für die Einführung einer zusätzlichen Grundsteuer C für baureife Grundstücke sprechen sich Linke, Grüne, SPD und CDU aus. Die Linke will damit der Spekulation mit Grundstücken entgegentreten und den Wohnungsbau fördern. Auch die Grünen wollen damit gegen „Immobilienspekulant*innen“ vorgehen, die auf Ihrem Baugrund keinen Wohnraum schaffen. Die SPD will damit Anreize schaffen, diese Flächen schneller zu bebauen oder zu verkaufen. Selbst die CDU spricht sich für die Einführung einer Grundsteuer C aus, „mit der nur baureife Grundstücke besonders hoch belastet werden“.

Bewertung BdSt: Hätte das Land Berlin mit der Grundsteuerreform Gebrauch von der Länderöffnungsklausel gemacht und ein vernünftiges Grundsteuermodell für Berlin eingeführt, bräuchte es jetzt keine Härtefallregelungen zum Schutz vor unverhältnismäßigen Grundsteuersteigerungen, die dem Bund der Steuerzahler als Nachweis einer verfassungswidrigen Bewertung in seinen Musterverfahren dienen.

Die Abschaffung der Umlegbarkeit der Grundsteuer auf die Betriebskosten von Wohnungsmietern würde zu Ungerechtigkeiten im Vergleich zu vergleichbar wohlhabenden Selbstnutzern von Wohneigentum führen. Erste Erfahrungen mit der ab 2025 eingeführten Grundsteuer C zeigen, dass einige Kommunen teilweise Hebesätze in astronomischer Höhe beschlossen haben, die Eigentümer, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht zeitnah bauen können, zum Verkauf an Spekulanten zwingen.

Die Linke fordert eine Steigerung der Grunderwerbsteuer auf 8 Prozent, mindestens jedoch wie die Grünen und die SPD auf das Niveau von Brandenburg mit 6,5 Prozent. Zudem will sich die Linke im Bund für eine Differenzierung des Steuersatzes einsetzen, um damit z.B. den sozialen Wohnungsbau oder wie auch Grüne, SPD und CDU für selbstgenutztes Wohneigentum zu fördern.

Die Linke schränkt das jedoch auf Wohneigentum unterhalb des Luxussegments ein. Die Grünen wollen die Grunderwerbsteuer klar sozial staffeln: Menschen, die in den eigenen vier Wänden leben wollen, sollen weniger zahlen. Große Unternehmen sollen dafür hingegen mehr bezahlen. Die CDU will sich für eine deutliche Senkung der Grunderwerbsteuer einsetzen. Bis zu einem Kaufpreisanteil von 300.000 Euro soll sie bei Immobilienkäufen bis 800.000 Euro erlassen werden. Bei vorzeitiger Veräußerung innerhalb von zehn Jahren soll der Steuervorteil anteilig zurückzuzahlen sein.

Die SPD knüpft die Senkung der Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Eigentum an die Einführung gesetzlicher Regelungen zur Unterbindung von Share Deals auf Bundesebene, gegen die sich auch die Linke, die Grünen und nach der Formulierung vermutlich auch die CDU (Modelle zur Umgehung der Grunderwerbsteuer sowie zur Verschleierung von Gewinnen werden wir wirksam unterbinden.) einsetzen wollen.

Die AfD will hingegen die Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum vollständig abschaffen, allerdings nur für einheimische Ersterwerber. Dafür will sie aber eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 20 Prozent für außerhalb des EU-Raums ansässige Investoren einführen.

Bewertung BdSt: Die Grunderwerbsteuer ist eines der großen Hindernisse auf dem Weg zur selbstgenutzten Wohnimmobilien und belastet z.B. junge Familien schwer. Ermäßigungen nur für Ersterwerbe klingen charmant, werfen aber viele Fragen bei der praktischen Umsetzung auf. Die breiten Forderungen nach einer Unterbindung von Share Deals treffen natürlich den Gerechtigkeitsnerv des Wahlvolks, verkennen aber, dass dabei eigentlich nicht eine Immobilie an sich verkauft wird, sondern sich nur die Finanzierung einer Eigentümergesellschaft verändert. Insofern ist die Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Share Deals eigentlich eher ein Argument für die Abschaffung der Grunderwerbsteuer.

