Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Ausschreibung von Schulratsstellen – Landkreis Neumarkt i.d.Oberpfalz und Main-Spessart; Fachliche Leiterstelle nicht teilzeitfähig
Ausschreibung von Schulratsstellen
Seite 1 von 4 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 315 29. Juli 2026 Ausschreibung von Schulratsstellen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10. Juli 2026, Az. IV.3-BO7126.3/26/1 Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin (m/w/d) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Neumarkt i.d.Oberpfalz ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Aufgaben der Staatlichen Schulämter vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 286) konkretisiert. Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden. Auf die Stelle des weiteren Schulrats/der weiteren Schulrätin können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Haupt- bzw. Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich. Der Bewerbung ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt. Die ausgeschriebene Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Bei Versetzungsanträgen von Fachlichen Leitern bzw. Fachlichen Leiterinnen und weiteren Schulräten bzw. weiteren Schulrätinnen sind die dienstlichen Belange des Staatlichen Schulamts, an dem sie tätig sind, zu berücksichtigen. Ein Wechsel vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das Staatsministerium behält sich insofern vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.
BayMBl. 2026 Nr. 315 29. Juli 2026 Seite 2 von 4 Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor. Martin W u n s c h Ministerialdirektor Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10. Juli 2026, Az. IV.3-BO7126.6/34/1 Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin (m/w/d) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Main-Spessart ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Aufgaben der Staatlichen Schulämter vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 286) konkretisiert. Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden. Auf die Stelle des weiteren Schulrats/der weiteren Schulrätin können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Haupt- bzw. Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich. Der Bewerbung ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt. Die ausgeschriebene Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Bei Versetzungsanträgen von Fachlichen Leitern bzw. Fachlichen Leiterinnen und weiteren Schulräten bzw. weiteren Schulrätinnen sind die dienstlichen Belange des Staatlichen Schulamts, an dem sie tätig sind, zu berücksichtigen. Ein Wechsel vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das Staatsministerium behält sich insofern vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.
BayMBl. 2026 Nr. 315 29. Juli 2026 Seite 3 von 4 Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor. Martin W u n s c h Ministerialdirektor Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2026, Az. IV.3-BO7126.3/23/4 Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin (m/w/d) am Staatlichen Schulamt im Landkreis Schwandorf ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Aufgaben der Staatlichen Schulämter vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 286) konkretisiert. Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Haupt- bzw. Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt bzw. wohnhaft ist. Bei Versetzungsanträgen von Schulräten bzw. Schulrätinnen sind die dienstlichen Belange des Staatlichen Schulamts, an dem sie tätig sind, zu berücksichtigen. Ein (statusgleicher) Wechsel vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das Staatsministerium behält sich insofern vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor. Martin W u n s c h Ministerialdirektor
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