TransnetBW GmbH beschafft Blindleistung TBW-2; Zuschlag vorauss. 15.10.2026
Dienstleistungen zur Spannungsregelung (Blindleistung) TBW-2 - Nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen - Systemdienstleistungen - Strommarkt - TransnetBW
Bekanntmachung einer marktgestützten Beschaffung in der Beschaffungsregion TBW-2
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss BK6-23-072 vom 25.06.2024 ein Beschaffungskonzept festgelegt, welches die Spezifikationen und technischen Anforderungen an die marktgestützte Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ beschreibt. Diese hält den regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH (im Folgenden „ÜNB“) an, die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ (im Folgenden „Blindleistung“) in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Anlagen werden benötigt, um stationäre und quasistationäre Blindleistung bereitzustellen.
Neue Bekanntmachung einer marktgestützten Beschaffung von Blindleistung: 072026-TBW2-ungesichert
Die Beschaffung beginnt mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Internetseite des ÜNB am 29.07.2026 . Als Folgeschritt haben potenzielle Anbieter die Gelegenheit der Angebotsabgabe bis zum 10.09.2026, 24:00 Uhr . Die Angebotsannahme bzw. die Benachrichtigung über die Zuschlagserteilung durch den ÜNB erfolgt bis spätestens 15.10.2026, 24:00 Uhr .
Bekanntmachung 29.07.2026 Bekanntmachung des ÜNBs mit allen relevanten Informationen
Angebotsabgabefrist 10.09.2026 24:00 Uhr Angebotsabgabe durch Anbieter über das Marktpartnerportal
Ablehnung; Vertragsbeginn bei Zuschlagserteilung 15.10.2026 24:00 Uhr Prüfung der Angebotsunterlagen durch ÜNB mit entsprechender Zusage inkl. Zuschlagserteilungsschreiben
Erbringungsbeginn 01.01.2027 00:00 Uhr Beginn des Erbringungszeitraums
Erbringungsende 31.12.2027 24:00 Uhr Ende des Erbringungszeitraums. Dies stellt auch das Vertragsende dar.
Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anbieter von Blindleistung auf, an dem Verfahren zur Beschaffung von Blindleistung teilzunehmen. Folgende Punkte sind Bestandteil der Ausschreibung:
Die Beschaffungsregion umfasst die Blindleistungsregion 42 gemäß Netzentwicklungsplan 2023 . Nachfolgend wird diese Beschaffungsregion als „TBW-2“ bezeichnet und ist in der folgenden Abbildung dargestellt.
An der Beschaffung teilnehmen können Blindleistungsquellen, welche an ein Umspannwerk in der Beschaffungsregion TBW-2 angeschlossen sind. Die Zuordnung der Umspannwerke des ÜNB zu den einzelnen Blindleistungsbeschaffungsregionen ergibt sich aus dem Dokument Infoblatt – Zuordnung der Umspannwerke auf Blindleistungsregionen .
In der oben benannten Beschaffungsregion werden Angebote von Blindarbeit gemäß des Standardproduktes 3 - „Blindleistungserbringung nach Online-Sollwert-Vorgabe“ mit ungesicherter Erbringung gefordert. Alle Gebote, welche die Teilnahmevoraussetzungen (Anhang 9 des Mustervertrags) erfüllen und die Preisobergrenze (POG) nicht überschreiten, erhalten einen Zuschlag.
Der ÜNB wird das durch Anhang 1 abgegebene Angebot hinsichtlich der spannungshebenden und spannungssenkenden Blindleistungsbereitstellung getrennt und unabhängig voneinander anhand der jeweils geltenden POG (spannungshebend bzw. spannungssenkend) bezuschlagen.
Vergütungsfähige Blindarbeit wird gemäß des gebotenen Blindarbeitspreises (AP) vergütet. Der Arbeitspreis unterliegt keiner Indexierung und wird über den Erbringungszeitraum nicht verändert. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt monatlich.
