KommKlimaFöR 2026 erhöht Fördersätze in kleinen und finanziell schwachen Kommunen bundesweit; +20 pp Zuschlag für Finanzschwache Gemeinden

Übersicht KommKlimaFöR 2026

Übersicht KommKlimaFöR 2026

1 Bei Kommunen mit unter 2.000 Einwohnern oder bei interkommunalen Zusammenschlüssen mit unter 5.000 Einwohnern wird der Fördersatz jeweils um 10 Prozentpunkte erhöht . Finanzschwache Gemeinden erhalten unabhängig von ihrer Einwohnerzahl einen um 20 Prozentpunkte erhöhten Fördersatz. Eine Kumulation der Erhöhungen nach Sätze 1 und 2 ist ausgeschlossen. 2Der Fördersatz muss bei Komplementärförderung ggf. nachträglich reduziert werden, wenn Kommunen über die Bundförderung nach Nachweis der Finanzschwäche von dort einen höheren Fördersatz erhalten. Fördergegenstand Inhalt Fördersatz in % Förder- obergrenze in Euro Entwicklungskonzept klimaneutrale Kommune (strategisches und investives Vorhaben) Erstellung eines Konzepts zur Erreichung der Klimaneutralität mit • ergänzenden niederschwelligen Begleitmaßnahmen sowie • investiven Umsetzungsvorhaben die sich aus dem Konzept ergeben und nachweislich zu einer wesentlichen Senkung der Treibhausgasemissionen im Umfang von mindestens 50 % führen.

bis zu 50/60/701 bis zu 200.000 Kommunales Energiemanagement -KEM (strategisches und investives Vorhaben) Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden mit • ggf. Konzept zur Analyse der Energieeffizienz und -Einsparungen, • niederschwelligen Begleitmaßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Infoboard) • notwendiger Energiecontrolling-Software, ggf. KI unterstützt, • begleitenden Ausgaben für Messtechnik, Instrumente zur Auswertung, • ergänzenden technischen und baulichen Anpassungen, energieeffizienten Technologien und Digitaltools (einschließlich KI-Anwendungen) zur Reduzierung von insbesondere Strom-, Wärme- und Wasserverbräuchen. Kombinierbar durch Beratung in weiteren klimarelevanten Bereichen und Zertifizierung.

bis zu 50/60/701 bis zu 100.000/ 150.000 (mit Management- beratung) Umsetzung zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (investives Vorhaben) Austausch CO2-intensiver Anlagenteile sowie LED-Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung im Eigentum der Kommune, wenn dieser nachweislich zu einer wesentlichen Senkung der Treibhausgasemissionen im Umfang von mindestens 50 % pro Anlage führt mit • Software zur Optimierung von Prozessen.

bis zu 30/40/501/2 bis zu 100.000 Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse; strategisches Vorhaben Einrichtung einer Klimaschutzkoordination im interkommunalen Bereich (einschließlich Klimaanpassung), insbesondere durch Landkreise • Personalausgaben für Fachpersonal (Klimaschutzkoordination) • Ausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit, • Weiterqualifizierung für das intern eingesetzte Fachpersonal an bis zu 15 Tagen, • professionelle Prozessunterstützung

bis zu 50/60/701/2 bis zu 150.000 Umsetzung zur Klimaanpassung (investives Vorhaben) Umsetzungsvorhaben, die nachweislich einen Beitrag zur Reduktion der Auswirkungen von Hitzeperioden leisten. z. B. natürliche Beschattungen, Klimawälder, Klimaparks, Dachbegrünungen, Beschattungen für öffentlichen Plätze einschließlich Kindergärten, Spielplätze und Schulen, klimafreundliche Wasseranlagen zur Kühlung der Umgebung (Kühlbrunnen), einfache Systeme zur Regenwassernutzung wie Zisternen.

bis zu 50/60/701 bis zu 200.000