Die Linke will weitere Einnahmensteigerungen etwa durch eine Erhöhung der Zweitwohnungsteuer in den Blick nehmen, während die CDU daran erinnert, dass sie die Zweitwohnungssteuer schon erhöht hat. Die Linke will zusätzlich Käufer und Besitzer von Villen und Luxusimmobilien ab einem Verkaufswert von vier Millionen Euro mit einer Luxusvillensteuer an der Bewältigung der Haushaltskrise beteiligen. Die Linke will die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Leerstandsteuer auf dauerhaft leerstehende Gewerbeimmobilien prüfen. Die SPD will eine progressive Leerstandssteuer einführen, um langanhaltenden und spekulativen Leerstand unattraktiv zu machen. Aus dem Kontext dürfte hier jedoch von der SPD der Leerstand von Wohnraum gemeint sein. Die AfD fordert die Abschaffung ideologisch motivierter Zusatzlasten, wie der CO2-Bepreisung für Gewerbeimmobilien.

Bewertung BdSt: Es kann unterschiedlichste Gründe für das Unterhalten einer Zweitwohnung geben. Nicht alle Gründe sind jedoch Anzeichen für überbordenden Reichtum, der „bestraft“ werden muss. Eine Luxusvillensteuer dürfte wiederum mit der bereits bestehenden Grunderwerb- und Grundsteuer konkurrieren und wäre eine Art Vermögensteuer. Leerstehende Gewerbeimmobilien sind eher die Folge der anhaltenden wirtschaftlichen Rezession, als von Spekulation und bedürfen aufgrund des flexiblen Gewerbemietrechts überhaupt keiner lenkenden Besteuerung. Eine von der SPD angedachte „progressive Leerstandssteuer“ geht ebenfalls am Thema vorbei, weil „langanhaltender und spekulativer Leerstand“ von Wohnraum schon aufgrund des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes mit hohen Bußgeldern bedroht ist.

Die Linke weist darauf hin, dass die Gewerbesteuer in Berlin seit 1999 nicht mehr angepasst worden ist und will eine Erhöhung auf den Potsdamer Hebesetz von 470 Prozent prüfen. Die Belastung von kleineren und mittleren Unternehmen, die unter steigenden Gewerbemieten leiden, soll aber vertretbar bleiben. Die SPD will ein gemeinsames Vorgehen beim Gewerbesteuerhebesatz mit Brandenburg. Die CDU hält die Gewerbesteuer für einen zentralen Standortfaktor für Handwerk, Mittelstand und Industrie und stehe deshalb klar für stabile Gewerbesteuerhebesätze und Planungssicherheit für die Berliner Wirtschaft. Die AfD fordert eine Senkung der Gewerbesteuer.

Bewertung BdSt: Die Forderung nach einer Erhöhung des Hebesatzes im Zeitablauf macht überhaupt keinen Sinn, weil das Gewerbesteueraufkommen bereits mit einem nominal höheren Gewerbeertrag steigt und würde somit womöglich zu einem verschärften Standortwettbewerb mit Kommunen in Brandenburg führen, die vielfach einen niedrigeren Hebesatz beschlossen haben. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben zudem ohnehin einen Freibetrag von derzeit 24.500 Euro, wodurch auch jetzt schon kleinere Unternehmen weniger belastet sind. Der Gewerbesteuerhebesatz liegt in Berlin derzeit bei 410 Prozent und damit geringfügig über dem Hebesatz von 400 Prozent, bei dem die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann. Von einer Senkung des Gewerbesteuerbesatzes unter 400 Prozent würden nur Kapitalgesellschaften, nicht jedoch Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren. Insofern würde es dort dann zu einer Verschiebung des Einkommensteueraufkommens vom Land zum Bund kommen.