Der vergütungsfähigen Blindarbeit unterliegen folgenden Einschränkungen:
Vergütungsfähig ist lediglich diejenige auf Anforderung des ÜNB tatsächlich erbrachte Blindarbeit, welche über das geforderte Niveau der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Übertragungsnetzbetreibers (Anhang 7 des Mustervertrags) hinausgeht. Eine Übersicht der Abgrenzung zwischen vergütungsfähigen und vergütungsfreien Bereichen ist im „Infoblatt - Abgrenzung vergütungsfreier und vergütungsfähiger Bereitstellung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung (NF-SDL) Blindleistung auf Basis technischer Anschlussbedingungen für die Hoch- und Höchstspannung“ (Anhang 8 des Mustervertrags) dargestellt. Die darin enthaltene Beschreibung, angewendet auf die aktuellen TAB des ÜNB, definieren den vergütungsfreien und -fähigen Bereich der Blindleistungsbereitstellung. Für die Zwecke der Vergütung gilt gemäß Ziffer 10.2.2.2 der aktuellen TAB: “Es gilt die VDE‑AR‑N 4130 und ergänzend: TransnetBW fordert standardmäßig Variante 1. An spezifischen Standorten kann auch eine andere Variante gefordert werden. Für die Anwendung im Rahmen der marktgestützten Beschaffung von „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ wird jedoch einheitlich Variante 1 angenommen.“
Der zulässige Blindarbeitspreis unterliegt der Deckelung durch eine Preisobergrenze (POG 1 ). Angebote, welche diese POG überschreiten, sind nicht zulässig. Die POG für die vergütungsfähige Blindarbeit beträgt: Spannungshebend: 4,76 Euro
1 Die POG wurde unter Berücksichtigung von physikalischen Randbedingungen sowie erwarteten wirtschaftlichen Gegebenheiten und netzseitigen Bedarfen in der jeweiligen Beschaffungsregion mit gutachterlicher Unterstützung ermittelt. Hierbei können sich sowohl zwischen Beschaffungsregionen als auch innerhalb einer Beschaffungsregion zwischen spannungshebender und spannungssenkender Blindarbeit unterschiedliche POG ergeben, bedingt durch Unterschiede in den genannten Eingangsparametern.
Der Zeitraum, über den die Blindleistung gemäß den Produktspezifikationen bereitgestellt werden soll (Erbringungszeitraum), wird durch folgende Start- und Enddaten begrenzt:
Erbringungsbeginn: 01.01.2027 um 00:00 Uhr
Erbringungsende: 31.12.2027 um 24:00 Uhr
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, müssen sämtliche Anforderungen, welche in den Teilnahmevoraussetzungen (Anhang 9 des Mustervertrags) aufgeführt sind, erfüllt werden.
Die Angebotsfrist, also der Zeitraum, in dem Angebote eingereicht werden können, beginnt mit der Bekanntmachung (29.07.2026) und endet mit der Angebotsabgabefrist am 10.09.2026, 24:00 Uhr . Bis zu diesem Zeitpunkt muss ein Angebot im Marktpartnerportal abgegeben werden, um berücksichtigt zu werden. Anbieter müssen sich hier vor Angebotsabgabe im Marktpartnerportal registrieren 2 , um ein Angebot auf der oben genannten Plattform einreichen zu können. Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist die rechtzeitige elektronische Übermittlung der vollständigen Unterlagen auf dem Marktpartnerportal, wobei die Dateien automatisch einen Zeitstempel erhalten.
Der Anbieter hat das Hauptdokument des Mustervertrags auf der Titelseite um seine Unternehmensdaten (Unternehmensname, Sitz) zu ergänzen. Das entsprechend ergänzte Hauptdokument des Vertrags ist über das Marktpartnerportal hochzuladen und stellt die verbindliche Grundlage des Angebots des Anbieters dar.
Darüber hinaus müssen folgende Anhänge des Mustervertrags an den gelb hinterlegten Stellen ausgefüllt werden und stellen bei Hochladen im Marktpartnerportal , verbindliche Angebotsdokumente dar:
Mustervertrag_Anhang2_Technische Einrichtungen zur Blindleistungserbringung 3
Im Fall einer Zuschlagserteilung werden diese Anhänge Bestandteile des Vertrags zwischen dem ÜNB und dem Anbieter.
Daneben sind weitere Anhänge Bestandteile des Mustervertrags. Diese müssen nicht ausgefüllt werden und werden zur Information bereitgestellt. Im Falle einer Zuschlagserteilung werden auch diese Anhänge als Bestandteile des Vertrags aufgenommen. Hierbei handelt es sich um folgende Dokumente:
Mustervertrag_Anhang7_ Relevante TAB des Anschlussnetzbetreibers
Mustervertrag_Anhang8_Abgrenzung vergütungsfreier und vergütungsfähiger Bereitstellung von Blindleistung
Andere Ergänzungen oder Änderungen des Mustervertrags einschließlich seiner Anhänge, als die zuvor ausdrücklich genannten, sind unzulässig und führen zu einem Ausschluss des Angebots.