Die Linke will sich auf Bundesebene für die Senkung der Mehrwertsteuer auf pflanzliche Produkte einsetzen. Die Grünen wollen eine Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck einführen, die den Umstieg auf Mehrweg fördert. So wollen die Grünen den Verpackungsmüll in unseren Parks und Kiezen reduzieren. Die SPD will eine Verpackungssteuer einführen. Sie soll den Müll aus Essensverpackungen senken.

Die CDU will sich im Bund für eine spürbare Senkung der Steuern und Abgaben im Luftverkehr einsetzen, um den Luftverkehrsstandort Deutschland international wieder konkurrenzfähig zu machen. Auch die AfD will die Luftverkehrssteuer reduzieren und die „City-Tax“ genannte Bettensteuer für Übernachtungen abschaffen.

Bewertung BdSt: Sowohl die Luftverkehrssteuer als auch die Mehrwertsteuer gehören in die Zuständigkeit der Bundespolitik und stehen einigermaßen isoliert in den Landeswahlprogrammen. Was z.B. eine Abgrenzung einer Mehrwertsteuersenkung auf „pflanzliche Produkte“ soll, ist nicht nachvollziehbar. Stellt sich die Linke hier vielleicht eine ermäßigte Umsatzsteuer auf Holzmöbel, Kleidung aus Baumwolle und Hanfseile vor?

Der Müll auf den Berliner Straßen spiegelt nicht die Abwesenheit einer Verpackungssteuer wider sondern die soziodemographischen Eigenschaften der Bevölkerung in den besonders betroffenen Bezirken. Wer sich vorher nicht zu benehmen wusste, wird sich durch die Zahlung einer Verpackungssteuer erst recht bemächtigt fühlen, seinen Verpackungsmüll wegzuwerfen. Zudem dürfte die Umsetzung bei der Steuerverwaltung und den Unternehmen extrem bürokratisch und zudem missbrauchsanfällig sein. Eine Abschaffung der Bettensteuer ist zu begrüßen.

Die Linke will für weitere Einnahmensteigerungen eine Erhöhung der Parkgebühren in den Blick nehmen und die Bezirke bei der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung finanziell unterstützten. Um der Klimakrise Rechnung zu tragen, will die Linke speziell auch die Parkgebühren für SUVs erhöhen.

Die Grünen wollen die Preise für das „Anwohner*innenparken“ und auch für das Kurzzeitparken für endlich mehr Gerechtigkeit angemessen und ökologisch gestalten, während die SPD die Parkgebühren nur an die aktuelle Preisentwicklungen anpassen will.

Die CDU will, dass das Anwohnerparken zu bezahlbaren und dem Verwaltungsaufwand angemessenen Kosten erhalten bleibt und starre und bürokratische Regelungen abbauen, die Unternehmen, Handwerksbetriebe und soziale Dienste unnötig belasten. Die AfD fordert, dass das Anwohnerparken preisgünstig bleiben muss.

Bewertung BdSt: Grüne, SPD, CDU und AfD äußern sich zur Gebührenentwicklung für das Parken nur sehr zahm und unverbindlich, während die Linke offen formuliert, was Sie will: Mehr Einnahmen durch höhere Parkgebühren und das speziell für SUV, die nach Meinung der Linken künftig auch überhaupt nicht mehr neu zugelassen werden sollten. Da es rechtlich keine eigene Fahrzeugkategorie „SUV“ gibt und selbst schwere Geländewagen meist in der gleichen Fahrzeugklasse M1 (PKW zur Personenbeförderung) wie Kleinwagen und nicht in der Fahrzeugklasse M1G (geländegängige Personenkraftwagen) zugelassen sind, dürfte eine Differenzierung hier ausgeschlossen sein.

Die Linke sieht die Schuldenbremse als „Investitionsbremse“ und „Hindernis für öffentliche“ Investitionen. Durch eine weitreichende Reformierung der Schuldenbremse will die Linke mehr Spielraum für