Der Mustervertrag und seine Anhänge sind rechtlich relevante Dokumente. Da sie durch die Abgabe eines Angebots verbindlich akzeptiert werden, erklärt der Anbieter sich mit Abgabe eines Angebots mit dem Inhalt des Hauptdokuments des Mustervertrags sowie der Mustervertrags-Anhängen 3, 4, 5, 7, 8 und 9 einverstanden.
Innerhalb der Angebotsfrist können Angebote durch das Hochladen geänderter Angebote ersetzt werden. Vorangegangene Dokumentenversionen sind dann zwar noch dem ÜNB zugänglich, jedoch wird nur die jeweils zuletzt hochgeladene Version der oben angeführten Dokumente (Mustervertrag Hauptdokument, Anhänge 1, 2 und 6) berücksichtigt.
Möchte ein Anbieter Angebote für unterschiedliche Blindleistungsquellen abgeben, müssen entsprechend die verbindlichen Angebotsdokumente (Mustervertragsanhänge 1, 2 und 6) für jede Blindleistungsquelle separat erstellt und unter einem eigenen Dateinamen hochgeladen werden. Bei Abgabe eines Angebots einer aggregierten Blindleistungsquelle können die zugehörigen Blindleistungsquellen in den Angebotsdokumenten gemeinsam erfasst werden, so dass für diesen Fall keine separaten Dokumente je Blindleistungsquelle erforderlich sind.
Hinweis: Die Anhänge 2 (Mustervertrag_Anhang2_Technische Einrichtungen zur Blindleistungserbringung 072026), 5 (Mustervertrag_Anhang5_Qualitätssicherung 072026), 6 (Mustervertrag_Anhang6_Kontaktdaten 072026), 7 (Mustervertrag_Anhang7_ Relevante TAB des Anschlussnetzbetreibers), 8 (Mustervertrag_Anhang8_Abgrenzung vergütungsfreier und vergütungsfähiger Bereitstellung von Blindleistung) und 9 (Mustervertrag_Anhang9_ Teilnahmevoraussetzungen) gelten gleichermaßen für die zwei parallelen Ausschreibungen 072026-TBW2-ungesichert sowie 072026-TBW3-gesichert in den Beschaffungsregionen TBW‑2 und TBW‑3 und sind für beide Ausschreibungen jeweils inhaltlich identisch.
2 Eine entsprechende Schritt-für-Schritt Anleitung für den Upload-Prozess ist nach erfolgter Registrierung im Marktpartnerportal unter „Dokumente“ im jeweiligen Ausschreibungsprojekt zu finden.
3 Zur Erstellung des in diesem Anhang geforderten PQ-Diagramms der Blindleistungsquelle am Netzanschlusspunkt wird auf dem Marktpartnerportal ein Leitfaden zu finden sein.
Die Zuschlagserteilung erfolgt für alle Angebote, welche
die Anhänge 1, 2 und 6 des Mustervertrags sowie das Hauptdokument des Mustervertrags ausgefüllt und im Übrigen unverändert im Marktpartnerportal fristgerecht hochgeladen haben.
Die Reihenfolge der Angebote bzw. der Zuschlagserteilung bestimmt sich anhand der dargelegten Kriterien .
Spätestens bis zum 15.10.2026 24:00 Uhr wird der ÜNB per E-Mail Rückmeldung geben, ob der Zuschlag erteilt (inkl. Zuschlagserteilungsschreiben) oder das Angebot abgelehnt wird. Bei Zuschlagserteilung tritt der Vertrag zwischen ÜNB und Anbieter automatisch in Kraft und wird ohne Unterschriften gültig.
Enthalten die zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen des ÜNB nach Auffassung eines Anbieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den ÜNB unverzüglich und vor Abgabe seines Gebots darauf hinzuweisen. In diesem Falle kann der ÜNB direkt unter Ausschreibung-Blindleistung@TransnetBW.de kontaktiert werden. Etwaige Rückfragen werden schnellstmöglich beantwortet. Der späteste Zeitpunkt für den Eingang von Rückfragen oder das Verlangen nach weiteren Auskünften ist zwei Wochen vor Ende der Angebotsfrist gemäß Abschnitt 2, also am 27.08.2026, 24:00 Uhr.
Bitte beachten Sie hierbei auch das Q&A-Dokument der 4ÜNB.
Verfahrenssprache Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der gesamte Schriftverkehr mit den ÜNB ist in deutscher Sprache zu führen.
Kosten des Verfahrens Für die Teilnahme an der Ausschreibung entstehende Kosten der Anbieter werden nicht erstattet.
Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erbetene personenbezogene Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. c DSGVO i.V.m. § 12h EnWG sowie der Festlegun